ZitatOriginal von AkkonKöln
Ja, aber nicht bei 9 Fahrzeugen!
Quelle: Definitionskalender
Kraftfahrzeugverband/Kolonne - Ein KFZ-Verband/Kolonne setzt sich aus mindestens drei Fahrzeugen zusammen die in Art und Aussehen oder durch entsprechende Kennzeichnung für andere Verkehrsteilnehmer als geschlossener Verband zu erkennen sind. Als solcher gilt für diesen resp. dessen Teilnehmer die entsprechenden §§ der StVO.
An dieser Stelle kommt mitunter von Prollo-Fahreren der Kommentar das sie dann ja mit ihrer Tuning-Clique auchh eine Kolonne sind mit entsprechenden Sonderrechten.
Da kann man dann gleich kontern...
§ 29 StVO Übermäßige Straßenbenutzung
[...]
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. [...] Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. [...]