Hafenmeister = BOS???

  • Moin,


    bin grade über diese beiden Bilder gestolpert:
    http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=24360
    http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=24359


    Und da frage ich mich nun seit wann Hafenmeisterein den BOS angehören...
    Klar zu sehen ist, dass die Boote ein Blaulicht führen, aber wem ist die Hafenmeisterrei angegliedert? Denn die Binnenschifffahrtsstraßenordnung besagt in §3.27 folgendes:


    Zitat

    § 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
    Fahrzeuge der Überwachungsbehörden nach § 1.20 können bei Nacht und bei Tag ein blaues Funkellicht zeigen, um sich kenntlich zu machen. Dies gilt auch für Feuerlöschboote und für Wasserrettungsfahrzeuge nach § 1.24 Nr. 2 im Rettungseinsatz sowie für Zollboote, Fahrzeuge der Bundespolizei und Fahrzeuge des Bundeskriminalamtes.


    Hier nun §1.20:


    Zitat

    § 1.20 ÜberwachungDer Schiffsführer hat den Beschäftigten der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde, einer nachgeordneten Dienststelle oder der Wasserschutzpolizei (Überwachungsbehörden) die erforderliche Unterstützung zu geben, insbesondere ihr sofortiges an Bord kommen zu erleichtern, damit sie die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung überwachen können.


    Zu guter letzt noch §1.24 Nr.2, wobei der wohl mit Sicherheit nicht zutrifft...


    Zitat

    § 1.24 Sonderregelung für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge


    1. ...
    2.Dies gilt auch für Wasserrettungsfahrzeuge einer öffentlich-rechtlichen Anstalt oder Körperschaft oder einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft im Rettungseinsatz.


    Wer hat hier die Montage des blauen Funkellichts genehmigt? oder wird das nur kraft eigener Arroganz im eigenen Hafen verwendet, welcher als Privatgrundstück zählt? Fragen über Fragen...

  • Fragen gibt es da tatsächlich jede Menge. Wir haben die einfach mal aufgenommen, da wir das ja sonst auch so handhaben, wenn Fahrzeuge blaue Lämpchen haben... Haben uns da intern mal ganz einfach an das gehalten was zu sehen ist. Auch wenn meines Wissens Blaulicht in der Wasser- und Schifffahrtstraßenverordnung - oder wie das heisst - keine wirkliche Bedeutung hat, ist es doch ein klares Abgrenzungskriterium für uns.


    Aber wir werden gespannt verfolgen, welche Entwicklungen es dazu gibt und ggf. reagieren...

  • Ich kann auf dem Foto keinen Schiffsbetreiber erkennen, aber die Hafenmeisterei Duisburg würde ich schon als Überwachungsbehörde einordnen - gerade das blaue Funkellicht bestätigt den offiziellen Auftrag.
    Es handelt sich ja hier auch nicht um einen kleinen Privathafen. :zwinker:


    (Wenn ich eine vernünftige Fundstelle dazu habe oder dem Hafenmeister aus DU mal dazu befragen konnte, melde ich mich wieder.)

    Es gibt keine Kränkung, die man nicht durch Verachtung überwinden kann! (Ursula von der Leyen, Bundesfamilienministerin)
    :horn:

  • Moin!


    Der Hafenkapitän (in "kleineren" Häfen heißt er Hafenmeister) gehört der Schifffahrtsbehörde bzw. Hafenbehörde an und ist deren Chef. Er ist verantwortlich für alles, was den reibungslosen und sicheren Wasserstraßen-Verkehr im Hafen angeht. Ihm sind z.B. Schifffahrtsunfälle im Hafen zu melden. Er kann dann z.B. einen Hafen oder Teilbereiche sperren usw.


    Ich denke daher auch: BOS!
    Betreiber der Boote ist übrigens das jeweilige Hafenamt.

    Grüße aus dem Norden!
    Kai


    _________________________________
    Frage Standort? Rechts Feld, links Wiese!

  • Moin ....
    Der Hafenmeister untersteht der WSA = Wasser und Schiffahrts Amt die unter anderem auch für Recht und Ordnung innerhalb ihres Hafen´s zuständig ist. Sie können auch ein Hafenverbot für Schiffe aussprechen und für die Hausordnung und ggf. Durchsetzungen ist der Hafenmeister Allein Verantwortlich und kann sich der Hilfe durch die Küstenwache aber auch der Schiffahrtspolizei ( " Wasserschutzpolizei ) bedienen um sein geltendes Recht durch zu setzen.


    Das so genannte Hausrecht in Hafen Anlagen übt das zuständige Wasser u. Schiffahrtsamt aus. In Binnenhäfen übernehmen diese Aufgaben zum Teil die Ordnungsämter der Städte. In Frankfurt hat die Hafenaufsicht das Ordnungsamt Frankfurt und übernimmt auch die Tätigkeit als Hafenmeister im Auftrag der WSA. Bei den Hafenmeistern in den Häfen an Nord & Ostsee sind es Angestellte aber auch Beamte der WSA und deren Regionen ...... Die Tätigkeiten des Hafenmeisters sind die Anmeldungen der Schiffe die in den Hafen laufen , Liegeplätze zu weisen und sich wie ein Verwalter umsämtlichen Papierkram zu kümmern. Der Hafenmeister kann bei Schlechtwetter Verhältnissen auf See einem Schiff das Auslaufen verbieten.


    Ansonsten denke ich mal dürfte euch die Homepage des Wasser und Schiffahrtsamtes behilflich sein. Googlet einfach mal rum.

  • Fragen gibt es da tatsächlich jede Menge. Wir haben die einfach mal aufgenommen, da wir das ja sonst auch so handhaben, wenn Fahrzeuge blaue Lämpchen haben... Haben uns da intern mal ganz einfach an das gehalten was zu sehen ist. Auch wenn meines Wissens Blaulicht in der Wasser- und Schifffahrtstraßenverordnung - oder wie das heisst - keine wirkliche Bedeutung hat, ist es doch ein klares Abgrenzungskriterium für uns.


    Aber wir werden gespannt verfolgen, welche Entwicklungen es dazu gibt und ggf. reagieren...

    Da hak ich doch mal ein, ein blaues Lämpchen aufm Dach hat mein Dampfer hier auch.... würde das den für die Galerie Qualifizieren!?


    Lämpchen ist ne Movia D die wenn das Boot für die DLRG, wie zb aufm Kanalcup in Rendsburg, fährt ein blaues Käppchen trägt.


    MFG René

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