Hella RTK 6-SL "Straßenräumer"

  • Weiß jemand ob es stimmt das der "Straßenräumer" oder "Weitblitzer" (orginal Bezeichnung von Hella BSX-F) nur in Polizeifahrzeugen eingebaut werden darf?


    Der Blitzer ist in der Front des Blaulichtbalkens eingebaut.
    Siehe auch auf diesem Bild:
    [Blockierte Grafik: http://www.feuerwehr-horb.de/bilder/VRW%20004.jpg]



    Wäre super wenn ihr mir weiter helfen könntet.

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    Alle rennen raus, wir rennen rein 112!!!

    Einmal editiert, zuletzt von 1/23-1 ()

  • Kann ich mir nicht vorstellen. Zugelassen ist zugelassen und AFAIK ist nur ein ASiG lt. Vorschrift der Pozilei vorbehalten. Und wenn dem so wäre müssten ungezählte RTKs der Fw und des Rettungsdienstes umgebaut werden :-))
    Gib einfach bei der Suche in der Galerie mal "RTK6" ein. Allein da kommen schon etliche mit dem Blitz (von denen wo man den Blitz da hinter der Lochblende versteckt nicht sieht mal ganz abgesehen). Im Dienst und als Vorführfahrzeuge.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • War eine Aussage eines Mitarbeiters einer großen deutschen Prüfanstalt bei Abnahme unseres neuen ELW. Konnten uns das auch nicht vorstellen, deshalb meine Frage.

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  • Zitat

    Original von 1/23-1
    War eine Aussage eines Mitarbeiters einer großen deutschen Prüfanstalt bei Abnahme unseres neuen ELW. Konnten uns das auch nicht vorstellen, deshalb meine Frage.


    Denen darf man eh nix glauben. Der eine will die E-Nummer der Hella RTK4 sehen weil er die nicht kennt und der andere genehmigt ungeprüft einen Flakscheinwerfer "Adolfs Glühwurm" Baujahr '44 als Suchscheinwerfer.


    Selbst im Hella-Prospekt ist das für alle Ausführungen erhältlich. Und da die Dinger dort für den D-Markt zugelassen sind...


    Vielleicht schaut der Commander mal vorbei. Die Fachkraft für alles was leuchtet und trötet.

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  • unsere NEF´s haben auch den Weitblitz. Und da Feuerwehr und nicht Pozilei drauf steht, scheinen die wohl alle benutzten zu dürfen

    Staffeltanker - Gehasst, Verdammt, VERGÖTTERT

  • Ob es wirklich "darf" ist eine gute Frage!
    Gehe aber davon aus, da Blaulicht = Blaulicht.


    Die FW kann sich höchstens anstellen, wenn es nicht deren tollen Prüfrichtlinen entspricht.
    Es sollen ja schon Mängel bei Prüfungen aufgeführt worden sein, wenn ein Alarmzugdrehschalter in Polizeiausführung verbaut wurde. Also wo man auch nach oben drehen kann --> nur Blaulicht (keine Hupenringschaltung)
    Die FW-Ausführung kann nur nach unten gedreht (Blaulicht + Hupenringschaltung) oder gezogen (beides) werden.


    Genau genommen ist der NOTARZT-Schriftzug in der RTK6 u. U. auch nicht zulässig. Lt. StVZO darf zwar ein leuchtender Schriftzug verwendet werden, aber von blinken steht da nix. Da ist schon mal bei uns ein Streifenwagen hinter dem NEF her gefahren, um ihn mündlich zu verwarnen, weil der ASG blinkt. Tatsächlich passiert!!!!

    Wer alles gibt wird alles kriegen - was ja eigentlich Blödsinn ist: Man könnte auch gleich alles behalten!

  • Wir haben auch den Weitblitzer auf einem Fahrzeug. War mit der Zulassung auch kein Problem. Gerade tagsüber auf Einsatzfahrten eine echte Erleichterung. Nachts hingegen, lasse ich den lieber aus, stört finde ich mehr als das er hier etwas bringt.


    Bzgl Pol-RTK: Wir hatten vor einigen Jahren versehentlich eine Pol-RTK6 auf ein NEF geschraubt bekommen, war von der Zulassung ebenfalls kein Problem. Natürlich wurde später der blinkende Schriftzug noch ausgetauscht...

