HiOrG-Monopol in Bayern gekippt

  • Servus,


    der Bayrische Verfassungsgerichtshof hat das gesetzlich festgelegte Monopol der Hilfsorganisationen (ASB, BRK, JUH, MHD), das im bay. Rettungsdienstgesetz verankert ist, für verfassungswidrig erklärt http://www.bayern.verfassungsg…1-VII-10-Entscheidung.htm


    Während der bay. Landtag sich noch auf die Seite der HiOrG stellte, sprachen nun die bay. Verfassungsrichter Klartext und ebnen damit den Weg sowohl für private Anbieter als auch Kommunen, die nun den RD ohne Zugangsbeschränkungen durchführen dürfen.


    Interessant ist das Urteil nicht nur für Privatfirmen, sondern auch für Kreise, Städte und Kreise/Gemeinden, die z.B. mit ihrer Feuerwehr keinen Rettungsdienst durchführen durften, da per Gesetz zuerst die HiOrG bevorzugt werden mussten. Bisher durften Feuewehren udn private Anbieter erst dann genommen werden, wenn sich die namentlich genannten HiOrG zur Durchführung des RD nicht in der Lage sahen.

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