Heckbeklebung EU Vorgabe?

  • Ich arbeite bei einer großen deutschen HiOrg, nächstes Jahr stehen dort 2 neue RTW an, Vorschläge sollen zur Verbesseung gemacht werden.


    Die BF Bremen und Ratingen, sowie fast alle RTW in GB, oder Franklreich, haben bereits eine auffällige Heckwarnbeklebung mit rot-gelben Streifen.


    Nun meine Frage in die Runde:
    Gibt es dafür eine EU Empfehlung, oder eine Vorschrift? Wie verhält es sich mit der RAL 1016 Lackierung, bzw. Beklebung?


    Kann mir von euch jemand einen Tip geben, wo man so etwas nach lesen kann?


    Meine Vision ist jetzt schon ein weisser RTW mit RAL 1016 Bebklebung, Heckwarnbeklebung und Konturbeklebung.....ich glaube ich werde meinen Chef mal einen Grafikvorschlag zu mailen.

    1. rtwfahrer
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  • Tja, Orti, das hättest Du auch an anderer Stelle fragen können!


    Es geht um die Verbesserung der Tages- und Nachtsichtbarkeit von Einsatzfahrzeugen:
    Feuerwehr -> DIN 14502-3
    Rettungsdienst -> DIN EN 1789:2007-05, Anhang A


    Da diese Markierungen aber im Widerspruch zur geltenden StVZO stehen, handelt es sich nicht um verbindliche Vorgaben, sondern nur um Empfehlungen! S.h. diese tollen Farbspielereien machen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich!


    Gruß vom Thalburg-Forum, Jürgen

  • Tja, Jürgen, auch an anderer Stelle hätte ich dann angefügt, dass es für Hessen (und ich meine hier gehts um Hessen) eine generelle Ausnahmegenehmigung gibt :zwinker:
    Dito für Richtungsweisende Warnanlagen.
    Quelle ist eine Branschutz (die ich gerade nicht finden kann) und ein Florian Hessen (welcher im FW Haus liegt), wird die Tage nachgereicht.


    EDIT1:
    Hier mal "das Beispielfahrzeug" aus HE http://www.feuerwehr-weiskirchen.de/GWL.htm

    Einmal editiert, zuletzt von wmpro ()

  • Vor längerem gab es in einer Brandschutz dazu einen ausführlichen Artikel. Ich schau mal das ich die Tage die Ausgabe finde und poste die entsprechenden Quellen.


    :edit:


    Die "Farbspielereien" von Ratingen und Co sind aber der einzig wirklich sinnvolle Schritt für eine bessere Sichtbarkeit.


    Die Änderungen an der DIN sind endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung.
    Und Ausnahmegenehmigungen von §49 StVZO ist absolut kein Problem da im §70 eben jene Ausnahmen vorgesehen sind.


    Und die DIN 14502-3 lehnt sich gerade aus Gründen der Sichtbarkeit und Vereinheitlichung ja an die europäische Regelung ECE R 104
    http://www.bmvbs.de/static/ECE…ugen-Konturmarkierung.pdf


    Für Sprachbegabte die französischen Updates die wie die Briten uns weit voraus sind inzwischen..
    http://www.interieur.gouv.fr/m…echnique/nit/273.pdf/view



    Schönes Beispiel an einem Streifenwagen in Ba-Wü...
    http://www.polizeiautos.de/show_one.php?id=4633


    ..und Hessen..
    http://www.polizeiautos.de/show_one.php?id=4077
    http://www.polizeiautos.de/show_one.php?id=3807

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

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