Petition Gleichstellung RD/FW

  • Mich würde mal interessieren was ihr von einer Petition haltet zur Gleichstellung von Rettungsdienst und Feuerwehr. Ich mein damit sowohl rechtlich wie auch finanziell. Irgendwie unverständlich das ein Mitglieder der FW Sonderrechte geniesst bei der Anfahrt zum Gerätehaus ein Helfer einer Hilfsorganisation nicht. Gleiches gilt für die unterschiedliche Auslegung bei Einsatzfahrten bzw. Fahrzeugen. Auch die Finanzlage sollte endlich mal verbessert werden im Katastrophenschutz und bei den Hilfsdiensten im Vergleich zur Feuerwehr.

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • Eine solche Petition ist völlig unnötig, weil es keine Ungleichbehandlung von Feuerwehren und Hilfsorganisationen gibt! Im § 35 StVO sind sowohl Feuerwehren als auch der Katastrophenschutz und der Rettungsdienst erwähnt, damit sind alle Betroffenen ausreichend abgedeckt. Für Angehörige der SEG einer HiOrg oder für First Responder ohne Dienstfahrzeug gelten genau dieselben Vorschriften wie für Feuerwehrleute! Man darf sich nicht davon irritieren lassen, dass es bisher nur entsprechende Gerichtsurteile zu Gunsten von Feuerwehrleuten gibt. Wahrscheinlich war lediglich bisher noch kein HiOrg-Mitglied an einem solchen Verfahren beteiligt. Die juristischen Voraussetzungen sind jedenfalls für alle gleich!


    Die Finanzierungsfrage ist allerdings sehr kompliziert und undurchsichtig, da blicken oft selbst Haushaltsexperten nicht zu 100% durch...

    Ein ausgeprägter Alzheimer ist der perfekte Ersatz für ein Gewissen! [pardon]
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    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, steht da goldrichtig um mich am Ars.. zu lecken! [spitefull]

  • Wobei die SEG oder First Responder meist, eine Untergruppe von Feuerwehr oder Rettungsdienst sind... => gleiche Rechte. :bluelight:

    "Wirds besser? Wirds schlimmer?", fragt man alljährlich. Doch seien wir ehrlich: "Leben ist immer lebensgefährlich!"
    Erich Kästner

  • Zitat

    Original von Krankenwagenfahrer
    Im § 35 StVO sind sowohl Feuerwehren als auch der Katastrophenschutz und der Rettungsdienst erwähnt, damit sind alle Betroffenen ausreichend abgedeckt.


    Naja abgedeckt. Aber es geht um die juristischen Spitzfindigkeiten. Demnach gehend ist in der StVO eben deutlich ein Unterschied zwischen Organisation und Einsatzmittel zu finden.


    Wobei mir der Punkt eher als nice to have mit in die Liste kam. Auf Punkt 1 steht auf jeden Fall die Sache der Finanzen. Das Haushaltsexperten nicht durchblicken mag sein. Das ein TLF von Land und Gemeinde finanziert wird aber ein im KSchutz eingesetztes Fahrzeug einer HiOrg über Eigenmittel finanziert werden muß dürfte selbst für einen Haushaltsexperten zu erkennen sein. Die sporadisch mal verteilten KSchutz-Fahrzeuge des Bundes, und alle ihre Probleme, mein ich damit noch gar nicht mal.


    Es ist auch nicht so das ich der Feuerwehr die schönen neuen Autos nicht gönne. Aber wenn ein GKW mit fast vierzig Jahren keine 60 mehr schafft oder ein Transit KTW Baujahr 74 nur noch vom Rost zusammengehalten wird sollte sich langsam mal was bewegen. Zumal die Herren Funktionäre und Politker sich ja auch jährlich die neuesten Limousinen vor die Türe stellen.

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  • Zitat

    Original von y903211
    Zumal die Herren Funktionäre und Politker sich ja auch jährlich die neuesten Limousinen vor die Türe stellen.

