ZitatOriginal von Fire
Der Begriff "öffentliches Gebäude" kann mehrere Bedeutungen haben.
a) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der öffentlichen Hand, also Bund, Land, Kreis, Kommune. Das Wort "öffentlich" bezieht sich auf den Träger.
b) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der Öffentlichkeit im Regelfall zugänglich ist und meistens dem Allgemeinwohl dient, wie Museen, Bahnhöfe, Veranstaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen etc. unabhängig ihrer Trägerschaft.
OK,
damit hat der Anwalt aber nur gesagt, was ein öffentliches Gebäude ist.
Aber eine Erklärung, warum dort dann automatisch das Fotografieren und
Veröffentlichen der Bilder zulässig sein soll, ist daraus nicht erkenntlich.
ZitatOriginal von Fire
Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)
Ähm ...
trotzallem gilt bei den von Dir angegebenen Grundstücken noch immer
das Hausrecht der Besitzer. Will also der Vorstand (oder sein Vertreter)
des DRK / ASB / was auch immer eine Veröffentlichung untersagen, so
hat er dazu selbstverständlich das Recht, solange die Bilder auf seinem
Grundstück gemacht wurden. Ebenso hat er das Recht, Dir den Zutritt
zu dem Grundstück zu untersagen.
Das ist sein gutes Hausrecht, und jede Missactung kann strafrechtliche
Konsequenzen haben.
Und ob ein Hausflur eines Mehrfamilienhauses wirklich ein "öffentlicher
Grund / öffentliches Gebäude" ist, das möchte ich doch mal stark an-
zweifeln.
Ich möchte auch zu den oben von Dir genannten Aussagen bitte die
entsprechenden Gesetze und Paragraphen genannt bekommen. Denn
bis jetzt ist da noch rein gar nichts, was in meinen Augen Hand und Fuß
hat.