  • Zitat

    Original von 1/23-1
    War eine Aussage eines Mitarbeiters einer großen deutschen Prüfanstalt bei Abnahme unseres neuen ELW. Konnten uns das auch nicht vorstellen, deshalb meine Frage.


    eine solche Vorschrift existiert nicht, ebensowenig wie einheitliche, scharf abgegrenzte Abnahmekritieren bei den Prüfanstalten. Oder warum gibts sonst den "Eintragstourismus"....eben so lange unterschiedliche Prüfanstalten aufsuchen, bis es einer abnickt (Ermessensspielraum?!?) Mitunter sind die Prüfer aber auch einfach nicht im Besitz der erforderlichen Unterlagen oder Vorschriften, bzw. haben keine Kenntnis davon.
    Dies soll aber niemanden verwundern, da es tausende Prüf- und Zulassungsvorschriften gibt, von den Updates dieser mal ganz zu schweigen....-die KANN kaum einer alle kennen.....

  • Zitat

    Original von PST



    eine solche Vorschrift existiert nicht, ebensowenig wie einheitliche, scharf abgegrenzte Abnahmekritieren bei den Prüfanstalten. Oder warum gibts sonst den "Eintragstourismus"....eben so lange unterschiedliche Prüfanstalten aufsuchen, bis es einer abnickt (Ermessensspielraum?!?) Mitunter sind die Prüfer aber auch einfach nicht im Besitz der erforderlichen Unterlagen oder Vorschriften, bzw. haben keine Kenntnis davon.
    Dies soll aber niemanden verwundern, da es tausende Prüf- und Zulassungsvorschriften gibt, von den Updates dieser mal ganz zu schweigen....-die KANN kaum einer alle kennen.....


    Muss ich die voll und ganz zustimmen. Nichts ist schwieriger als ein Sonderfahrzeug "Richtig" zugelassen, bzw. abgenommen zu bekommen. Die Kenntniss der Prüfer reicht von völliger Unwissenheit ("Was muss ich Ihnen denn da Eintragen?"), bis zu gefährlichem Halbwissen ("Ein Feuerwehrfahrzeug muss rot sein", "Wo steht das?", "In den Förderrichtlinien des Bundeslandes XY!").
    Ich gehe davon aus, dass min. die Hälfte der deutschen BOS-Fahrzeuge falsche oder fehlende Eintragungen in den Papieren hat.

  • Zitat

    Original von BillinoM
    [...]
    Ich gehe davon aus, dass min. die Hälfte der deutschen BOS-Fahrzeuge falsche oder fehlende Eintragungen in den Papieren hat.


    Das würd ich so sofort unterschreiben... Hab mal bei unseren Feuerwehrfahrzeugen nachgeschaut. Wassertank steht drin, auch wie der Befestigt ist. Sondersignal (alle blauen Lampen + Horn + Frontblitzer fehlen völlig, Heckwarneinrichtung wurde als gelbe Warnleuchte erwähnt)


    RTW's genauso ...
    Blaulichtbalken wurde eingetragen, Frontblitzer auch, Springlicht nicht und die LED-Heckblitzer dienen laut Fahrzeugschein nur der Absicherung im Stand. Tolle Wurst ehrlich.

  • Zitat

    Original von Mathias


    Das würd ich so sofort unterschreiben... Hab mal bei unseren Feuerwehrfahrzeugen nachgeschaut. Wassertank steht drin, auch wie der Befestigt ist. Sondersignal (alle blauen Lampen + Horn + Frontblitzer fehlen völlig, Heckwarneinrichtung wurde als gelbe Warnleuchte erwähnt)


    RTW's genauso ...
    Blaulichtbalken wurde eingetragen, Frontblitzer auch, Springlicht nicht und die LED-Heckblitzer dienen laut Fahrzeugschein nur der Absicherung im Stand. Tolle Wurst ehrlich.


    Da dürfte daran liegen das mit den ganzen Neuerungen und Ausnahmegenhmigungen keiner mehr durchblickt. Man darf nicht vergessen was sich in den letzten Jahren auf dem Markt der Sondersignale getan hat. Vorbei die Zeiten wo Hella fast Alleinherrscher war. Die Vorschriften sind da nicht mitgekommen und die Prüfer noch weniger. Versuch doch mal die neuen "C-Blitzer" von Hella irgendwo einzuordnen. Nicht Fisch nicht Fleisch. Kein gerichtetes Signal wie Frontblitzer und keine Rundumleuchte wie eine normale RKL.


    Einfacher wäre es hier den deutschen Regulierungswahn zu durchforsten und zu sagen was eine Zulassung hat darf drauf. Aber Bürokratieabbau war noch nie des Deutschen oberster Wille.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

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