Notfall KTW Typ B1 BUND

  • Zitat

    Original von Johannes


    Daher habe ich bewusst nach der Einführung eines Sonderkennzeichen, analog denen von THW oder Bundespolizei, gefragt.
    Also erfolgt die Zulassung auf lokale Ebene, und auch nicht über die Innenministerien der Länder. Danke.


    Johannes ...


    da der KatS dem Innenministerium angegliedert ist, wäre auch die Ausstattung mit Kennzeichen vom Stil NRW x-xxxx oder SH-xxxxx möglich. Ich denke, es wird da sicherlich noch eine definitive Aussage zu geben.


    Alelrdings befürchte ich, dass das jedes Bundesland für sich alleine entscheiden wird.


  • Also zur Besetzung kann ich nichts viel sagen, aber ich nehm mal an dass das jeder Betreiber intern regelt. Aber meine persönliche Meinung ist, dass ein RS Minimum sein sollte.


    Und da zu der Konsole immer wieder Fragen auftauchen hier die Erklärung:


    Oben links: Blaulicht und Horn über Hupe
    Daneben: Horn Dauerschaltung
    Daneben: Zweimal die kontrollleuchten für die RKL
    Die ersten drei unten links: Arbeitscheinwerfer
    Unten rechts: ROTE kontrollleucht für Klapptritt an der Schiebetür (sieht auf dem Bild aber Gelb aus)


    Und jetzt hab ich noch nen Frage. Aber was ist denn ein "So-Da-Schalter"? (sorry für meine Unwissenheit :) )


    Edit: Rechtschreibung (ich sollte es wohl bleiben lassen meine Beiträge nochmal zu lesen oderbeim tippen aufpassen)

    3 Mal editiert, zuletzt von DRK-BAD ()

  • Zitat

    Original von t_voss


    Bist Du Dir mit der Aussage bezüglich der HiOrg-Eigennutzung sicher? Im Normalfall wurde es ja früher nur Geduldet, solange eine bestimmte KM-Grenze nicht überschritten wurde ...


    Und es sollte mich wundern, wenn sich da jetzt eine Kehrwende in der Denkweise durchgesetzt hätte ...


    Ja bin mir sicher. Auf http://www.fwnetz.de gibts ein Interview mit einem vom BBK, da sagt er das deutlich. Einfach auf der page "Notfall-KTW" suchen.


    Sorry für 2 Posts hintereinander, dient der Übersicht.

  • Zitat

    Original von DRK-BAD
    Oben links: Blaulicht und Horn über Hupe
    Daneben: Horn Dauerschaltung


    Also letztlich eine ganz normale Schaltung ... nur wer hat denn diesen Spielkram von Folienschaltern ausgesucht ... wie lieb ich dich die vernünftigen Klappschalter der früheren Jahre ...


    Hier wird ein nervöser und ungeübter Fahrer so seine Probleme bekommen ...

  • Zitat

    Original von t_voss
    Also letztlich eine ganz normale Schaltung ... nur wer hat denn diesen Spielkram von Folienschaltern ausgesucht ... wie lieb ich dich die vernünftigen Klappschalter der früheren Jahre ...


    Hier wird ein nervöser und ungeübter Fahrer so seine Probleme bekommen ...



    Gibt es denn im ehrentamtlichen Bereich ungeübte oder gar nervöse Fahrer? :)


    Ich nehm mal an das kommt vom Ausbauer und es ist die BILLIGste Lösung...

  • Nicht nur die. Mir gehts schon so bei den neuen kleinen Handy-Tasten-Dingern von Strobel. Die sind so sensibel und relativ klein da musst du schon zielen und darfst auch nicht gerade über ne Bodenwelle fahren sonst erwischt du von der Heizung bis zur Umfeldbeleuchtung alles aber kein Horn oder Licht.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von t_voss


    Also letztlich eine ganz normale Schaltung ... nur wer hat denn diesen Spielkram von Folienschaltern ausgesucht ... wie lieb ich dich die vernünftigen Klappschalter der früheren Jahre ...


    Hier wird ein nervöser und ungeübter Fahrer so seine Probleme bekommen ...


    Das war auch mein erster Gedanke.


    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine beim Prototyp waren andere bzw. vernünftigere Schalter eingebaut.

  • Zitat

    Original von Malokie
    Wie ist das eigentlich mit der Besatzung der Fahrzeuge geregelt? Beziehungsweise gibt es da schon eine Regelung?
    Laufen die Autos jetzt als KTW und müssen nach RD-Gesetz besetzt werden oder wie die KTW-4 als Hilfskrankentransportwagen/Großraum-KTW?
    Die Beladung entspricht ja eher Rettungsdienstniveau...


    Das wiederum regeln die jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze, da es sich hier ja um ein Rettungsmittel handelt.

  • Zitat

    Original von Gerhard Steinbach
    Unser Zulassungsschein für den Notfall-KTW ist angekommen :bluelight: :-))


    Glückwunsch. Wann holt ihr ihn denn?

  • Hallo zusammen!


    hat schon jemand so einen N-KTW bekommen? Wir dürfen unsreren am 15.01.09 Abholen und sind gerade an der ziemlich blöden Frage ob er in die Garage passt. Weiß jemand die (ungefähre) Höhe des Fahrzeuges?


    Währe über Infos sehr dankbar.

  • Zitat

    Original von drksani2002
    Hallo zusammen!


    hat schon jemand so einen N-KTW bekommen? Wir dürfen unsreren am 15.01.09 Abholen und sind gerade an der ziemlich blöden Frage ob er in die Garage passt. Weiß jemand die (ungefähre) Höhe des Fahrzeuges?


