MB Vario mit Kofferaufbau FW Münster

  • Hi,


    ich finde die Kisten zu gross und zu schwerfällig - vorallem in der Stadt, wo man manchmal selbst mit "normalen" Kasten-RTW schon schwer durchkommt.


    Einziger Vorteil sind die echten 3 Sitzplätze vorne. Ansonsten wüsste ich nicht, was man in einen RTW alles reinpacken muss, damit man einen Vario-Koffer unbedingt braucht.


    Als ITW o.k. - aber als RTW m.E. einfach unnötig. (ausgenommen evtl. Werkfeuerwehren, die zum normalen RD-Kram noch FW-Ausrüstung an Bord haben müssen)


    Gruß


    Erich

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Zitat

    Original von Rettungsopa


    Ein Sprinter/LT in Kastenbauweise reicht in fast allen Fällen vollkommen aus, wenn es sich dabei um einen RTW in einer Grossstadt handelt, in der zudem ein NAW-System besteht.


    naja, auch in der Großstadt werden regelmäßig Praktikanten ausgebildet und auch mal ein Polytrauma im RTW versorgt - und dann ist der Kastenwagen einfach zu klein. Noch dazu ist die Stehhöhe in einem Sprinter-Kasten (zumindest altes Modell) für großgewachsene Mitarbeiter unzureichend. Über die noch mögliche Zuladung der Standard-Kasten auf 3,5t-Sprinter will ich mal gar nicht spekulieren.


    Ein Vario-Koffer muss es vielleicht tatsächlich nicht sein, aber zumindest ein "kleiner" Strobel-Koffer o.ä. wäre schon vernünftig. Und damit kommt man nun wirklich auch in der Stadt fast überall noch durch...

    Einmal editiert, zuletzt von KaMü ()

  • Spontan stellt sich mir gerade die Frage, ob ein Kastenwagen überhaupt die entsprechenden Abmessungen für einen Typ C Wagen hat !?



    Gruß Patrik

  • So hab gerade mal nachgelesen:


    Typ B Fahrzeug hat im Pat.-Raum folgende Abmessungen (lt. DIN):
    Höhe: 1600 mm*
    Breite: 1400 mm


    Typ C Fahrzeug hat im Pat.-Raum folgende Abmessungen (lt. DIN):
    Höhe: 1800 mm*
    Breite: 1500 mm


    mittig, auf der Hinterachse


    Gruß Patrik

  • Zitat

    Original von t_voss
    wird jetzt auf dem Boden oder über den Radkästen gemessen?


    Also, wenn ich die Technische Zeichnung genau betrachte, dann vom Boden...


    Leider kann ich die Zeichnung aus der .pdf Datei nicht rauskopieren, Passwortschutz, :-aua


    Gruß patrik

  • Hmmm ....


    wie dem auch sei ... wir werden wohl noch lange beide Fahrzeuge als RTW behalten ... immerhin sind wir jahrelang mit 310ern gefahren, die nicht einmal gemäß DIN ein RTW gewesen sind ... wenn auch nur um wenige Zentimeter ...


    Viele Grüße
    Tobias

  • Zitat

    Original von t_voss
    immerhin sind wir jahrelang mit 310ern gefahren, die nicht einmal gemäß DIN ein RTW gewesen sind ... wenn auch nur um wenige Zentimeter ...


    Das sind nicht 20cm .... lalala da gibt´s ein lustiges Karnevall´s Lied... :-)):kranklach:


    Es lag sich nicht nur an den wenigen Zentimetern die dem 310 er gefehlt haben. Dennoch bin ich gerne bis zur Ausmusterung :ableb: damit gefahren.


    Gruß Patrik

  • Hi,


    Zitat

    Original von Paramedikus
    Spontan stellt sich mir gerade die Frage, ob ein Kastenwagen überhaupt die entsprechenden Abmessungen für einen Typ C Wagen hat !?


    Hat er IMHO nicht - aber Gegenfrage: Wo steht denn, dass nur der Typ C ein RTW ist?


    Das wurde in manchen (Bundes-)ländern so "beschlossen", ja. Aber die EN sah diesen Fahrzeugtyp eher als "Intensiv-Care-Unit" - also etwa das, was wir bis dahin als NAW/ITW kannten.


    In anderen Ländern (z.B. Österreich - auch dort gilt die EN 1789) wird in der Notfallrettung fast ausschliesslich der Typ B als RTW eingesetzt (Sprinter Kasten, VW T5 Hoch-Lang etc.)


    Gruß


    Erich

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

  • Das steht ebenfalls in der "Deutschen" DIN/EN 1789 welche bei Gericht als Rechtsgrundlage herangezogen werden kann. Hier heißt es:


    3. Begriffe
    ....
    ....
    3.2 Rettungsdienstfahrzeuge


    3.3 Kategorien von Krankenkraftwagen


    3.3.1 Typ A Krankentransportwagen
    ein Krankenkraftwagen, der für den Transport von Patienten, die vorhersehbar nicht Notfallpatienten sind konstroiert und ausgerüstet sind.
    Typ A1: geeignet für den Transport eines einzelnen Patienten
    Typ A2: geeignet für den Transport eines oder mehrerer Patienten (auf Krankentrage(-n) oder -sessel(-n))


    3.3.2 Typ B Notfallkrankenwagen
    ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die Erstversorgung und die Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist.


    3.3.3 Typ C Rettungswagen
    ein Krankenkraftwagen, der für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist.


    ......



    Edit: Räschtsschriebfäler

    Einmal editiert, zuletzt von Patrik Faber ()

  • Hi,


    prima, dann verstösst Bayern und div. andere Bundesländer aber gegen diese "deutsche DIN/EN", denn z.B. in Bayern werden Fahrzeuge bzgl. der Ausrüstung nach "Typ B" und nur "räumlich" ein Typ C als RTW beschafft. In anderen Bundesländern fahren "inhaltlich und räumliche" Typ B (=Sprinter Kasten usw.) auch neubeschafft als RTW.


    Was die Ausstattung betrifft - Typ B udn Typ C unterscheiden sich da nicht mehr gravierend. Und Typ B ist bei der Ausstattung immerhin besser als der alte DIN-RTW.


    Ich kann mich noch gut an einen alten Thread in einer Newsgroup erinnern, wo ein höherer BF-Beamter etwas erstaunt war, dass man plötlzich soviel EKG-Elektroden auf´m RTW verbraucht - klar, bis zur Gültigkeit der EN 1789 hatten die eben auf ihren RTW kein EKG/Defi drauf, den lt. DIN war ein EKG/Defi für den RTW nicht vorgeschrieben (und mancherorts auch definitiv nicht auf dem RTW vorhanden)


    Im Typ B ist ein EKG/Defi drin.....



    Gruß


    Erich

    Ich weiss, was ich sage. Ich weiss nicht, was du verstehst

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