Keine Behördenkennzeichen mehr für nichtpolizeiliche BOS?

  • Ich bin auf der Homepage von Jürgen Truckenmüller auf folgende Meldung gestossen:



    Weiß ja jemand näheres drüber?

  • Hallo,


    ich meine dass dies aufgrund einer Änderung in einer Nebenvorschrift zur StVZO geschieht, in der die Behördenkennzeichen (warum auch immer) nicht mehr vorgesehen sind. Dies gilt meines Wissens für ganz Deutschland, so dass es demnächst niergendwo mehr "neue" Behördenkennzeichen gibt.


    Wie das im Bezug auf Polizeifahrzeuge und solche "Sondernummern" wie HEL, NRW usw. aussieht entzieht sich allerdings meiner Kenntnis...


    Gruß, Matthias

    ---
    "Ein Psychopath ist jemand, der gerade herausgefunden hat was wirklich los ist."


    William S. Burroughs

  • ja seit dem 01.01. dürfen keine Behördenkennzeichen mehr ausgestellt werden..damit ist es wieder nen taken schwerer geworden "getarnte" Feuerwehrfahrzeuge zu erwischen...frag mich was diese Änderung bringen soll..

    Staffeltanker - Gehasst, Verdammt, VERGÖTTERT

  • Hallo :-)),


    bitte mal genau bleiben: Truckenmüller schribt in seinem Beitrag, daß diese Regelung vor allem Kommunalfahrzeuge betrifft.
    Das heißt auch, beim BUND bleibt alles wie es ist, und ob es auch Fahrzeuge der Länder betrifft, die zentral zugelassen werden, ist noch fraglich.

  • ...also die Polizei in Hessen hat jetzt für ihre Neuzulassungen folgendes Kennzeichen:


    WI-HP XXXX
    (HP = Hessische Polizei)




    Die (Berufs-)Feuerwehr in Wiesbaden z.B. hat sich die Kennzeichen


    WI-F 4120 bis WI-F 4200
    (F = Feuerwehr :zwinker:)


    für Neuzulassungen reservieren lassen.




    Bei THW-Kennzeichen bleibt aber alles beim Alten... weiterhin:


    THW-XXXXXX

    Einmal editiert, zuletzt von the flame ()

  • Zitat

    Das heißt auch, beim BUND bleibt alles wie es ist, und ob es auch Fahrzeuge der Länder betrifft, die zentral zugelassen werden, ist noch fraglich.


    Das würde also bedeuten, die 8000er- Nummern bleiben auch??? Sind ja auch Fahrzeuge des Bundes.


    Naja, ich frage mich ehrlich gesagt auch, wo der Sinn dieser Aktion liegt. Kommunalfahrzeuge werden wohl sowieso weiterhin steuerbefreit bleiben, sonst macht es ja auch keinen Sinn. Eigentlich ist es dann auch ja egal, ob nun ein Buchstabe dazwischen ist oder nicht, aber die Aktion finde ich dennoch unnütz.
    Außerdem sehen Polizeiautos mit "normalem" Kennzeichen irgendwie doof aus... :mist:

  • Hmmm ....


    ich denke, die Regelung bezieht sich auf alle Kennzeichen, die von den Kreisen herausgegeben werden können .... das betrifft auch die 8000er-Nummern.


    Schleswig-Holstein und NRW haben ja auch deswegen unter anderem die Kennzeichen SH und NRW für ihre Polizeiwagen initiiert.


    Viele Grüße
    Tobias

  • Schaun wir mal. Wir werden es ja erleben, falls der Bund mal wieder was ausliefern sollte, was die Fahrzeuge dann für Kennzeichen erhalten... Bei Polizeifahrzeugen finde ich die "zivilen Kennzeichen" wie z.B. WI-HP.... etwas unglücklich... Meiner Meinung nach hätten die Länder da sogenannte "Länderkennzeichen" wie bei uns in Schleswig Holstein machen sollen.

  • Zitat

    Schleswig-Holstein und NRW haben ja auch deswegen unter anderem die Kennzeichen SH und NRW für ihre Polizeiwagen initiiert.


    Da bin ich mal gespannt ob dass in Zukunft noch Bestand haben wird. Nach derzeitiger Interpretation der EU-Vorschriften sind diese Kennzeichen eigentlich nicht zulässig.

  • Die Stuttgarter Zeitung von heute meldet:
    Ab September werden in BaWü alle neuen Fahrzeuge der Polizei mit herkömmlichen Kennzeichen zugelassen.
    Dies soll außer für die Streifenwagen auch für alle Zivilfahrzeuge und Fahrzeuge anderer Behörden gelten.
    Um Mehrkosten zu vermeiden soll eine Umkennzeichung der bereits zugelassenen Fahrzeuge nicht erfolgen.
    Ich bin mal gespannt, wie das umgesetzt wird.
    Kommen Kreis-Kennzeichen für die einzelnen Polizeidirektionen oder bleibts bei der zentralen Zulassung pro Regierungsbezirk wie bisher (also nur S/KA/FR/TÜ)?

  • Also in Niedersachsen ist die zentrale Zulassung schon vor ein paar Jahren abgeschafft worden. Hier hatten die Fahrzeuge immer die Zulassung des Kreises, in dem sich eine KFZ-Werkstatt der Polizei befindet. Da diese im Raum Ostfriesland in Aurich ist, hatten alle Polizeifahrzeuge hier AUR! Seit ein paar Jahren werden die Fahrzeuge in allen anderen Landkreisen zugelassen.


    (Ich gratuliere mir hier mal zu meinem 500. Beitrag! :zwinker: :cheerleader: :blumenstrauss: )

    Einmal editiert, zuletzt von passati ()

  • In NRW werden neue Landesfahrzeuge weiterhin mit dem Behördenkennzeichen beschafft. Aber halt nur in der neuen Form "NRW x-xxxx".
    So gesehen die Tage in Münster bei einem Fahrzeug des Institutes der Feuerwehr (NRW 8- XXX). Da werden dann wohl jetzt noch mehr Nummernblöcke mit den neuen NRW-Kennzeichen vom Landtag aus vergeben. Weiß jemand, wo die Fahrzeuge angemeldet werden können/müssen. Reicht da das Straßenverkehrsamt Münster für aus oder darf das nur Zentral aus Düsseldorf gemacht werden, wo die grün silbernen zugelassen werden?

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