RTW: Tragestuhl & DIN EN 1789

  • Jetzt nicht mehr, gilt aber nur für Erstzulassungen.
    Wobei das eine Sache der Definition ist. Der Tragestuhl gilt nicht als Sitzplatz im eigentlich Sinne - er erfüllt ja auch nicht die M1-Anforderungen für Sitzplätze. Da kommt eine Güterabwägung ins Spiel: Sicherer Transport vs. Behandlung des Pat.


  • Sicherlich, allerdings möchte ich dann diesen Tragestuhl mit geschätzen 30kg Eigengewicht nicht mehr nutzen.
    Aber darum gings ja auch nicht.


    30kg müssen nicht sein. Es gibt auch Systeme zur Aufnahme der Stryker-Tragestühle, aber Du hast natürlich Recht...das ist off Topic.


    Die Unterbringung von Patienten und Personal quer zur Fahrtrichtung sollte generell unterbleiben, aber leider gibt es noch genügend Bereiche in Europa wo das der Fall ist.

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