Farb- und Normungserlass NRW

  • Ausgehend von der Diskussion um die Farbgebung dieses Fahrzeuges um die NRW-Lackierung und die daraus folgende Verlinkung zum Runderlass des Gesundheitsministerium NRW zur "Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung" durch Wotsche (Danke dafür!) werfen sich bei mir einige Fragen bezüglich des Erlasses auf.


    Ich nehme an, der Erlass ist bindent für alle im Vorwort genannten. Doch als ich mir den Erlass durchgelesen habe, war ich erschrocken. In dem Erlass stehen Dinge drin, an die sich in NRW kaum jemand hält. Könnte jetzt hier unzählige Beispiele nennen, exemplarisch folgende:
    1.
    Absatz 1: Zusätzlich zur Ausstattung eines KTW gehört u.A. eine Schaufeltrage. Ich kenne kaum einen KTW in NRW, bei dem diese zur Beladung gehört!
    2.
    Absatz 4: Typische "NRW-Lackierung" ist nur in RAL 3024 (leuchtrot) mit RAL 9010 (weiß) zulässig und für ALLE Rettungsdienstfahrzeuge vorgeschrieben. Hält sich kaum ein RD-Bereich dran!
    3.
    Absatz 4.4: Für RD-Fahrzeuge der HiOrgs ist auf Antrag eine Lackierung in RAL 3024 (Elfenbein) möglich. Wie kommts, das zahlreiche HiOrg RTWs in weiß unterwegs sind?


    Wozu gibts diesn Erlass, wenn sich niemand dran hält? Wer ist für die Kontrolle der EInhaltung zuständig, und was würde passieren wenn sich jemand nicht daran hält? Weiß ja jemand näheres?

  • Tja, was würde passieren? Wohl gar nichts. Früher, als das Land noch Zuschüsse bei der Beschaffung der Fahrzeuge gezahlt hat, konnte es noch Einfluss auf die Lackierung nehmen. Aber heute entscheidet letztlich der Käufer, welche Farbe "sein" Rettungsdienstfahrzeug bekommt.
    Übrigens im Kreis WAF gehören Schaufeltragen und Vakuummatrazen und auch AED zur Ausrüstung der Kreis-KTW.

  • Zitat

    Original von grisu112
    Übrigens im Kreis WAF gehören Schaufeltragen und Vakuummatrazen und auch AED zur Ausrüstung der Kreis-KTW.


    Ja, im Kreis WAF. Die fahren ja auch Sprinter als KTW, das ist der Platz ja vorhanden. Und ausserdem soll es da ja auch durchaus öfters mal vorkommen, dass die KTW auch Primäreinsätze fahren-Gleiches gilt für COE. Aber guck mal nach MS oder überhaupt auf Fahrzeuge des Types Hoch/Lang - da scheiterts schon am Platz!

  • Guten Abend,


    Zitat

    Absatz 1: Zusätzlich zur Ausstattung eines KTW gehört u.A. eine Schaufeltrage. Ich kenne kaum einen KTW in NRW, bei dem diese zur Beladung gehört!


    Macht doch auch Sinn eine Schaufeltrage im KTW mitzuführen. Auf diesen Fahrzeugen der FW Frechen wird eine Schaufeltrage mitgeführt Fl. Erft 06/85-02 & -03


    Zitat

    Absatz 4: Typische "NRW-Lackierung" ist nur in RAL 3024 (leuchtrot) mit RAL 9010 (weiß) zulässig und für ALLE Rettungsdienstfahrzeuge vorgeschrieben. Hält sich kaum ein RD-Bereich dran!


    Die Beschaffer dieser Fahrzeuge Fahrzeuge Fl. Erft 06/83-01 & -02 sowie der 06/82-01 sind bzw. waren der Meinung, dass der, der den Wagen bezahlt auch die Farbe bestimmt! Da es von der Landesregierung auch keine Euronen mehr für die Beschaffung von Rettungsmittel gibt, kann diese Aussage auch nachvollzogen werden.

  • also die KTW`s des Märkischen Kreises sind meines erachtens ebenfalls mit Schaufeltrage, etc. ausgerüstet...aber die anderen... :zeitung: :geistesblitz:

    Staffeltanker - Gehasst, Verdammt, VERGÖTTERT

  • Zitat

    Aber guck mal nach MS oder überhaupt auf Fahrzeuge des Types Hoch/Lang - da scheiterts schon am Platz!


