Hallo Forumland,
in der letzten Zeit lese ich hier vermehrt, dass Schiebleitern nicht im Zusammenhang zum LF 8/6 genannt werden sollen. Bestes Beispiel ist folgendes Bild:
http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=25355
Nochmal für alle:
Eine Schiebleiter ist nach DIN EN 14 530 Teil 5 ein Ausrüstungsgegenstand der "zusätzlichen, feuerwehrtechnischen Beladung" und daher sehr wohl auf einem 8/6 möglich gewesen. Das gleiche gilt übrigens auch für den Nachfahren des 8/6, dem LF 10/6. Also sollten sich hier einige User von dem Gedanken lösen, dass ein 8/6 (10/6) nicht mit Schiebleitern durch die Gegend fährt.
Daher ist zu überdenken, ob der Post im Ersatz und Korrekturformular von Mathias wirklich bearbeitet werden sollte. Ich finde ihn, so wie derzeit geschrieben ist, schon okay.
Beste Grüße aus Hamburg