Moin,
bin grade über diese beiden Bilder gestolpert:
http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=24360
http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=24359
Und da frage ich mich nun seit wann Hafenmeisterein den BOS angehören...
Klar zu sehen ist, dass die Boote ein Blaulicht führen, aber wem ist die Hafenmeisterrei angegliedert? Denn die Binnenschifffahrtsstraßenordnung besagt in §3.27 folgendes:
Zitat§ 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
Fahrzeuge der Überwachungsbehörden nach § 1.20 können bei Nacht und bei Tag ein blaues Funkellicht zeigen, um sich kenntlich zu machen. Dies gilt auch für Feuerlöschboote und für Wasserrettungsfahrzeuge nach § 1.24 Nr. 2 im Rettungseinsatz sowie für Zollboote, Fahrzeuge der Bundespolizei und Fahrzeuge des Bundeskriminalamtes.
Hier nun §1.20:
Zitat§ 1.20 ÜberwachungDer Schiffsführer hat den Beschäftigten der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde, einer nachgeordneten Dienststelle oder der Wasserschutzpolizei (Überwachungsbehörden) die erforderliche Unterstützung zu geben, insbesondere ihr sofortiges an Bord kommen zu erleichtern, damit sie die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung überwachen können.
Zu guter letzt noch §1.24 Nr.2, wobei der wohl mit Sicherheit nicht zutrifft...
Zitat§ 1.24 Sonderregelung für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge
1. ...
2.Dies gilt auch für Wasserrettungsfahrzeuge einer öffentlich-rechtlichen Anstalt oder Körperschaft oder einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft im Rettungseinsatz.
Wer hat hier die Montage des blauen Funkellichts genehmigt? oder wird das nur kraft eigener Arroganz im eigenen Hafen verwendet, welcher als Privatgrundstück zählt? Fragen über Fragen...