Kennzeichen mehrfach vergeben?

    • Offizieller Beitrag

    :kranklach:

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

  • Der war gut! :up: :kranklach:

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
    ------------------------------------------------------------------------------
    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • in der Landwirtschaft geht es mit den Anhängern oft noch einen Schritt weiter.


    Dort ist hinten nur eine leere Tafel die mit Kreide für das entsprechende Fahrzeug beschriftet wird.

  • Hallo,
    das ist die gängige Praxis für zulassungsfreie Anhänger!!.


    Die Anhänger brauchen nicht wie ein Auto angemeldet zu werden, haben daher kein eigenes Kennzeichen, keine HU keine AU usw.
    Die Tragen das Kennzeichen des jeweiligen Zugfahrzeuges und sind über dessen Versicherung automatisch mitversichert.

  • Zitat: LFS-BW
    "Das Innenministerium Baden-Württemberg hat eine Ausnahmegenehmigung zu Feuerwehranhängern erlassen. Sie hat die Überschrift:
    Ausnahmegenehmigung nach § 70 von § 18 Abs. 1 StVZO betreffend Zulassungspflicht und Pflicht zur Führung eines eigenen amtlichen Kennzeichens für in Baden Württemberg zugelassene oder stationierte besondere Feuerwehr- oder Katastrophenschutz-Anhänger mit der Einstufung als "Anhänger Feuerwehrfahrzeug" oder "Anhänger Zivilschutz"


    Der Tenor dieser Ausnahmegenehmigung lautet:
    Diese Anhänger unterliegen nicht der Zulassungspflicht und der Pflicht zur Führung eines eigenen amtlichen Kennzeichens, solange sie von Feuerwehren nach dem Landesfeuerwehrgesetz für feuerwehrspezifische Einsatzzwecke oder den Katastrophenschutz verwendet werden."


    Unter: http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1198715/index.html
    gibts auch das gesamte Anschreiben vom IM BW.



    Gruß
    Muk

    2 Mal editiert, zuletzt von muk123 ()

  • Also wir haben einen Schlauchtransportanhänger (serienmäßig am LF 8- TS 8 - STA "Robur") und einen TSA. Beide haben keinerlei Kennzeichen!
    Darf ich nun den STA, der ja eigentlich zum LF8 gehöhrt, mit dem LF16 ziehen? Und der TSA (is unser Jugend-FW- Hänger) hat nie einen TÜV oder dergleichen gesehen, der wurde ja früher von ´nem Trecker gezogen. Darf der mit dem LF bewegt werden?
    Da hat sich bei uns noch nie einer Gedanken drüber gemacht.
    Wir haben halt rote Autos....


    Gruß Sven

    Einmal editiert, zuletzt von SvenFeuer ()

  • Unser TSA hat bis vor ein paar Jahren auch kein Kennzeichen gehabt. Dann bekam er TÜV und auch ein Kennzeichen. Soweit ich weiß, ist der Steuerbefreit. Gezogen wird der Anhänger immer von einem Traktor.
    Das ganze hat nur ein paar Euros gekostet für neue Kabel bei der Beleuchtung und Reflektoren.


    Gruß Thomas

    Sag was Du denkst und Du kriegst was Du willst!

  • Nun stellt sich die Frage, ob ich mit den Hängern zum TÜV muß oder haben sie Bestandschutz weil sie aus DDR-Zeiten stammen und ich kann sie einfach so weiter laufen lassen?


    Gruß Sven

  • Zitat

    Original von SvenFeuer
    Nun stellt sich die Frage, ob ich mit den Hängern zum TÜV muß oder haben sie Bestandschutz weil sie aus DDR-Zeiten stammen und ich kann sie einfach so weiter laufen lassen?


    Gruß Sven



    http://www. Frag den TÜV Berater .de :-))

  • Zitat

    Original von SvenFeuer
    Nun stellt sich die Frage, ob ich mit den Hängern zum TÜV muß oder haben sie Bestandschutz weil sie aus DDR-Zeiten stammen und ich kann sie einfach so weiter laufen lassen?


    Gruß Sven


    Wenn du damit zum TÜV gehst, hast du eine gewisse Sicherheit, dass der Anhänger verkehrstauglich ist. Aber ich denke am leichtesten wird es sein zum Telefon zugreifen und beim TÜV anzurufen.


    Gruß Thomas

    Sag was Du denkst und Du kriegst was Du willst!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!