ZitatOriginal von bargst
Auch wenn die Fahrzeuge nicht bewegt werden: Wer zahlt den derzeit die Miete für den Stellplatz?
Wenn keiner die Miete zahlt, steht das fahrzeug halt ab dem Tag einfach
an einem Straßenrand. Der Kreis als zuständige Behörde wird darüber
vorher schriftlich informiert und darf sich dann um das Fahrzeug oder die
neue Garage kümmern ...
Aber irgendwie bezweifel ich, dass das auch nur eine Einheit macht.
Leider ...