Also mir fallen da zum Beispiel die erweiterte Medikamentenbestückung des NEF (in der Regel in einem zusätzlichen Koffer) ein oder auch z.B. Thoraxdrainagen-Set usw ein. Und diese Sachen kann ich nunmal nicht einfach umladen und im RTW mit zum KH nehmen. Dafür ist nämlich keine Halterung vorhanden und loose in den RTW würde ich die Sachen nicht legen. Wie die im Fall eines Unfalls umherfliegen, brauche ich jawohl nicht zu sagen.
Von daher kann man dann auch für das NEF Sonderechte in Anspruch nehmen, da es auch auf dem Weg zu KH unterwegs ist, um schwere gesundheitliche Schäden von dem Pat. abzuwenden. RTW und NEF bilden hier dann eine Einheit, die erforderlich ist, um den Pat vor den o.g. Schäden zu bewahren.
Natürlich bleibt dabei ein Restrisiko und ich denke, dass in den wenigsten Fällen das NEF begründet mit Sonderrechten zum KH fahren muss. Aber man kann nicht pauschal sagen, dass ein NEF auf dem Weg zum KH keine Sonderrechte in Anspruch nehmen kann.
y903211:
Über Ultraschall im Rettungsdienst lässt sich übrigens auch streiten, aber das ist ein anderes Thema!