Notfall KTW Typ B1 BUND

  • Zitat

    Original von AkkonKöln


    Das Fahrzeug wird vom BBK angeschafft.
    Das BBK untersteht dem Innenministerium des Bundes und nicht dem IM der Länder. Demnach handelt es sich um ein Zivilschutzfahrzeug und nicht um ein K-Schutzfahrzeug und demnach sind Kennzeichen vom Stil NRW-12345 nicht möglich. Diese bekommen höchstens Fahrzeuge des K-Schutzes der Länder.
    Wieso allerdings der Bund kein eigenes Kennzeichen für den Zivilschutz hat (analog zum THW) ist mir seit langem schleierhaft. Könnte z.B. ZS-12345 sein.


    Also in BaWü ist es so dass wohl alle FZGe ein XXX-BS XXX Kennzeichen bekommen. BS für BevölkerungsSchutz. Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich leider nicht sagen, aber Sinn machen würde es ja, wenn man mal anfängt ein wenig einheitlich zu arbeiten, auch wenns schwer fällt... Bzw unmöglich zu sein scheint!

  • Ich löse das mal aus dem FRN in BaWü-Thread raus:


    Wären für bundesweit einheitlich und einsetzbare MTF und ihre Fahrzeuge nicht auch bundesweit einheitliche Funkrufnamen sinnvoll (bisschen rhetorisch :zwinker:)? Kann das BBK so etwas nicht vorgeben?

  • Johannes,

    Zitat

    Original von Johannes
    Wären für bundesweit einheitlich und einsetzbare MTF und ihre Fahrzeuge nicht auch bundesweit einheitliche Funkrufnamen sinnvoll?

    ´
    sinnvoll wäre es sicherlich, aber dafür müsste man erst einmal ein einziges FRN-System haben ...


    Zur Zeit kann das so leider nicht funktionieren ...

  • Naja, theoretisch könnte der Bund ja sagen, aller 90er Kennungen gehören uns, macht das jetzt gefälligst so. Und ebenso theroretisch gibt es ja ein einheitliches FRN-System, auf dessen Umsetzung der Bund ja pochen könnte :-))

  • Zitat

    Original von Johannes
    Naja, theoretisch könnte der Bund ja sagen, aller 90er Kennungen gehören uns, macht das jetzt gefälligst so. Und ebenso theroretisch gibt es ja ein einheitliches FRN-System, auf dessen Umsetzung der Bund ja pochen könnte :-))


    Sinnvoll wäre sowas schon, aber dann sollte der Bund das gleich machen und nicht erst wenn das letzte FZG schon 2 Jahre ausgeliefert ist...

  • Zitat

    Original von Johannes
    Naja, theoretisch könnte der Bund ja sagen, aller 90er Kennungen gehören uns, macht das jetzt gefälligst so. Und ebenso theroretisch gibt es ja ein einheitliches FRN-System, auf dessen Umsetzung der Bund ja pochen könnte :-))


    Das Recht hat der Bund dank des Föderalismus aber nicht :D

  • Zitat

    Original von Johannes
    Er könnte aber sagen: Macht, oder ihr bekommt keine Bundes-Autos! :auslach:


    Das würde wenigstens baödige Resultete bringen, wenn die Länder Angst bekommen, dass sie einen Haufen Geld ausgeben müsse... ;)

  • Zitat

    Original von DRK-BAD
    Das würde wenigstens baödige Resultete bringen, wenn die Länder Angst bekommen, dass sie einen Haufen Geld ausgeben müsse... ;)


    Träumst Du?


    Ich gehe davon aus, dass die Mehrzahl der Bundesländer dann einfach gar nichts machen wird und das ganze dann versucht über den Rettungsdienst und die HiOrgs zu machen. Und beide dürfen dann sich selbst um das entsprechende Material kümmern ...

  • Richtig wir müssen froh sein, dass wir bei der Finanzkrise überhaupt so ein Fahrzeug bekommen! Duch unseren Haushalt könnten wir soetwas NIE finanzieren.


