Pressewart verbietet Veröffentlichung - was nun?

  • Zitat

    Original von Fire
    Der Begriff "öffentliches Gebäude" kann mehrere Bedeutungen haben.
    a) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der öffentlichen Hand, also Bund, Land, Kreis, Kommune. Das Wort "öffentlich" bezieht sich auf den Träger.
    b) "Öffentliches Gebäude" - Gebäude der Öffentlichkeit im Regelfall zugänglich ist und meistens dem Allgemeinwohl dient, wie Museen, Bahnhöfe, Veranstaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen etc. unabhängig ihrer Trägerschaft.


    OK,


    damit hat der Anwalt aber nur gesagt, was ein öffentliches Gebäude ist.
    Aber eine Erklärung, warum dort dann automatisch das Fotografieren und
    Veröffentlichen der Bilder zulässig sein soll, ist daraus nicht erkenntlich.

    Zitat

    Original von Fire
    Alle Gebäude der BOS (Fw, Polizei, DRK, MHD, ASB, DLRG, JUH, privater RD/KTD, ...), Bahnhöfe, Banken, Flughäfen, Ladenhandel ("Supermarkt", "Tante Emma-Laden", ...)


    Ähm ...


    trotzallem gilt bei den von Dir angegebenen Grundstücken noch immer
    das Hausrecht der Besitzer. Will also der Vorstand (oder sein Vertreter)
    des DRK / ASB / was auch immer eine Veröffentlichung untersagen, so
    hat er dazu selbstverständlich das Recht, solange die Bilder auf seinem
    Grundstück gemacht wurden. Ebenso hat er das Recht, Dir den Zutritt
    zu dem Grundstück zu untersagen.


    Das ist sein gutes Hausrecht, und jede Missactung kann strafrechtliche
    Konsequenzen haben.


    Und ob ein Hausflur eines Mehrfamilienhauses wirklich ein "öffentlicher
    Grund / öffentliches Gebäude" ist, das möchte ich doch mal stark an-
    zweifeln.


    Ich möchte auch zu den oben von Dir genannten Aussagen bitte die
    entsprechenden Gesetze und Paragraphen genannt bekommen. Denn
    bis jetzt ist da noch rein gar nichts, was in meinen Augen Hand und Fuß
    hat.


  • Wo steht das das von meinem Anwalt ist?
    Das hab ich aus dem Lexikon "Brockhaus" und der Seite http://www.feuerwehr.de


    Die Gesetzt kriegst du noch

  • wo wollen wir hier eigentlich hin ?


    erst wird darum gestritten woher Kriminelle ihre Informationen ziehen (können), dann darum, was ein öffentliches Gebäude oder Gelände ist und wer was darauf machen kann.


    Ich denke es gibt nur zwei Dinge:


    1.
    muss man denn unbedingt immer der Erste oder Einzige sein, der Bilder von Irgendwas im Internet veröffentlicht ?


    Reicht es nicht, wenn man die Bilder fürs eigene Album hat ?


    Muss denn unbedingt jeder wissen, dass man auch da war und fotografiert hat ?


    Das bringt mich zur Möglichkeit 1: wenn jemand nicht will dass das veröffentlicht wird, dann kann man dem ehrenvoll folgen und sich freuen dass man die Bilder wenigstens für sich (behalten darf)


    oder


    2. man veröffentlicht trotzdem und wartet einfach, mit welcher Rechtsgrundlage die Gegenseite ihre Wünsche durchsetzen kann/will.

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • So seh ich es aus, ich meine das Problem mit der Betreffenen Wehr ist geklärt und daher bitte ich einen Admin zu schließen.


    Danke für die Hilfe

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