Beiträge von Betreuungsheini

    Gruß,


    die ELW Kat-S sind vorgesehen als Zugtruppfahrzeuge für die Fachdienste Sanität, Betreuung und Wasserrettung. In Halle haben wir einen für den Fachdienst Betreuung erhalten.


    Es sind derzeit 12 Stück beschafft worden somit hat jeder Landkreis bzw. kreisfreie Stadt ein Fahrzeug erhalten. Außer MSH und JL, die hatten in der vorhergehenden Bedarfsabfrage eine Beschaffung abgelehnt.forum.bos-fahrzeuge.info/index.php?attachment/3318/

    Sachsen-Anhalt hat im Februar die ersten 7 GW San für die 1. MTF erhalten. Wen wundert es, dass es die MTF in der Nähe der Landeshauptstadt ist.


    Wann die anderen beiden MTF ihre Fahrzeuge erhalten ist noch nicht bekannt.

    Ich war auf der Rettmobil und habe mal nachgefragt. Der Bund erstattet für 2 Helfer pro Fahrzeug die Kosten zur Führerscheinerweiterung auf die Klasse C.


    Zum Thema Auslieferung gab es die Info, dass die GW immer im Satz zu je 7 Stück ausgeliefert werden sollen. Dass heißt es kriegt immer eine MTF ihre 7 GW SAN auf einmal.


    Man zeigte sich sehr optimistisch, dass die Auslieferung noch dieses Jahr beginnen soll. Allerdings gab man auch zu, das wohl die letzten MTF erst in drei oder vier Jahren ihre GW SAN erhalten werden.

    Sachsen-Anhalt hatte zwar was für den KatS beschafft, das war jedoch ohne Räder. Die Reder hierbei ist von Abrollbehälter AB-BHP 50, welche jeder Landkreis bekommen hat.


    Das stimmt so nicht. Auch im Falle der Abrollbehälter wurde lediglich das Geld aus dem Konjunkturpaket II bereitgestellt. Ausgeschrieben und beschafft wurden die Abrollbehälter von den Landkreisen und Städten. Es erfolgte keine zentrale bzw. einheitliche Beschaffung. Jeder beschaffte das was er dachte gebrauchen zu können.

    Nein, ich persönlich finde es gut wenn der Bund die Fahrzeuge gesammelt beschafft das hat natürlich viele Vorteile auch in der Einheitlichkeit.
    Und NRW ist das einzige Bundesland was ausschert. Nur wenn ein Bundesland wie NRW einen sehr guten und funktionierenden KatS Fuhrpark hat ist es besser diesen gleich bleibend weiter zu führen.
    Es gibt leider kaum bis keine anderen Bundesländer die soviel Geld in den KatS, in den letzten Jahren, investiert haben. Und da hier noch nichts gleiches gibt, mit Ausnahmen von ein paar Beschaffungen in BaWü oder Sachsen-Anhalt, ist es gut wenn hier ein einheitlicher Fuhrpark angestrebt und beschafft wird.


    Was hat denn Sachsen-Anhalt für Fahrzeuge beschafft? Hab ich das was verpasst? Bisher hat Sachsen-Anhalt noch keinerlei Fahrzeuge beschafft, lediglich im letzten Jahr wurde Geld bereitgestellt um MTWs für die Betreuungseinheiten zu beschaffen. Diese müssen aber von den Landkreisen und Städten selber ausgeschrieben werden, was natürlich auch keine Einheitlichkeit erzeugt.

    Ganz ehrlich? Darüber soll sich jetzt schnellstens der BUND Gedanken machen, denn
    die haben dieses Fahrzeug in Auftrag gegeben und müssen sich jetzt auch um die ent-
    sprechende Schulung der Helfer kümmern, oder zumindest einen Geldtopf bereitstellen.


    Gibt es doch schon. Laut Bewirtschaftungsrundschreiben des Bundes können pro Bundesfahrzeug je 2 Helfer eine Führerscheinerweiterung auf Kosten des Bundes absolvieren. Haben wir selbst schon durchgeführt und zwar schon im letzten Jahr. Hab jetzt wieder zwei Kraftfahrer mehr für meine großen Fahrzeuge.


    http://www.bbk.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile

    "krank" wäre ein Rolls Royce, Ferrari etc. Auch einen Audi A6 kann man mit ein bischen Zubehör locker an die 90.000EUR bringen. Das ist dann weit mehr, als ein A8 in der Grundversion kostet aber von Aussen betrachtet fährt man dann ja "nur" einen A6.... Die Festlegung auf ein bestimmtes Modell ist eh Schmarrn, besser ist eine Geld-Obergrenze (z.B. "ein OB-Auto darf max. 70.000EUR kosten")


    Der Stadtrat der Stadt Halle hat beschlossen, dass Dienstwagen nur noch maximal 130 g CO2/ km ausstossen dürfen. Das schafft ein A8 sicher nicht.

    as

    "Behördenfahrzeuge" (insbes. die mit SoSi) werden von den üblichen Herstellern (Mercedes, Audi, BMW) oft mit grossen Rabatten verkauft. 20%-40% auf den Listenpreis sind durchaus drin, da die Hersteller durchaus daran interessiert sind, ihr Produkt auf diese Weise in der Öffentlichkeit positiv zu präsentieren. Ein A8 kostet in der Basismotorisierung und ein paar nützlichen Extras um die 80.000EUR, greift man tiefer ins Regal, sind auch 100.000EUR kein Problem. Nimmt man die 100.000EUR-Variante zu 40% Rabatt, kostet die Karre mit 60.000EUR weniger, als das absolute Basismodell des A8. Auch Behördenfahrzeuge dieser Klasse fahren nicht endlos sondern werden nach einer gewissenHaltedauer verkauft - da berechnet sich der Preis aber dann am Listenpreis, d.h. wenn man es geschickt anstellt, fährt man die Luxuskarre quasi kostenneutral oder sogar mit Gewinn, da der Wiederverkaufswert höher sein kann als der (massiv rabattierte) Einkaufspreis.


