Beiträge von paulg

    Obwohl die Interesse für Belgien sich vielleicht im Moment nur auf das Wohlergehen der Fortis-Bank konzentriert gibt es auch andere interessante Sachen für BOS-User. Seit 1.1.2008 werden belgische Feuerwehrfahrzeuge einheitlich beschriftet, in Flandern so wie in Wallonien und im deutschsprachigen Osten. Bei Erlass des belgischen Innenministers wurde dies verordnet, auf Vorsprache der ’Brandweer Vereniging Vlaanderen’ (Flämischer Verein der Feuerwehren). Deshalb spricht man auch von ‘BVV-striping’. Es gibt eine Übergangsfrist bis 2015.
    Farbe des Fahrzeuges: RAL 3020
    Radfelgen: RAL 9006 soweit sie nicht aus rostfreiem Stahl sind.
    Seiten: an linker- und rechter Seite Parallelogrammen in retroreflektierendes gelb RAL 1016 (schwefelgelb) und retroreflektierendes blau RAL 5017 (verkehrsblau), die Alarmnummer 112 in gelb mit einer Höhe von 100 mm und eine weiße Konturmarkierung.
    Front: Text ‘Brandweer’ oder ‘Pompiers’ oder ‘Feuerwehr’ spiegelverkehrt in weiß, Höhe 70 mm bis 150 mm, Schriftart Helvetica. Nicht-retroreflektierende Parallelogrammen in gelb und blau.
    Stoßstangen: RAL 9010
    Heck: rote Konturmarkierung und ein rot-weißes Fischgrätenmuster von mindestens 1 m².
    Zusätzlich gestattet: an den Seiten darf der Text ‘Brandweer’ oder ‘Service Incendie’ oder ‘Feuerwehr’ stehen, gesellt vom Namen der Gemeinde und einer funktionelle Beschreibung des Fahrzeuges (z.B. snelle hulpwagen) und einer Rufnummer, alles in retroreflektierendes weiß, Schriftart Helvetica, max. 100 mm hoch.


    Mehr info: http://www.hulpdienstvoertuigen-database.be/interactief Da gibt es Maßzeichnungen und Vorbilder.

    Im vergangenen Jahr hat die französische Regierung ein neues Kennzeichen-System präsentiert wobei die bekannte Angabe des Departements verlassen wurde. Es gab so viele Proteste dass das zuständige Innenministerium das Vorhaben zurückgezogen hat und ein anderes System ausgeklügelt hat.
    Ab 15. April 2009 bekommen neue Autos und Motorräder ein mit dem Fahrzeug verbundenes Kennzeichen, d.h. wenn das Fahrzeug verschrottet wird verfällt das Kennzeichen, wenn das Fahrzeug verkauft wird bleibt das Kennzeichen beim Fahrzeug.
    Die neuen Nummerschilder sind weiß mit schwarzen Ziffern und Buchstaben, ganz links das EU-Logo, dann zwei Buchstaben – Bindestrich – drei Ziffern – Bindestrich – zwei Buchstaben und ganz rechts gibt es Raum für die Nummer des Departments. Wenn man sich dazu entschließt (siehe unten) wird diese Nummer vom Symbol der korrespondierenden Region gesellt.
    Aber jetzt kommt es:
    1. die Angabe des Departements ist nicht mehr Vorschrift, sondern freie Wahl.
    2. wenn man (mit seinem Fahrzeug) in ein anderes Departement umsiedelt, ist man nicht länger verpflichtet neu zu registrieren, man kann das ‘alte’ Kennzeichen behalten.
    3. wenn man ein Gebrauchtfahrzeug kauft das im neuen System registriert worden ist behält das Fahrzeug das Kennzeichen unabhängig wo das Fahrzeug her kommt.
    4. die Nummer des Departements braucht nicht länger unbedingt eine Beziehung zum Wohnsitz zu haben. Man darf z.B. ein Departement wählen mit dem man sich verbunden fühlt oder wo man geboren ist wenn man inzwischen irgendwo anders lebt. Aber auch wer in Paris wohnt, eine Ferienwohnung in der Nähe von Marseille besitzt und Angst hat dass dort sein Fahrzeug wegen der Nummer ‘75’ geklaut werden kann, kann die Nummer ’39’ wählen und tun ob er in der Jura ansässig ist.
    5. wer einen Gebrauchtwagen kauft kann die alte Departement-Nummer behalten oder eine neue wählen.


    Für Gebrauchtwagen wird das neue System ab 15. Juni 2009 wirksam werden, sei es nur dann wenn der Eigentümer wechselt oder man umsiedelt.