    Genau da fängt es doch an, undurchsichtig zu werden... :zwinker:


    Ausserdem steht es doch jeder Hilfsorganisation frei, ihre Mitwirkung am Katastrophenschutz zu beenden. Und glaub mir, wenn von mir als HiOrg erwartet würde, staatliche Aufgaben aus den eigenen Einnahmen zu finanzieren, wäre ganz schnell die Messe gelesen und das KatS-Engagement schlagartig beendet! Es sollte bei der KatS-Finanzierung wie in jeder Kneipe zugehen; wer bestellt, bezahlt! Und wenn der Staat einen funktionierenden KatS haben will, muss er halt die Mittel dafür bereitstellen.

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  • Tja wenns den nur so wäre *seufz*


    In D ist es ja inzwischen so üblich das die herrschende Kaste anschafft und das Volk bezahlt, egal was, egal wofür und egal wieviel.


    Ich mach auf jeden Fall meinem Ärger gerade in einem Rundumschlag Luft und nerv damit vermutlich in Kürze jede Menge Leute *gg :horn: :tuersteher:

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  • @ Krankenwagenfahrer


    Zitat

    Eine solche Petition ist völlig unnötig, weil es keine Ungleichbehandlung von Feuerwehren und Hilfsorganisationen gibt! Im § 35 StVO sind sowohl Feuerwehren als auch der Katastrophenschutz und der Rettungsdienst erwähnt, damit sind alle Betroffenen ausreichend abgedeckt. Für Angehörige der SEG einer HiOrg oder für First Responder ohne Dienstfahrzeug gelten genau dieselben Vorschriften wie für Feuerwehrleute!


    Diese Aussage ist definitiv falsch!


    Der einzelne Feuerwehrmann geniesst bei einem Alarm grundsätzlich gem $ 35 STVO Sonderrechte schon bei der Anfahrt zur Wache mit seinem Privat-PKW.
    Dies geht aus dem Text des § 35, Abs. 1 eindeutig hervor:

    Zitat

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


    Hier ist ausdrücklich "die Feuerwehr" in ihrer Gesamtheit erwähnt. Dies schliesst jedes einzelne FW-Mitglied ein.


    Im Gegensatz dazu heisst es im Absatz 5a:

    Zitat

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.


    Hier werden ausdrücklich die "Fahrzeuge des Rettungsdienstes" erwähnt, nicht "der Rettungsdienst" allgemein. Somit habe ich bei dienstfreiem Alarm auf dem Weg zu meiner Rettungswache KEINE Sonderrechte.
    Zu diesem Unterschied gibt es viele Kommentare von kompetenten Juristen in den entsprechenden Foren und Fachbüchern, da bedarf es eigentlich keiner Diskussion mehr.


    Was die Finanzierung angeht bin ich mir nicht sicher, ob eine Gleichstellung so unbedingt sinnvoll wäre. Jeder der (mit-) finanziert will mitreden und Beschaffungen bzw. Veränderungen würden dadurch nicht einfacher.
    Das betrifft auch die Spenden und MItgliedsbeiträge die die HiOrgs für ihre ehrenamtlich Tätigkeit u.a. im KatS erhalten und verwenden.
    Die könnten u.U. nicht mehr so ohne weiteres angenommen werden bzw. würden möglciherweise mit anderen Geldmitteln verrechnet.
    (Siehe z.B. das unsägliche neue "Spendengesetz" in BaWü, das den Kommunen die Annahme von Spenden gewaltig erschwert).


    Bei der derzeitigen Finanzlage auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung gebe ich einer solchen Petition keine Chance. Die Mühe, hier etwas anzuleiern kann man sich mit Sicherheit ersparen.

  • Zitat

    Original von dispoman
    Bei der derzeitigen Finanzlage auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung gebe ich einer solchen Petition keine Chance. Die Mühe, hier etwas anzuleiern kann man sich mit Sicherheit ersparen.


