Diebe klauen Feuerwehrfahrzeug und verusachen schweren VU

  • Zitat

    Original von herrmann030700
    Naja, das erfüllt dann die Vorraussetzungen für "grob fahrlässig", da hält sich das Mitleid, dann schon in Grenzen.


    Warum? Ehrlich gesagt, kenne ich hier in der näheren Umgebung keine einzige Wehr, wo das anders läuft.


    Ich gehe mal davon aus, dass die Wache abgeschlossen war - somit kann man wohl auf keinen Fall von "grob fahrlässig" sprechen, denn Fremden war der Zugang zu dem Fahrzeug ja "eigentlich" verwehrt.


    Und mal ganz ehrlich: Wer so viel kriminelle Energie aufbringt, in ein verschlossenes Feuerwehrhaus einzubrechen mit dem Vorsatz, ein Fahrzeug zu stehlen, für den dürfte wohl auch ein Schlüsselkasten, Tresor oder sonstiges Versteck kein allzu großes Hidernis darstellen. Zumal die ehrenamtlichen (Feuer-, Rettungs, ...-)Wachen in der Regel nicht bewohnt sind und den Einbrechern genügend Zeit für die Suche bzw. den Aufbruch eines solchen "sicheren" Verstecks bleiben dürfte.
    Und auch wenn ich da persönlich keine Ahnung von habe, so bin ich mir doch durchaus sicher, dass es für Kundige die ein oder andere Möglichkeit gibt, Fahrzeuge kurzzuschließen...


    Die separate Aufbewahrung der Schlüssel hat ja auch ein paar Nachteile. Ist immer und zu jeder Zeit ein Schlüsselträger in angemessener Zeit vor Ort? Blicken die Kameraden noch durch den Wust an Schlüsseln am Bund durch, vor allem in der Eile und Hektik bei einem Einsatz? Was ist, wenn ein Schlüsselträger seinen Schlüssel verliert (Kosten für neue Schlösser und mehrere Schlüssel - hier steigt die Wahrschenlichkeit ja auch mit jedem zusätzlichen Schlüssel enorm an)? Das gilt es dann mit den oben angesprochenen Punken abzuwiegen.


    Vielmehr sollte man, wenn man sich die sich langsam häufenden Meldungen über Einbrüche und Brände in Feuerwachen anschaut, auf kommunaler Ebene langsam mal umdenken, was die Ausstattung von Wachen mit Einbruchsmelde- und Brandmeldealarmeinrichtungen angeht.

    Fällt der Regen auf den Roggen, bleibt der Weizen auch nicht trocken! (Alte Bauernweisheit)

  • Zitat

    Original von kay26
    ...Warum? Ehrlich gesagt, kenne ich hier in der näheren Umgebung keine einzige Wehr, wo das anders läuft.


    Ich gehe mal davon aus, dass die Wache abgeschlossen war - somit kann man wohl auf keinen Fall von "grob fahrlässig" sprechen, denn Fremden war der Zugang zu dem Fahrzeug ja "eigentlich" verwehrt...


    Die Rechtsprechung sagt etwas anderes, den Zündschlüssel, in nicht abgesperrten Fahrzeugen, die in verschlossenen Garagen stehen, zu belassen ist "grob fahrlässig". Die Gerichte entscheiden hier unisono, damit ist ein eventueller Versicherungsschutz eigentlich verwirkt.


    Merke: Nur weil es überall so läuft, wird es nicht richtig.


    Grüße
    Bernd

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    Das letzte mal morgen um 12h.

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