Ausgehend von der Diskussion um die Farbgebung dieses Fahrzeuges um die NRW-Lackierung und die daraus folgende Verlinkung zum Runderlass des Gesundheitsministerium NRW zur "Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung" durch Wotsche (Danke dafür!) werfen sich bei mir einige Fragen bezüglich des Erlasses auf.
Ich nehme an, der Erlass ist bindent für alle im Vorwort genannten. Doch als ich mir den Erlass durchgelesen habe, war ich erschrocken. In dem Erlass stehen Dinge drin, an die sich in NRW kaum jemand hält. Könnte jetzt hier unzählige Beispiele nennen, exemplarisch folgende:
1.
Absatz 1: Zusätzlich zur Ausstattung eines KTW gehört u.A. eine Schaufeltrage. Ich kenne kaum einen KTW in NRW, bei dem diese zur Beladung gehört!
2.
Absatz 4: Typische "NRW-Lackierung" ist nur in RAL 3024 (leuchtrot) mit RAL 9010 (weiß) zulässig und für ALLE Rettungsdienstfahrzeuge vorgeschrieben. Hält sich kaum ein RD-Bereich dran!
3.
Absatz 4.4: Für RD-Fahrzeuge der HiOrgs ist auf Antrag eine Lackierung in RAL 3024 (Elfenbein) möglich. Wie kommts, das zahlreiche HiOrg RTWs in weiß unterwegs sind?
Wozu gibts diesn Erlass, wenn sich niemand dran hält? Wer ist für die Kontrolle der EInhaltung zuständig, und was würde passieren wenn sich jemand nicht daran hält? Weiß ja jemand näheres?