Beiträge von katze

    EMS/MES/TONFA oder wie auch immer, Einstufung Waffe oder Einsatzhilfsmittel wird, wie richtig angeführt im SOG/PAG usw geregelt. Die meisten Bundesländer haben aber die Einstufung Hilfsmittel.


    Dietrich am Koppel = wozu ?
    Ans Koppel gehört noch die Halterung für die taschenlampe, je nachdem, welche man benutzt.


    Einweghandschuhe ?? Führt man max. im Fzg. mit, Lederhandschuhe reichen vollkommen aus.

    Florian-Alzey-Land


    Man kann es so oder so drehen, du machst aus jedem Posting wahrscheinlich, dass waste brauchst. Das Gespräch fand vor fast einem Jahr statt.
    Junge, du liegst weit daneben. Meiner Aussage bzg. der WaWe war, dass mind. 2 handeln, ein dritter soweit vorhanden sichert.
    Aberr wozu soll ich mich hier zu was auslassen, du /ihr, als BOS-Team wisst so und so alles besser.l
    Erstmal gegativieren, dann irgenwann kleinbei geben.

    Mit dem Leasing habe ich von einem Ang. der BP, de hat uns zumindest erklärt, dass man nun auch Fzg., gerade für die BPI etc, also den ED least.
    Leasing rechnet sich aber nur bei Fzg. des Einzeldienstes, bei Fzg. der EE muss man zwangsweise damit rechnen, dass es hier und da zu Beschädigungen kommen kann. Ebenso leidet die Innenverkleidung bei Fzg. der EE, weil das Gerödel der Einsatzkräfte ständig ein- und aisgeladen werden muss.


    Florian-Alzey-Land


    Hast wohl auch die Weisheit..................................!

    Der Tankwagen steht nur auf dem Flughafengelände, daher entfällt die Pflicht der Warntafeln.
    Desweiteren gehört er zur BePo, den Sprit für die Helis bekommt er vom Flughafen, braucht das Gelände somit gar nicht verlassen. Sollte es doch einmal notwendig sein, dass er "Raus" muss, erhält er Magnetwarntafeln.

    Das Kennzeichen fängt mit BN für Bonn an, somit ist es Fzg der LaPo.
    Stände am Kennzeichen BG oder wie jetzt BP dann würde es zur BPol gehören. Die LaPo unterhält in den Standorten ihrer Bereitschaftspolizei auch einen PÄD (Polizeiärztlicher Dienst) der mit solchen Fzg. ausgerüstet ist. Teilweise haben die sogar einen NEF.

    Da wo eine Bereitschaftspolizeiabteilung ist, gibt es eine TEE und zu denen gehören eben auch die WaWe sowie andere Sondertechnik.
    München I BPA/Eichstett II. BPA/Würzburg III. BPA/Nürnberg IV:/ Königsbrunn V./ Dachau VI. Sulzbach VII
    Wobei ich die VII. mal rauslassen würde, da dort wohl nur Ausbildung angekliedert ist.

    Um beim eigentlichen Thema zu bleiben, der Bus gehört zur Justiz. Bei besonderen Lagen wird er, wie in fast allen anderen Bundesländern auch von dort ausgeliehen. Die Fahrer werden, nach einer ordentlichen Übergabe der Busse von der LaPo gestellt, in vielen Bundesländern ist es so, dass zum Fahrer dann zwei Begleiter gestellt werden müssen. Es ist nun mal so, dass sich nicht alle LaPo`en so einen Bus leisten können. Andere LaPo`en haben teilweise sogar mehrere davon.

    Zulassung privat= du mußt die SoSianlage abbauen, es sei denn, du bekommst eine Sondererlaubnis, was ich aber nichtz glaube, als Privatperson schon gleich gar nicht.
    Zulassung für vSonderereine=da kann das Fzg. so bleiben, wie es ist und bekommt, wie hier zu sehen ist, dann eine Genehmigung der Zulassungsstelle für eine bestimmte Zeit. In der natürlich auch festgelegt ist, wer Das fzg. während dieser Zeit führen darf.

    So wenig Anteilnahme hätte ich hier nicht erwartet.
    Auch wenn man sagen muss, dass gerade Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr etc ein erhöhtes Risiko mitsich tragen.
    Aber meines Erachtens währe hier mehr Aufmerksamkeit besser gewesen, gerade auf so einer Seite und zumal die Kolleh´gin war erst 22 ahre, auch ihr Partner ist erst 24.