    Eine Endfrist gibt es nicht, wie in Frankreich gewohnt geht man davon aus dass letztendlich mal alle Fahrzeuge neu registriert sein werden.

    Bei seinem Amtsantritt hat der französische Präsident eine ganze Reihe Vornehmen geäußert: von der Abschaffung der 35-Stundenwoche bis zu einer besseren Zusammenarbeit der Police Nationale und der Gendarmerie Nationale unter gleichzeitigen besseren Abgrenzung der Befugnisse. Zu diesem Thema hat er sich am 29. November 2007 nochmals klipp und klar ausgesprochen während einer Tagung mit dem Ministerpräsidenten, der Innenministerin, der Justizministerin, dem Verteidigungsminister und hohen Vertretern der Police Nationale, der Gendarmerie Nationale und der inneren Verwaltung Frankreichs.
    Das Gesetz wurde im vergangenen Jahr im französischen Parlament behandelt.


    Wenn alles geklappt hat, d.h. wenn der Französische Senat am 16. Dezember 2008 zugestimmt hat und soweit ich weiß war das der Fall, ist ab 1. Januar 2009 die Französische Gendarmerie Nationale nicht länger dem Verteidigungsminister unterstellt, sondern der Innenministerin. Die Gendarmerie behält ihren militärischen Status, wird sogar offiziell das vierte Heeresteil neben l’Armée de Terre, l’Armée de l’Air und Marine, aber die Innenministerin, nachdem das Innenministerium schon seit 2002 zuständig für den Einsatz der Gendarmerie in Rahmen der öffentlichen Sicherheit war, wird ab jetzt auch zuständig für Organisation und Haushalt: Ausbildung, Fortbildung, Personalangelegenheiten, Aufgaben, Investitionen, Materiell, usw.
    Ab jetzt werden die Gendarmeriekommandanten von der Innenministerin ernannt. Sie werden in den Regionen und Departementen formell den Präfekten unterstellt, wie die Police Nationale.


    Wenn es militärische oder militär-polizeiliche Aufgaben betrifft, bleibt der Verteidigungs-minister der obere Dienstherr. Er bleibt auch verantwortlich für die Gesundheitsfürsorge, die Sozialfürsorge, die Zahlung der Solde und die Liegenschaften der Gendarmerie Nationale.


    Das Innenministerium (in Frankreich auch ‘place de Beauvau’ genannt, wie der Pariser Platz wo das Ministerium beheimatet ist) spricht von einem historischen Moment, so meldet die Webseite der Gendarmerie Nationale ein wenig sauer.

    Wie bekannt gibt es seit 1.1.2008 die "Veiligheidsregio's" in den Niederlanden. Das bedeutet dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst/GHOR unter einer gemeinsamen regionalen Kennung arbeiten. Hier die Einteilung:


    Veiligheidsregio’s (ambulance/brandweer/politie > Rettungsdienst + GHOR/Feuerwehr/Polizei)


    Nr. Name Provinz


    1. Groningen Provinz Groningen
    2. Friesland Provinz Friesland (Fryslån)
    3. Drenthe Provinz Drenthe
    4. IJsselland Provinz Overijssel
    5. Twente Provinz Overijssel
    6. Noord en Oost Gelderland Provinz Gelderland
    7. Gelderland Midden Provinz Gelderland
    8. Gelderland Zuid Provinz Gelderland
    9. Utrecht Provinz Utrecht
    10. Noord-Holland Noord Provinz Noord-Holland
    11. Zaanstreek-Waterland Provinz Noord-Holland
    12. Kennemerland Provinz Noord-Holland
    13. Amsterdam-Amstelland Provinz Noord-Holland
    14. Gooi en Vechtstreek Provinz Noord-Holland
    15. Haaglanden Provinz Zuid-Holland
    16. Hollands Midden Provinz Zuid-Holland
    17. Rotterdam Rijnmond Provinz Zuid-Holland
    18. Zuid-Holland Zuid Provinz Zuid-Holland
    19. Zeeland Provinz Zeeland
    20. Midden- en West-Brabant Provinz Noord-Brabant
    21. Brabant Noord Provinz Noord-Brabant
    22. Brabant Zuid en Oost Provinz Noord-Brabant
    23. Limburg Noord Provinz Limburg
    24. Limburg Zuid Provinz Limburg
    25. Flevoland Provinz Flevoland

    wie ich schon geschrieben habe: das haben sich die Tüftler hinterm Schreibtisch ausgedacht. Die Leute 'im Feld' machen sich schon Gedanken wie ich von meinem Sohn, selbst Polizist, hörte. Wir werden mal sehen ob diese Vorschriften sich in der Praxis behaupten können.
    paulg

    Optische und Akustische Warneinrichtungen in den Niederlanden: ab 1.1. 2009 neue Vorschriften und ein neuer Klang.