    Wir haben hier im Kreis einen Hoch/Lang mit Schaufeltrage und VTI Matratze. Beiders liegt unter der Roll-In-Trage in einem Fach. Leider
    hab ich davon kein Bild.

  • Zitat

    Original von Paramedikus
    Macht doch auch Sinn eine Schaufeltrage im KTW mitzuführen. Auf diesen Fahrzeugen der FW Frechen wird eine Schaufeltrage mitgeführt Fl. Erft 06/85-02 & -03


    Zitat

    Original von Wotsche112
    also die KTW`s des Märkischen Kreises sind meines erachtens ebenfalls mit Schaufeltrage, etc. ausgerüstet...aber die anderen...


    Ja klar, Sprinter, T4 & T5 Hochdach, da ist ja auch Platz drin. Siehe meinen Post weiter oben.




    Zitat

    Original von Paramedikus
    Die Beschaffer dieser Fahrzeuge Fahrzeuge Fl. Erft 06/83-01 & -02 sowie der 06/82-01 sind bzw. waren der Meinung, dass der, der den Wagen bezahlt auch die Farbe bestimmt! Da es von der Landesregierung auch keine Euronen mehr für die Beschaffung von Rettungsmittel gibt, kann diese Aussage auch nachvollzogen werden.


    Sicher, ich kann das auch durchaus nachvollziehen, würd ich als Entscheider wohl auch so machen. Aber könnte das Land nicht rein theoretisch daher kommen und sagen, dass die Autos nicht der Vorschrift entsprechen und sie stilllegen?

  • Zitat

    Original von Paramedikus


    Wir haben hier im Kreis einen Hoch/Lang mit Schaufeltrage und VTI Matratze. Beiders liegt unter der Roll-In-Trage in einem Fach. Leider
    hab ich davon kein Bild.


    Echt? Will ich auch haben! :zwinker: Bin ja schon froh, dass wir in unserem T4-Hochdach überhaupt eine Vakuummatratze haben....

  • Was hat das Hochdach mit dem Platz zu tun ??


    Die Schaufeltrage im T5 liegt ebenfalls unter der Roll-In-Trage in einem extra Schubfach. Muss allerdings auseinander gebaut sein.


    Die VTI Matte liegt links (in Fahrtrichtung) neben der Trage in einem extra Fach.

  • Ich kann Dir die nächsten Tage mal ein Foto von der innenansicht dieser T5 KTW s zukommen lassen wenn Du willst.


    Die KTW´s sind wenn ich es genau nehme überbeladen was MP´s angeht. Hier ein Auszug aus der Bestückungsliste:
    - Notfallkoffer Kreislauf
    - Notfallkoffer Atmung
    - Notfallkoffer Kinder
    - EKG / Defibrillator 08/16
    - Medumat Standart A
    - Absaugpumpe Accuvac
    - VTI Matratze
    - VTI SChienen Satz
    - Satz Stife-Neck
    - div. Einmalprodukte....


    Beide Fahrzeuge werden durch die KLST als Typ B Fahrzeug disponiert.

  • Ohja, eine Innenansicht wäre schön wenns keine Umstände macht!


    Zitat

    Original von Paramedikus
    Beide Fahrzeuge werden durch die KLST als Typ B Fahrzeug disponiert.


    Also recht häufig zu Primäreinsätzen geschickt, richtig? Die haben ja quasi eine RTW-Beladung.
    Das ist der Unterschied zu Münster, bei uns werden die KTW ausschliesslich zu Sekundäreinsätzen disponiert, auch nicht oder nur äusserst selben als First Responder. Dazu kommt es nur, wenn die Besatzung zufällig einen Primäreinsatz im Funk mitbekommt und sich anbietet.

  • Bild kommt in den nächsten Tagen. Fahr am SA sicher dran vorbei. Dann mach ich eins.


    Ja, Primär fährt der KTW natürlich KT Touren im Verhältniss zu RD Einsätzen würde ich über den Daumen schätzen 70 (K) / 30 (R).

  • @Paramedikus: Also wenn ich diese Bestückungsliste sehe, muss ich dir zustimmen. Das ist ja schon fast ein RTW und kein KTW mehr. Mann muss nun wirklichnicht diese Ausrüstung auf einem KTW vorhalten. Man sollte sich immer vor Augen halten, wofür ein KTW eigentlich gedacht ist.
    Vakuummatraze und Schaufeltrage auf einem KTW finde ich übrigens sehr sinnvoll. Die klassische "Schenkelhalsfraktur" muss dann nicht mehr mit einem RTW transportiert werden sondern kann dann auch mit einem KTW druchgeführt werden.


