Tankwagen Polizei Erfurt

  • Ich denke mal dieses Fahrzeug wird eine geringe Menge an Kraftstoff mitführen! Somit fällt es unter die 1000 Punkte Regel (Gefahrgut) und muss deshalb nicht mit einer Warntafel ausgerüstet werden!


    Zitat

    Fahrzeuge, die ab einer bestimmten Menge Güter befördern von denen eine Gefahr für Lebewesen und Umwelt ausgehen kann, müssen als solche deutlich gekennzeichnet sein.

  • Unter Umständen hat das Fahrzeug auch gar keinen Tank sondern lediglich eine entsprechende Pumpe. Ausserhalb des Hangars bedeutet ja nicht zwangsläufig ausserhalb des Flughafens und dort sind ja je nach Größe Tankanschlüsse über die gezapft wird.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von Betriebswirt
    vielleicht kanister?


    Naja, nen Heli möcht ich net via Kanister betanken... Da schüttest dich ja dumm und dermelich.
    Zumal du ab ner gewissen Zahl Kanister sicher auch ne Warntafel anbringen musst.

  • Info aus dem neuen Buch von Achim Schmidt:
    "Moderne Polizeifahrzeuge in Deutschland"


    ich zitiere:
    "in dem Spezialaufbau sind unter anderem untergebracht: Ein Kraftstoffbehälter mit 1000 L Fassungsvermögen für Flugkraftstoff, eine Betankungsanlage für PHS, eine Lichtmastanlage,...,sowie ein Windsack"


    Also, es ist ein kleines Betankungsfahrzeug.
    Ähnlich wie der kleine MB L 508 der in Egelsbach die hessischen PHS betankt.


    Gruß, Jens

  • Zitat

    Original von Chroffer112


    Naja, nen Heli möcht ich net via Kanister betanken... Da schüttest dich ja dumm und dermelich.
    Zumal du ab ner gewissen Zahl Kanister sicher auch ne Warntafel anbringen musst.


    Käme auf die Kanister und die Betankungsanlage an, aber wie wir gehört haben hat er ja wohl doch nen Tank. Frage mich da allerdings wo die Warntafeln sind.


    Zu den Kanistern: Ne das ist ja der Witz, es gilt ja die menge in einem einzelnen behältnis. Ist die unterhalb des gültigen Grenzwertes gelten sie als Mindermengen oder Kleinmengen und sind nicht kennzeichnungspflichtig im Sinne des GGVS. Da kannste nen 40-tonner bis unters Dach mit einzelnen 1l-Öldosen vollstapeln und es gilt m. W. immer noch nicht als gefahrgut.
    Die Menge von 1000l müsste allerdings diese "Mindermengen" bei weitem überschreiten.

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    Frage mich da allerdings wo die Warntafeln sind.

    Muss er denn überhauopt Warntafeln haben, solange er sich nur auf dem Flughafengelände aufhält?


    Oder gibt es vieleicht auch Ausnahmen von der Vorschrift, Warntafeln ab einer gewissen Menge am Fahrzeug anzubringen? Bundeswehrfahrzeuge mit Sprengstoffen oder Munition haben schließlich auch keine Warntafeln dran ...


    (Zumindest war das mal so ...)

  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    Zu den Kanistern: Ne das ist ja der Witz, es gilt ja die menge in einem einzelnen behältnis. Ist die unterhalb des gültigen Grenzwertes gelten sie als Mindermengen oder Kleinmengen und sind nicht kennzeichnungspflichtig im Sinne des GGVS. Da kannste nen 40-tonner bis unters Dach mit einzelnen 1l-Öldosen vollstapeln und es gilt m. W. immer noch nicht als gefahrgut.
    Die Menge von 1000l müsste allerdings diese "Mindermengen" bei weitem überschreiten.


    Bist du dir da sicher mit den Kanistern ? Ich kenne das z.b. noch von meiner alten Firma da musste ein LKW-Lieferung mit Klebstofftuben genauso nach GGVS gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für sämtliche Stückgutfahrzeuge wie z.b. von Logistikern und Co. Darum nimmt z.b. DHL viele Sendungen nicht an weil Fahrzeuge nicht für den Transport von Kennzeichnungspflichtigen Gütern ausgerüstet sind (sprich Warntafeln, Unfallmerkblätter usw..).


