Die Frage wie weit gehen Sonderrechte kann dir wohl niemand beantworten da im Falle eines Falles hier wohl wieder die Gerichte beschäftigt wären. Aber es gibt ebenso kein bischen Sonderrechte wie es kein bischen Schwanger gibt. Entweder eine Person hat Sonderrechte oder nicht.
Es geht auch nicht darum das z.b. ein Dachaufsetzer als mobile Sondersignalanlage fehlinterpretiert wird. Hier im ländlichen Raum sieht man das z.b. regelmässig das die Angehörigen der FFW sich am Verkehr in Richtung Gerätehaus kämpfen. Für mich als normalen Verkehrsteilnehmer ist auf den ersten Blick doch nicht zu erkennen ob es da ein Arsch so eilig hat damit er so fährt oder ob da einer zu einem Einsatz will. Und ich muß gestehen wenn der Gaul mit mir durchgeht gehör ich manchmal zur der Personengruppe die einen tieffliegenden Golf II auch mal auflaufen lässt wenn er meint am Standstreifen vorbeizuziehen.
Und ein Dachaufsetzer ist ein probates Mittel zur Kennzeichnung eines Fahrzeuges das gerade auf dem Weg ist zur Feuerwehr z.b. und dem im besten Fall auch mal Platz gemacht wird von anderen VT.
Mir entgleitet sowieso irgendwie immer der Faden wenn wild gegen eine Anfahrt mit solchen Aufsetzern gewettert wird aber dann erstmal die Martin anschmeissen im Einsatzfahrzeug. Wie hoch ist denn die Dunkelziffer derer die meinen verlorene Minuten der Privatanfahrt danach mit dem Einsatzfahrzeug herausholen zu müssen.