    Wenn man nichts versucht kann man nur gar nichts erreichen :zwinker:


    Selbst wenn eine Petition nicht durchgeht, und ich bin da durchaus realistisch, ist sie ein Tropfen der vielleicht irgenwann mal irgendein Faß mit füllt.


    Vielleicht würd sich in der Beziehung mal was bewegen wenn nicht so viele nur Meckern sondern auch mal was sagen würden. Bestes Beispiel die WM. Im kleinen Kreis Zetter und Mordio schreien und wenn es drum geht ist plötzlich alles in bester Ordnung. Technik - vom Feinsten, Finanzierung - kein Problem, Personal - motiviert und bestens bezahlt.
    :-aua

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  • Zitat

    Original von dispoman
    Zu diesem Unterschied gibt es viele Kommentare von kompetenten Juristen in den entsprechenden Foren und Fachbüchern, da bedarf es eigentlich keiner Diskussion mehr

    Diese Kommentare möchte ich gerne selbst lesen, zusammen mit den Namen der kompetenten (Fach?)Juristen. Ich habe trotz intensiver Online-Suche nichts derartiges gefunden. Meiner Meinung nach steht jedenfalls Deine Definition auf sehr dünnem Eis, zumal die Inanspruchnahme von Sonderrechten auf die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben beschränkt ist. Ob es Richter gibt, die im Zweifelsfall das Ablöschen einer kokelnden Mülltonne, die Rettung einer gestrandeten Katze oder die Beseitigung eines Tierkadavers als hoheitliche Aufgaben durchgehen lassen, wage ich zu bezweifeln. Konkrete medizinische Notfälle (z. B. First Responder-Einsätze oder SEG-Alarm) lassen hingegen alle Möglichkeiten offen, auf der Anfahrt Rechtfertigungsgründe nach § 34 StGB geltend zu machen. Hinzu kommt, dass ich als Mitglied einer HiOrg automatisch Bestandteil des Katastrophenschutzes bin, und der findet in § 35 StVO genauso seine Erwähnung wie die Feuerwehr. Aber wie gesagt, wenn Deine kompetenten Juristen darüber anderer Meinung sind, würde ich diese gerne schwarz auf weiss lesen und nicht vage vom Hörensagen serviert bekommen. Zumal bekannt sein dürfte, dass man über jedes Thema von 5 befragten Juristen mindestens 10 verschiedene Meinungen bekommt. Insofern gebe ich also herzlich wenig auf vorprozessuale Meinungen und verlasse mich lieber auf die abschließenden richterlichen Urteile. Und die liegen wohl bisher nur im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten durch Feuerwehrangehörige vor! Also in diesem Sinne...

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    2 Mal editiert, zuletzt von Krankenwagenfahrer ()

  • die zuschüsse für fw-fahrzeuge waren auch mal höher (geben tuts die sowieso nur für neufahrzeuge) - und um überhaupt in deren genuss zu kommen, muss das fahrzeug fünf jahre vorfinanziert sein, so wars mal bei uns. außerdem gibts gar nicht sooo viele neue fw-fahrzeuge. sieht zwar in der galerie so aus, aber schaut mal in die gerätehäuser. dennoch stimme ich euch in dem punkt zu, dass auch rettungsdienstler ein größeres stück vom kuchen des kats. abkommen sollen.

  • Zitat

    Original von bac_superior
    außerdem gibts gar nicht sooo viele neue fw-fahrzeuge. sieht zwar in der galerie so aus, aber schaut mal in die gerätehäuser.


    Auch Fahrzeuge die heute alt sind waren vor einigen Jahren mal neu. Und dann darfst du nicht vergessen das man für ein durschnittliches LF oder TLF durchaus mal zwei RTWs bekommt und einen schicken MTW ;)

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