Hydra Loy 41

  • Achso!
    Klingt komisch, is aber so. :zwinker:
    Danke für die Antwort.
    Und natürlich danke an Andreas Raap für die wunderbaren Fotos, nur mal so am Rande! :blumenstrauss:

  • Hallo zusammen!


    Ich mal eine etwas andere Frage zu dem Fahrzeug.
    Und zwar, warum ist der Funkrufname "Hydra"? Der ist mir bis jetzt noch nie untergekommen...

    Gruß HTFD

  • Das ist der Funkrufname für KatS-Fahrzeuge in Niedersachsen. Hessen ist es zum Beispiel "Kater Kreisname Einheit Fahrzeug". Also z.b. "Kater Bergstraße 5-42"


    Gruß Thomas

    Sag was Du denkst und Du kriegst was Du willst!

  • Zitat

    Original von Grunemer
    Das ist der Funkrufname für KatS-Fahrzeuge in Niedersachsen. Hessen ist es zum Beispiel "Kater Kreisname Einheit Fahrzeug". Also z.b. "Kater Bergstraße 5-42"


    Gruß Thomas


    Rüchtüüüüch...Irgendwo gibt es außer Hydra und Kater (4m) / Katharina (2m) auch noch Leopold (4m) / Leopoldine (2m)... Aber ich komm' gerade nicht drauf wo.

  • Zitat

    Original von LarsHH
    Rüchtüüüüch...Irgendwo gibt es außer Hydra und Kater (4m) / Katharina (2m) auch noch Leopold (4m) / Leopoldine (2m)... Aber ich komm' gerade nicht drauf wo.


    Auch Leopold ist z.B. in Niedersachsen vertreten. Der Funkrufname "Leopold" war bis 1968 dem dann aufgelösten Luftschutzhilfsdienst (LSHD) zugeordnet, wurde später aber auch noch im Katastrophenschutz anstelle des Funkrufnamens "Kater" verwendet

  • Achso.
    Sowas in dieser Art hatte ich schon vermutet. Bislang war mir allerdings nur "Kater" für den KatS bekannt. Aber so ist das halt mit föderalen Regelungen: Es gibt immer was zum dazulernen. :)

    Gruß HTFD

  • Eigentlich dürfte es da nix föderales geben, den KatS ist nach wie vor Sache des Bundes. Auch wenn manche Länder KatS Fahrzeuge beschaffen.

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  • Zitat

    Original von Grunemer
    Eigentlich dürfte es da nix föderales geben, den KatS ist nach wie vor Sache des Bundes. Auch wenn manche Länder KatS Fahrzeuge beschaffen.


    Einspruch, Herr Kollege!


    Zivilverteidigung (und damit auch der Zivilschutz) ist zunächst einmal Sache des Bundes (Art. 73 GG), für den Katastrophenschutz sind die Länder zuständig.


    Ein kleiner, aber (finanziell) entscheidender Unterschied.


    K,

    (Die Signatur hat sich verlaufen.)

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