    In Bayern wird der wohl den Funkrufnamen Rotkreuz Ort 4x/73/x bekommen, Beispiel: RK ED 41/73/1 laut BOS Funkrufnamenrichtlinie = 2-Tragen KTW.

  • Zitat

    Original von Johannes
    Naja, theoretisch könnte der Bund ja sagen, aller 90er Kennungen gehören uns, macht das jetzt gefälligst so. Und ebenso theroretisch gibt es ja ein einheitliches FRN-System, auf dessen Umsetzung der Bund ja pochen könnte :-))


    Ach seit wann gibt es denn ein bundesweit einheitliches FRN-System?
    Beim THW ja, aber FW, RD und KS/ZS ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Und selbst innerhalb eines BL gibt es immer wieder Städte oder Org. die sich die Namen so drehen wie es ihnen passt (siehe Thread WLF RK-DO).

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    Ach seit wann gibt es denn ein bundesweit einheitliches FRN-System?
    Beim THW ja, aber FW, RD und KS/ZS ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.


    Das NRW-system war mal als das "deutsche" FRN-system gedacht ... aber so richtig halten tun sich nur NRW, SH, RLP und ein paar Länder im Osten daran ...

  • Hat denn irgendjemand ein Schriftstück oder sonstiges was belegt, welches Personal dieses Fahrzeug besetzen darf und welches nicht? Das nur ein RS transportieren darf ist klar, aber gibt es auch eine Vorschrift für den Fahrer?
    Aber bitte keine Vermutungen! Das rein Rettungsdienstliches Personal das beste wäre ist mir schon klar. Ich brauche aber Fakten.
    (für Baden-Württemberg)


    Grüße
    Crischl

  • Wie das im Regelrettungsdienst geregelt ist, ist mir bewußt.
    Mir geht es um den MANV/Kat-Fall. Im Kat-Fall ist es ja eh wurscht, aber im MANV dürfen jetzt die Katschutz-Fahrzeuge auch für die SEG´en eingesetzt werden. Reicht hier ein San-Helfer als Fahrer plus ein RS? Es gibt im Rettungsdienstgesetz hier keine genaue Angabe.

  • Zitat

    Original von Sani-SEG
    Auch im MANV/ K-Fall bleibt das FZG ein Rettungsmittel und muss somit qualifiziert besetzt werden.


    Und eben da liegt das Problem. Im Rettungsdienstgesetz heisst es nur "der Fahrer mus geeignet" sein. Theoretisch reicht jemand mit nem EH-Kurs, wenn dieser soweit fit ist dem FZG-Führer (also dem Verantwortlichen, nicht dem Fahrer!) soweit assistieren kann, dass dieser seinen Job macht. Meine Meinung ist, dass das FZG im Idealfall mit nem RS besetzt wird und eben jemandem der so weit fit ist, dass er den RS bestmöglich unterstützen kann.


    Rettungsmittel ist relativ. Weil im RD-Gesetz taucht ein KTW-2 glaub ich nicht auf. Falss doch entschuldigt meine Unwissenheit. Aber da gilt erstmalig das Gleiche wie beim KTW-4. Es zählt erstmal die Transportkapa. Zumindest ist das meine Meinung.


    Aber bei einem MANV kann es durchaus sein, dass es besser ist das FZG überhaupt zu besetzen, da ja auch Transportkapazität gebraucht wird. Dann werden eben nur Leute transportiert die nicht schwer verletzt sind und die so weit stabil sind dass ein Risiko auf dem Transport so weit wie möglich ausgeschlossen werden kann.


    Und an der E-Stelle hilft das Personal eben soweit aus wie es die Ausbildung zulässt...


    Aber die Regel sollte sein dass mindestens ein RS auf dem FZG mitfährt. Oben gesagtes gilt nur für den Fall, dass eben gerade keiner zur Verfügung steht!

    Einmal editiert, zuletzt von DRK-BAD ()

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