    Fakt ist, das dieser Dienstwagen gegen einen geltenden Stadtratsbeschluß verstößt und auch mit dem Stadtrat nicht genehmigt wurde. Vorher fuhr unsere Ob ja auch "nur" nen A6, aber jetzt mußte es ein A8 sein. Einfach nur krank.


    Was das Blaulicht betrifft, es wird garantiert nicht nur zu Katastropheneinsätzen genutzt werden. Dazu ist die Verlockung einfach zu groß. Bisher ging es ja auch ohne.

    Bei diesem Wagen ist dann noch ins Auge gestochen, dass der Flaggenhalter rechts angebracht wurde. Merkwürdig, in meinen zwölf Jahren bei Y-Tours und seitdem in diversen KatS-Einhaiten sowie in meiner Erinnerung auch bei allen Pol-Fz war der immer links. Hat jemand ´ne Erklärung? Oder sehe nur falsch ob der späten Stunde?


    Hab nach nachgeforscht, diese Fahrzeuge haben rechts und links nen Flaggenhalter.

    Ja, hat es.


    Ich meine es hat was damit zu tuen das die Einheiten auch im Ausland zum Einsatz kommen, und um die Fahrzeuge dort sehr unauffällig zuhalten.


    Was machen denn die Fahrzeuge der Analytischen Task Force im Ausland? Sind doch Fahrzeuge für den Deutschen Bevölkerungsschutz.

    Bei diesem Wagen ist dann noch ins Auge gestochen, dass der Flaggenhalter rechts angebracht wurde. Merkwürdig, in meinen zwölf Jahren bei Y-Tours und seitdem in diversen KatS-Einhaiten sowie in meiner Erinnerung auch bei allen Pol-Fz war der immer links. Hat jemand ´ne Erklärung? Oder sehe nur falsch ob der späten Stunde?


    Na da hat wohl jemand geschlafen beim Ausbauer. Und bei der Abnahme ebenfalls. Bei uns sind die auch alle links. Außer am Bt-LKW, der hat auf beiden Seiten einen.



    Für mich stellt sich ne ganz andere Frage: Warum sind auf dem Auto 3 Magnetleuchten verbaut? Hat das einen besonderen Sinn?

    "Der in der DIN 14 507 Teil 5 genormte Kommandowagen (KdoW) ist
    ein Führungsfahrzeug für kleinere Einsätze. Es dient vor allem dem
    Transport von Führungskräften bzw. auch als deren Dienstfahrzeug. Dieses
    Fahrzeug wird, wenn überhaupt, nur von kleineren Feuerwehren zur
    Koordination kleiner Einsätze genutzt.


    Da es sich hierbei in der Regel um einen Pkw bzw. einen Kombi
    handelt, erreicht ein Kommandowagen deutlich höhere Geschwindigkeiten
    als herkömmliche Einsatzfahrzeuge auf Lkw-Basis. Dies ermöglicht einem
    Einsatzleiter bereits an der Einsatzstelle einzutreffen und diese zu
    erkunden, bevor weitere Kräfte eintreffen und instruiert werden müssen.
    Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus existiert kein einheitlicher
    Funkrufname für dieses Fahrzeug. Seine Sonderbeladung besteht in der
    Regel aus Atemschutzgeräten, Funkgeräten, Handscheinwerfern, Führungsmaterialien und Winkerkellen.


    Bis 1999 existierte die DIN 14507-5 Einsatzleitfahrzeuge - Teil 5:
    ELF-K, welche durch den Kommandowagen KdoW ersetzt wurde. Aus dieser
    Zeit heraus werden Kommandowagen in einzelnen Feuerwehren auch
    „Einsatzleitwagen K“ genannt. Darüber hinaus haben Kommandowagen
    teilweise auch andere Funkrufnamen als herkömmliche Einsatzleitwagen."


    Nur mal zur Begriffsdefinition Kommandowagen.

    § 35 Sonderrechte
    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die
    Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und
    der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
    dringend geboten ist.


    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    Und $38 StVO sagt: (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Ich weiß nicht inwiefern unsere OB durch die Benutzung von Sonder- und Wegerecht Menschenleben rettet, flüchtige Personen verfolgt, Gefahrenabwehr betreibt oder Sachwerte erhält.


    Zugegeben Sie ist der HVB der Stadt Halle, aber was sagt das aus? Zur Abarbeitung der Schadenslage hat Sie den Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Da muss Sie nicht zwangsläufig anwesend sein. Ist Sie auch nicht, wenn ich das mal bemerken darf. In den 14 Tagen Hochwassereinsatz im Januar war Sie gerade einmal 2 mal im Stab und das auch nur für ne halbe Stunde. Berechtigt das zur Benutzung von Blaulicht? Ich glaube nicht.


    Auch müsste Sie ja, um die Benutzung zu rechtfertigen, den Katastrophenfall ausrufen. Denn nur dann wäre sie ja theoretisch dazu berechtigt.