    Munitionstransporte beim Bund wurden bei uns immer gekennzeichnet bei entsprechender Menge. Dafür sind die Fahrzeuge auch mit entsprechender Ausrüstung versehen.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von y903211
    Bist du dir da sicher mit den Kanistern ? Ich kenne das z.b. noch von meiner alten Firma da musste ein LKW-Lieferung mit Klebstofftuben genauso nach GGVS gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für sämtliche Stückgutfahrzeuge wie z.b. von Logistikern und Co. Darum nimmt z.b. DHL viele Sendungen nicht an weil Fahrzeuge nicht für den Transport von Kennzeichnungspflichtigen Gütern ausgerüstet sind (sprich Warntafeln, Unfallmerkblätter usw..).


    Nein, sicher bin ich mir nicht 100%. Ich habe keinen GGVS-Schein, weiß es nur von unseren GGVS-Fahrern die mir das mal so erzählten. Muss es aber erstmal so als richtig hinnehmen. Wer mehr weiß, der berichtige mich bitte


    Zitat


    Munitionstransporte beim Bund wurden bei uns immer gekennzeichnet bei entsprechender Menge. Dafür sind die Fahrzeuge auch mit entsprechender Ausrüstung versehen.


    Ich kenne das auch nur so, daß die ihre Gefahrguttransporte genauso kennzeichnen wie alle anderen auch. Sieht man auch mehrfach auf Straßen! DIe Ausnahme beim Bund wird der V-Fall sein, was ja auch Sinn macht ;)

    Männer müssen stark sein, wie sollten sie sonst schwach werden.

  • Zitat

    Original von AkkonKöln
    Ich kenne das auch nur so, daß die ihre Gefahrguttransporte genauso kennzeichnen wie alle anderen auch. Sieht man auch mehrfach auf Straßen! DIe Ausnahme beim Bund wird der V-Fall sein, was ja auch Sinn macht ;)

    Na ja ...


    mir wurde das halt mal so bei einer Rettungsdinest-Fortbildung zum Thema Gefahrgut von einem Fachberater Gefahrgut so erzählt ...


    Sinn würde es ja auch machen, weil ein LKW voll mit Munition könnte ja auch bei bestimmten Elementen in Deutschland bestimmte Bedürfnisse wecken ;)

  • Hallo t-voss!


    Schau mal auf die Wikipediaseite über die MAN gl
    Klick mich, ich bin ein Link!
    da siehst Du Mun-Fahrzeuge mit Warntafeln. Mir sind auch persönlich keine Tank- oder Munfahrzeuge beim Bund bekannt, die NICHT über aufklappbare, ansteckbare oder abdeckbare Gefahrguttafeln verfügen würden.
    Ausnahmen bilden da die Kampffahrzeuge, ich habe noch nie eine Warntafel an einem aufmunitionierten Panzer oder FlaRakSystem gesehen. Die bewegen sich dann aber im allgemeinen auch nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr. :zwinker:


    Gruß,
    Matthias

    Hier erlebt man sein blaues Wunder: www.THW-Hannover.de
    -- Nationales Sicherheitskonzept zur FIFA-WM 2006 - Wir waren dabei! --

  • Hallo.


    nur so auf die Schnelle, die GGVS wurde vor einigen Jahren durch die GGVSE ersetzt. Die maximalen Mengen die man ohne ADR-Schein und Kennzeichnung befördern darf findet man unter 1.1.3.1 ADR.


    Zitat

    Original von AkkonKöln Die Menge von 1000l müsste allerdings diese "Mindermengen" bei weitem überschreiten.


    Falsch, das ist ganz genau die höchst zulässige Freimenge.

    Gruß!


    Hagen


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
    Dies ist meine Meinung, sie ist nicht unbedingt identisch mit der Meinung meiner Dienststelle.

    Einmal editiert, zuletzt von Hagen ()

  • Der Tankwagen steht nur auf dem Flughafengelände, daher entfällt die Pflicht der Warntafeln.
    Desweiteren gehört er zur BePo, den Sprit für die Helis bekommt er vom Flughafen, braucht das Gelände somit gar nicht verlassen. Sollte es doch einmal notwendig sein, dass er "Raus" muss, erhält er Magnetwarntafeln.

    Einmal editiert, zuletzt von katze ()

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