Oldi Löschfahrzeuge und was hat man zu beachten !!

  • Hallo Leute ....
    Seit einem Jahr sind ein guter Freund und ich schon dauernd am Diskutieren und uns am gegenseitigen Beratschlagen einer Idee. Seit langem diskutieren wir ob man es gemeinsam schaffen können einen Feuerwehr Oldi zu besitzen. Naja was heisst Oldi Wir hatten was kleines vor und suchen ein LF 8 auf Mercedes Benz 609 D oder etwas vergleichbarem. Wir wollen ein Fahrfähiges Fahrzeug uns anschaffen nun folgende Frage.


    Wir möchten es als Feuerwehr Oldi erhalten und auf Oldtimer Festen gerne mit machen aber uns keinem Verein verpflichten. Jetzt stellen wir uns folgende Fragen weshalb ich mich an euch wende und hoffe von euch Fachmännischen Rat zu erhalten.


    Wie ist das mit der SoSi , dürfen Private Personen zu Zwecken von Oldtimer Treffen bzw. aus Spaß an der Freude sich ein Feuerwehr Fahrzeug zu legen um sich an solchen Veranstaltungen teil zu nehmen. Wir haben in Bayern aber auch an den Eckhauber Treffen Leute kennen gelernt die Privat ein solches Fahrzeug besitzen. Wie ist das geregelt was haben wir zu beachten wenn wir das tatsächlich durch ziehen. Benötigen wir irgend eine spezielle Qualifikation die wir erfüllen müssen für solch ein Einsatzfahrzeug ? Für eure Ratschläge und Tipp´s jetzt schon mal im voraus besten Dank

  • Vielleicht auch ein 409?
    Von einem Mitglied der Marburger Feuerwehroldtimer Freunde habe ich gehört das dieses LF8 vermutlich die längste Zeit in Marburg gestanden hat. Es scheint wohl Planungen, von Seiten der Stadt Marburg, zu geben das Fahrzeug zu veräußern.
    Wenn ich über ausreichende Mittel verfügen würde, dann wüßte ich was ich zu tun hätte. Aber so wird das Fahrzeug wahrscheinlich (irgendwann) Richtung Osten rollen.

  • Hi Monty


    Zitat aus anderem Forum zum Thema SOSI:


    Zitat

    Im öffentlichen Verkehrsraum darfst Du nicht damit rumfahren. Ausnahme und nur die gilt: Oldtimer oder Filmfahrzeuge mit nicht betriebsbereiten und optisch veränderten Anlagen, die sind aber dann auch eingetragen.

  • Moinsen Leute ..........
    @ Originalelton das wäre genau das Richtige gefährt , genau so was suchen wir ...... Wenn du mehr weisst her mit den Info´s


    @Paramedikus In wie fern darf was nicht betriebsbereit bzw. muss verändert sein Blaulicht Kuppe Ja aber Drehspiegel raus und Presslufthörnchen nur als Zierde ohne Anschluß ??? Versteh ich das in etwa so ??? Weil Feuerwehr Schlauche nicht betriebsbereit haben ist ein wenig Problematisch ??? Mit ausnahme ich haue löcher rein in die eingeschobene TS kann man ja den Treibstoff und die Schmiermittel ablassen Atemschutzflaschen können leer sein auch kein Prob in die Strahlrohre irgend was einbauen das sie nicht funzen ..... hmm das hört sich nach arbeit an .


    Aber wenn ich so recht überlege müßte ich also eine Mitgliedschaft in einem Museumsverein einer Feuerwehr anstreben das ich doch das Fahrzeug dann besitzen darf. Weil hab mal hier an der Zulassungsstelle gefragt da kann mir keiner helfen , muss mich oder soll mich an einen Museumsverein oder die Feuerwehr wenden die könnten mir helfen.... :-aua


    Naja gesagt getan und bei der Feuerwehr aufgeschlagen erst meinen Wehrführer gefragt der hat mich an den Stadtbrandinspektor verwiesen dort kam auch nur ein Fragezeichen über dem Kopf , Der SBI hat dann kurz mal einen Anruf beim RP unternommen und dort der verweis an die Zulassungsstelle . Also alles von vorne und keiner weiss wie jetzt soll ich mich beim Finanzamt schlau(ch) machen die könnten es wissen. Soviel zum Thema Behörden , Beamte und ihr wissen ...... :-aua

  • Hi Monty.


    :kranklach: Das ist ja mal wieder ein Prunkstück aus der Abteilung: Behördliche Planlosigkeit !!!


    Wenn nicht mal eure Zulassungsstelle weiß, was sie zuläßt oder nicht ist das ja schon megatraurig. (Hi Hi)


    Also wir sind auch mal mit nem Oldtimer nach Hessen gegurkt und da funktionierte alles (naja fast..... :zwinker:).


    Ich denke mal es ist so wie immer: Es darf alles funktionieren, du darfst es nur nicht benutzen. Zumindest was die Sonderrechte angeht. Von der Beladung und Ausrüstung denke ich mal nicht das es irgendwelche Beschränkungen gibt. Warum sollten Schläuche und Armaturen nicht funktionieren dürfen ?
    Atemschutzflaschen müssen aber (glaub ich) leer sein. (Wegen Gefahrgutverordnung usw.)


    Belustigte Grüße vom Flo.......

  • Bei der Zulassunstelle würde ich vorfahren (TÜV+AU) und mir nen Stempel abholen! :-))
    Spaß beiseite, es ist wohl eher selten, das solche Fahrzeuge auf Privatpersonen zugelassen werden. Daher kann ich mir vorstellen, das bei solchen Fragen ziemliche Ratlosigkeit herscht.
    Als kompetenten Ansprechpartner würd ich dir den Tüv empfehlen. Die wissen nich alles, aber zumindest wo sie nachschauen können.

    Brot für die Welt, Kuchen für thorben

  • Also soweit ich weiß musst du lediglich die Blaulichter abdecken, also praktisch ein Art Socke aus Lichtundurchsichtigem Material drüberziehen. Ein Kamerad aus meiner Wehr besitzt auch ein altes LF8 Privat, voll Funktionsfähig. Er hat weder die Drehspiegel aus den Blaulichtern genommen, noch das Martinshorn abgeklemmt. Auch sämtliche Aggregate und Schläuche sind voll funktionsfähig. Lediglich die DLA-Flaschen sind leer, weil er ältere genommen hat, die zum Alter des Fahrzeugs passen.

  • Also Danke leute für eure Tipps werde mich Morgen dann gleich mal beim TÜV Schlau machen , hab heute nochmal mit der Zulassungsstelle Telefoniert. Von dort kam der Satz das wenn Feuerwehr Oldi´s noch Aktiv am Straßenverkehr für Museumszwecke ihren Dienst versehen sie weiterhin an irgend einer Feuerwehr tätig sein müssen oder sind , die Sachbearbeiterin wollte sich nicht wirklich versteifen. Es gab aber Präzidenzfälle wo man aber lieber bei der Landesregierung sich erkundigen solle und gab mir die Telefonnummer von unserer Landeshauptstadt Wiesbaden .... Also meiner Meinung nach die totale Verarsche ..... Keiner hat ein Plan und niemand weiss bescheid

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!