    Johannes: An die Bestückungsliste wird sich wahrscheinlich neimand ganz genau halten. Oder habt ihr auf euerm RTW ein "Perikard-Punktionsset"? Das wird darin wirklich gefordert. :kranklach: Ich hab zwar von den "alten" Kollegen gehört, dass früher im Rahmen der Rea auch draußen Adrenalin direkt ins Herz gesprizt wurde, aber so ein Set wird wahrscheinlich niemand mitführen.

  • Zitat

    Original von JohannesH
    1.
    Absatz 1: Zusätzlich zur Ausstattung eines KTW gehört u.A. eine Schaufeltrage. Ich kenne kaum einen KTW in NRW, bei dem diese zur Beladung gehört!


    Naja... da mittlerweile eigentlich T4/T5 und Sprinter Standardfahrgestelle für KTWs sind -und MB hoch/lang eher die Ausnahme darstellen- sehe ich das genau umgekehrt...

    Zitat


    2.
    Absatz 4: Typische "NRW-Lackierung" ist nur in RAL 3024 (leuchtrot) mit RAL 9010 (weiß) zulässig und für ALLE Rettungsdienstfahrzeuge vorgeschrieben. Hält sich kaum ein RD-Bereich dran!


    Vermutlich wissen die Wenigsten, dass der 2002er Erlass quasi wortgleich mit einem jahrzehntealten Erlass ist. Im Laufe der Jahr(zehnt)e trieben es die Kommunen immer bunter (im wahrsten Sinne des Wortes), bis NRW 2002 schließlich genug hatte und den Erlass neu auflegte. Seitdem halten sich sehr wohl viele RD-Bereich dran.
    Beispiel Dortmund: RD-Fahrzeuge früher leuchtrot (wie vom Land gefordert), dann (so Mitte, Ende der 90er) fing man an, FW und RD in ein dunkelrot-leuchtgelbes einheitliches Design umzustellen. Seit dem 2002er Erlass sind neue RD-Fahrzeuge wieder weiß/leuchtrot. Die FW ist übrigens immer noch dunkelrot/leuchtgelb -aber für die gilt ja auch der Erlass nicht... :pillepalle:


    Zitat


    3.
    Absatz 4.4: Für RD-Fahrzeuge der HiOrgs ist auf Antrag eine Lackierung in RAL 3024 (Elfenbein) möglich. Wie kommts, das zahlreiche HiOrg RTWs in weiß unterwegs sind?


    a) es ist MÖGLICH, nicht verpflichtend.
    b) es sieht scheiße aus! :kranklach:
    c) vermutlich ist es teurer: Fahrerhäuser gibts in weiß ab Werk, Elfenbein als Standardfarbe ist mir nicht bekannt


    BTW: Du meinst RAL1014, nur die Streifen sind RAL3024...


    -Philipp

  • Zitat

    Original von grisu112
    An die Bestückungsliste wird sich wahrscheinlich neimand ganz genau halten. Oder habt ihr auf euerm RTW ein "Perikard-Punktionsset"? Das wird darin wirklich gefordert. Ich hab zwar von den "alten" Kollegen gehört, dass früher im Rahmen der Rea auch draußen Adrenalin direkt ins Herz gesprizt wurde, aber so ein Set wird wahrscheinlich niemand mitführen.


    Du wirst lachen - aber ich meine mich dunkel zu erinnern, das bei uns sowas auf der Checkliste mit draufsteht. Muss allerdings zu meiner Schande gestehen, dass ich die jetzt nicht hundertprozentig im Kopf habe. Werde nächste Woche mal nachschauen, wenn ich dran denke.


    Zitat

    Original von RD-DO.net


    Naja... da mittlerweile eigentlich T4/T5 und Sprinter Standardfahrgestelle für KTWs sind -und MB hoch/lang eher die Ausnahme darstellen- sehe ich das genau umgekehrt...


    Okay, wenn ich drüber nachdenke, stimmt das natürlich. Mittlerweile werden fast nur noch "große" Fahrgestelle für KTW angeschaft - aber Ausnahmen bestätigen ja die Regel - siehe Essen, vier neue Hoch/Lang.