    Währe über Infos sehr dankbar.


    Wie oben erwähnt hab ich schon einen geholt. Die Maße und die Massen sind:


    ZGG: 3,88 Tonnen (bedenken bei der Auswahl des Fahrers und bei der Heimfahrt. Ausserorts nur 80 und auf der BAB auch nur 80)


    Höhe: 2,76m (passt also in nen Standart MC_Drive :zwinker: )
    Breite 2,15m


    Edit: Fehler bei Geschwindigtkeit ausserorts.

    2 Mal editiert, zuletzt von DRK-BAD ()

  • Zitat

    Original von DRK-BAD
    Ausserorts nur 60 und auf der BAB nur 80


    Warum denn um Himmels Gottes Willen sowas ?

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von y903211



    Warum denn um Himmels Gottes Willen sowas ?


    Um Gesetzes Willen. Alle Fzge über 3,5 Tonnen ZGG hab diese Beschränkung. Ausnahme nur bei Inanspruchnahme von Sonderrechten...


    Siehe §3 und §18 STVO

    2 Mal editiert, zuletzt von DRK-BAD ()

  • Zitat

    Original von DRK-BAD


    Um Gesetzes Willen. Alle Fzge über 3,5 Tonnen ZGG hab diese Beschränkung. Ausnahme nur bei Inanspruchnahme von Sonderrechten...


    Wobei letztlich noch nicht geklärt ist, wie das mit der zulässigen Geschwindigkeit bei Einsatzfahten ist ... denn die Begrenzung ist bauartbedingt und nicht auf Grund anderer Regelungen (Verkehrszeichen) begründet.


    Aber das ist etwas, worüber sich kaum einer Gedanken macht ... übrigens ist auch die Wahl eines 3,88-Tonners in meinen Augen ziemlich sinnlos und zeugt nicht unbedingt von Weitsicht bei der Beschaffung der Fahrzeuge ...

  • Zitat

    Original von t_voss


    Wobei letztlich noch nicht geklärt ist, wie das mit der zulässigen Geschwindigkeit bei Einsatzfahten ist ... denn die Begrenzung ist bauartbedingt und nicht auf Grund anderer Regelungen (Verkehrszeichen) begründet.


    Bei Einsatzfahrten ist das schneller Fahren ja geboten, sonst würden ja keine Sonderrechte in Anspruch geonmmen werden, oder?



    Zitat

    Original von t_voss


    Aber das ist etwas, worüber sich kaum einer Gedanken macht ... übrigens ist auch die Wahl eines 3,88-Tonners in meinen Augen ziemlich sinnlos und zeugt nicht unbedingt von Weitsicht bei der Beschaffung der Fahrzeuge ...


    Die Fahrzeuge sollten mit einem ZGG von 3,5 Tonnen beschafft werden. Die Weitsicht war schon da! Aber leider wiegt der KTW "leer" (mit voller Ausrüstung, vollem Tank und Fahrer) 3,3 Tonnen und 200 Kilo Zuladung reichen eben nicht für bis zu 4 Personen die dann noch mitfahren können. Von daher die Auflastung auf fast 3,9 Tonnen.


    Aber angeblich ist ne Regelung in Arbeit nach der Einsatz(!)fahrzeug mit einem ZGG bis 4,2 Tonnen mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen.

  • Ja Humbug. Das gilt doch nicht für Einsatzfahrzeuge. Also ich kenn viele Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und fahr mehrmals die Woche RTW mit mehr Gewicht aber keines dieser Fahrzeuge hat so eine unsinnige Beschränkung. Wer hat euch denn das erzählt ?

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Zitat

    Original von y903211
    Ja Humbug. Das gilt doch nicht für Einsatzfahrzeuge. Also ich kenn viele Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und fahr mehrmals die Woche RTW mit mehr Gewicht aber keines dieser Fahrzeuge hat so eine unsinnige Beschränkung. Wer hat euch denn das erzählt ?


    Sagte ja siehe STVO §3 und §18



    § 3 Geschwindigkeit


    § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen



    Edit: Rechtschreibung

    Einmal editiert, zuletzt von DRK-BAD ()

  • Zitat

    Original von DRK-BAD


    Bei Einsatzfahrten ist das schneller Fahren ja geboten, sonst würden ja keine Sonderrechte in Anspruch geonmmen werden, oder?


    Stimmt im Prinzip ... aber, die Frage ist doch, wo das Thema der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geregelt ist ... in der STVO oder in der STVZO.


    Und die Sonder- und Wegerechte beziehen sich meinen Infos nur auf die STVO ...

    Zitat

    Original von DRK-BAD
    Die Fahrzeuge sollten mit einem ZGG von 3,5 Tonnen beschafft werden. Die Weitsicht war schon da! Aber leider wiegt der KTW "leer" (mit voller Ausrüstung, vollem Tank und Fahrer) 3,3 Tonnen und 200 Kilo Zuladung reichen eben nicht für bis zu 4 Personen die dann noch mitfahren können. Von daher die Auflastung auf fast 3,9 Tonnen.


    Und dann hat da eben doch einer nicht mitgedacht ... Du kannst halt nicht immer mehr in ein Fahrzeug reinpacken, ohne dass es Probleme mit dem zGG gibt.

    Zitat

    Original von DRK-BAD
    Aber angeblich ist ne Regelung in Arbeit nach der Einsatz(!)fahrzeug mit einem ZGG bis 4,2 Tonnen mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen.


    Wie klasse ... und dann gibt es die ersten Probleme mit 4,2 Tonnen und dann wird doch wieder auf 7,5 Tonnen aufgestockt?

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