Bevorrechtigung nach TKSiV

  • Kann mir jemand Infos zum Thema "Bevorrechtigung nach TKSiV (Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordnung)", sprich sog. Vorrangschaltung für Telefon / Handy für entsprechend Berechtigte im KatS geben?


    Die Formulare dazu habe ich hier. Mich würde interessieren ob das in eueren Augen Sinn macht, welche Erfahrungen es damit gibt und wie der Ablauf des Antragsverfahrens zeitlich etc. ist.


    Danke.

  • Wir haben hier mehrere Funktionsträger mit Mobilfunkverträgen bei unterschiedlichen Netzbetreibern mit dieser Vorrangschaltung ausstatten lassen, Kosten je Vorgang ca. 50 Euro. Zudem mussten die privaten Verträge auf die Dienststelle überschrieben werden. Das Ergebnis ist ernüchternd: bspw. während der BAO Fussball-WM kam es ständig zu Netzüberlastungen, die auch die bevorrechtigten Netzteilnehmer betrafen. Ein Verbindungsaufbau war mit bevorrechtigten Handys genauso wenig/gut möglich wie mit normalen Anschlüssen.


    Auf Nachfrage beim Netzbetrieber (hier: 02) erhielten Kollegen die Auskunft, dass diese Bevorrechtigung zwar grundsätzlich eingerichtet wurde, jedoch stets im Einzelfall vor der beabsichtigten Inanspruchnahme nochmals beim Netzbetreiber angekündigt und dann "freigeschalten" werden müsse. "Erheitert" über die Auskunft wurde beschlossen, das Thema nicht weiter zu verfolgen und von weiteren Beantragungen bei der Behörde abzusehen...

  • die meisten fragen sollte diese FAQ von t-mobile beantworten:
    http://www.t-mobile.de/privat/…ne_Priorisierung_im_Netz?


    Hier auch zum angesprochenen Problem:



    Wann wirkt die Bevorrechtigung im Mobilfunk?
    Die TKSiV wird im Katastrophenfall durch eine sog. Anwendungsverordnung ausgerufen. Die Anwenderverordnung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erlassen. Bis heute (Stand: April 2005) ist die TKSiV seitens der zuständigen Behörden noch nie im deutschen T-Mobile Netz in Anspruch genommen worden.

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