    Zitat

    Original von RD-DO.net


    Vermutlich wissen die Wenigsten, dass der 2002er Erlass quasi wortgleich mit einem jahrzehntealten Erlass ist. Im Laufe der Jahr(zehnt)e trieben es die Kommunen immer bunter (im wahrsten Sinne des Wortes), bis NRW 2002 schließlich genug hatte und den Erlass neu auflegte. Seitdem halten sich sehr wohl viele RD-Bereich dran.
    Beispiel Dortmund: RD-Fahrzeuge früher leuchtrot (wie vom Land gefordert), dann (so Mitte, Ende der 90er) fing man an, FW und RD in ein dunkelrot-leuchtgelbes einheitliches Design umzustellen. Seit dem 2002er Erlass sind neue RD-Fahrzeuge wieder weiß/leuchtrot. Die FW ist übrigens immer noch dunkelrot/leuchtgelb -aber für die gilt ja auch der Erlass nicht... :pillepalle:


    Was mir aufgefallen ist: An den Erlass halten sich farbtechnisch gesehen hauptsächlich Kreise/Kreisfreie Städte, in denen der RD durch die Feuerwehr bzw. den Kreis selber durchgeführt wird (Ausnahme: z.B. Düsseldorf - aber die Hauptstadt darf ja alles). Wenn er an HiOrgs deligiert wird, werden die Autos bunt. Das mit den dortmunder Fahrzeugen war mir auch aufgefallen, jedoch kannte ich den Erlass und damit den Grund dafür nicht.


    Zitat

    Original von RD-DO.net


    a) es ist MÖGLICH, nicht verpflichtend.
    b) es sieht scheiße aus! :kranklach:
    c) vermutlich ist es teurer: Fahrerhäuser gibts in weiß ab Werk, Elfenbein als Standardfarbe ist mir nicht bekannt


    zu a): Ja, es ist möglich - als einzig mögliche Alternative zur NRW-Lackierung wenn ich es richtig verstehe.
    zu b): RICHTIG!
    zu c): wird wohl stimmen


    Zitat

    Original von RD-DO.net
    BTW: Du meinst RAL1014, nur die Streifen sind RAL3024...


    Richtig, hatte mich da scheinbar in der Zeile geirrt. :-))

  • Zitat


    Okay, wenn ich drüber nachdenke, stimmt das natürlich. Mittlerweile werden fast nur noch "große" Fahrgestelle für KTW angeschaft - aber Ausnahmen bestätigen ja die Regel - siehe Essen, vier neue Hoch/Lang.


    Auch Essen stellt aktuell zumindest teilweise auf Sprinter um, die (je nach Träger) auch eine relativ ordentliche Ausstattung haben.

  • Ja, das ist mir bekannt. Aber die Sprinter haben dann ja auch übrigens die falsche Lackierung :zwinker:.
    Kurze Frage: Die Fahrzeuge werden doch zentral von der BF beschafft und dann verteilt, richtig? Wieso haben die dann unterschiedliche Ausstattungen? Na klar, so einige kleine, HiOrg- und evtl. auch Besatzungsspezifische Detailunterschiede wirds geben, doch im großen und ganzen sollte die Ausstattung doch identisch sein....

  • Die Sprinter haben alle eine Organisationseigene Lackierung, richtig.


    Die meisten Kfz werden durch die BF beschafft und den HiOrg zur Verfügung gestellt richtig.


    Ausgestattet werden sie aber hauptsächlich durch die HiOrg, weswegen einige Fahrzeuge z.B. Schaufeltragen und andere (entgegen des Ministerialerlasses) eben keine haben. Aussage der BF dazu ist, laut meinem Kenntnisstand, dass eine Komplettausstattung aller >30 KTWs zu teuer sei.

    Einmal editiert, zuletzt von jafse ()

  • Zitat

    Original von jafse
    Ausgestattet werden sie aber hauptsächlich durch die HiOrg, weswegen einige Fahrzeuge z.B. Schaufeltragen und andere (entgegen des Ministerialerlasses) eben keine haben. Aussage der BF dazu ist, laut meinem Kenntnisstand, dass eine Komplettausstattung aller >30 KTWs zu teuer sei.


    Dann interpretiere ich das jetzt einfach so, dass die BF nicht an einem einheitlichem Qualitätsstandart interessiert ist. Kann ich ehrlich gesagt absolut nicht nachvollziehen.

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