Funkrufnamen Mecklenburg-Vorpommern

  • Hallo zusammen,


    dass durch die Umstellung auf OPTA-taugliche Funkrufnummern Nordrhein-Westfalen mir Klarnamen funkt ist ja nichts neues mehr. Mittlerweile sehe ich aber auch immer mehr Fahrzeuge aus Mecklenburg-Vorpommern, die mit Klarnamen anstelle einer Zahlenkombination funken. Ein Beispiel wäre zum Beispiel folgendes gereade freigeschaltete Fahrzeug:


    Einsatzfahrzeug: Florian Strasburg TLF3000 01 - BOS-Fahrzeuge - Einsatzfahrzeuge und Wachen weltweit


    Gibt es irgendwo ein offizielles Dokument, in diem die Änderung der Funkrufnamen festgehalten ist oder haben das die Kreise eigenverantwortlich gemacht? Letzteres kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.


    Viele Grüße,

    Tobias

  • Florian Kreis Aachen die OPTA hat für den Fahrzeugtyp 8 Stellen zur Verfügung, entsprechend kann "DLA(K) 23/12" an der Stelle gar nicht funktionieren. "DLAK2312" hingegen könnte tatsächlich gerade so funktionieren. Aber wenn das dort wirklich so umgesetzt wird, finde ich es besser als bei euch in NRW, immer noch nicht schön aber ein LF 16/12 als HLF 20 zu bezeichnen finde ich nach wie vor dumm und es gibt ja genügend beispiele, wo das LF nicht nur im Funkrufnamen ein HLF wird sondern auch im Sprachgebrauch als solches bezeichnet wird.

  • Na ja ... bei der Planung von OPTA in NRW ist man halt davon ausgegangen, dass die ganzen älteren Fahrzeugbezeichnungen über kurz oder lang aussterben, und die Anzahl an TLF 16/25 oder ähnlichen Fahrzeugen wird ja auch konsequent weniger. Wobei gerade das TLF 16/25 ein Beispiel ist, wie es niemals hätte laufen dürfen. Aber das ist ein anderes Thema und hilft nicht wirklich, die Funkrufnamen aus Mecklenburg-Vorpommern zu erklären.

  • Guten Morgen zusammen,


    ich wollte dieses Thema noch einmal hervor holen, denn die Gestaltung der Funkrufnamen in Mecklenburg-Vorpommern bleibt für mich ein Buch mit sieben Siegeln. Die einen Kreise verwenden weiterhin das erweiterte klassische System mit nur Zahlen und andere Kreis nutzen Funkrufnamen mit Fahrzeugbezeichnungen.


    Wie Steffen Kauschke es ja schon geschrieben hat, passt ein Funkrufname "DLA(K) 23/12" nicht in die Vorgaben von OPTA, so dass hier sehr phantasievoll und kreativ die Fahrzeuge zumindest beklebt werden.


    Kann hier irgendjemand zur Aufklärung beitragen?


    Viele Grüße,

    Tobias

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