Also die Helmbeschriftung/Kennzeichnung ist in der Org.-Vo geregelt.
Zumindestens in Th sind das
1 roter Steifen links/rechts Gruppenführer,stllv Wehrleiter
2 rote Streifen rechts/links Zugführer, stllv. Ortsbrandmeister/ Stadtbrandinspektor
1 umlaufender roter Streifen Leiter Stutzpunktfeuerwehr, Ortsbrandmeister, Stadtbrandinspektor
2 umlaufende rote Streifen Kreisbrandinspektor Sbi und sein Stellv. in Städten ohne BF mit mehr als 50000 Einwohnern
1 roter Punkt links/rechts Atemschutzgeräteträger
Mehr is hier nicht vorgesehen, von Namen wird sogar von manchen Stellen abgeraten, warum auch immer.
Ich persönlich habe noch einen "Köstritzer" Aufkleber hinten drauf.
Hat mir damals jemand zum Gruppenführer-Lg drauf gepappt. Damals sollte aber auch die Brauereibesichtigung in den Lehrgangsplan aufgenommen werden. Die Schwarzbier-Brauerei is nur 20 Minuten Fußweg von der Schule entfernt
Aufgeregt hat sich darüber zumindest hier auf´m Dorf noch niemand...
Gruß Sven