ZitatOriginal von AkkonKöln
Das Fahrzeug wird vom BBK angeschafft.
Das BBK untersteht dem Innenministerium des Bundes und nicht dem IM der Länder. Demnach handelt es sich um ein Zivilschutzfahrzeug und nicht um ein K-Schutzfahrzeug und demnach sind Kennzeichen vom Stil NRW-12345 nicht möglich. Diese bekommen höchstens Fahrzeuge des K-Schutzes der Länder.
Wieso allerdings der Bund kein eigenes Kennzeichen für den Zivilschutz hat (analog zum THW) ist mir seit langem schleierhaft. Könnte z.B. ZS-12345 sein.
Also in BaWü ist es so dass wohl alle FZGe ein XXX-BS XXX Kennzeichen bekommen. BS für BevölkerungsSchutz. Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich leider nicht sagen, aber Sinn machen würde es ja, wenn man mal anfängt ein wenig einheitlich zu arbeiten, auch wenns schwer fällt... Bzw unmöglich zu sein scheint!