    Neue Vorschriften
    Die heutigen Vorschriften sind mehr als 10 Jahre alt. Seitdem hat der Verkehr stürmisch zugenommen, die Technik hat große Fortschritte gemacht und es fehlten eindeutige Normen um die Qualität der Anlagen zu prüfen. Auch wurde die Aufsicht auf die Qualität und Einhaltung der Vorschriften vernachlässigt. Der ‘Landelijke Faciliteit Rampenbestrijding’, ein selbständiges Teil des Innenministeriums zuständig für u.a. die operationelle und logistische Unterstützung und technische Koordinierung der BOS in den Niederlanden, hat jetzt neue Vorschriften festgelegt und herausgegeben. In den Vorschriften wird beschrieben was muss und was genehmigt ist. Alles andere ist damit explizit verboten.
    Alle Fahrzeuge mit Sonderrechten dürfen nur noch geprüfte und zertifizierte Kennleuchten führen. Die Farbe Blau wird standardisiert. Ein zusätzliches gelbes Kennlicht wird vorgeschrieben. Blaue und gelbe Kennleuchten müssen ringsum sichtbar sein. In Kombination mit der Dacheinheit dürfen an der Vorderseite des Fahrzeuges blaue Blink- oder Blitzlichter geführt werden, sei es in einer vorgeschriebenen Höhe.
    (In der heutigen Praxis sieht man folgendes: FuStW haben hinter der Heckscheibe oft zwei gelben und zwei blauen Blitzer; RTW/KTW haben blaue Seiten- und Heckblinker oder – Blitzer und oft noch gelbe Seitenblinker; FW-Fahrzeuge haben blaue Heckblinker oder – Blitzer. All dies wird, wenn man die Vorschriften Folge leistet, illegal. Zudem müssen Polizeifahrzeuge und RTW/KTW mit einem gelben Kennlicht ausgestattet werden)
    Blinkende Frontscheinwerfer sind tagsüber zugelassen als zusätzliche Warneinrichtung, kombiniert mit den ‘normalen’ optischen und akustischen Warnanlagen.
    Letztendlich wird das schon lange übliche grüne Kennlicht für ELW und/oder koordinierende Fahrzeuge an einer Einsatzstelle nun formalisiert.


    Der neue Klang
    Es wurde einen neuen Standard für die akustischen Warneinrichtungen entwickelt. Bis jetzt haben die RTW/KTW ein Dreiton-Signal. Man hat sich entschlossen alle BOS-Fahrzeuge mit einem Zweiton-Signal auszustatten. Niedriger Ton: 375 Hz, höher Ton zirka 500 Hz. Bei Kreuzungen u.ä. darf die Wechselfrequenz erhöht werden. Preßluftfanfaren und E-Horn sind gestattet. Das Volumen: tagsüber minimal 110 dB, nachts minimal 100 dB.


    Die neuen Vorschriften machen ganz klar unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug als bevorrechtigtes Fahrzeug anerkannt wird. Die Fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und GHOR müssen in der sogenannten BZK-Striping (BZK = Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties = Innenministerium) (http://www.brandweerstriping.nl; http://www.ambulancestriping.nl, http://www.politiestriping.nl ) ausgestattet sein. Dies bedeutet daß die RTW des Rettungsdienstes in Amsterdam und Umland (GGD und VZA) umlackiert werden müssen.


    Auch andere zugelassene Organisationen die bei Katastrophen, usw. eine Rolle spielen dürfen die vorgeschriebenen optischen und akustischen Signale führen.
    z.B.:
    - Kampfmittelbeseitigungsdienste der Koninklijke Landmacht (KL), der Koninklijke Luchtmacht (KLu) und der Koninklijke Marine (KM);
    - Katastropheneinheiten des Nederlandse Rode Kruis;
    - Sanquin (Blutspendedienst/Blutkonserventransport);
    - ProRail Calamiteitenbestrijdingsdienst (Bahn);
    - NedTrain Ongevallenbestrijding (Bahn);
    - Landelijke Vervoersdienst Justitie (Gefangentransport des Justizministeriums);
    - Milieudienst Rijnmond (Umweltschutz Rotterdam – Rijnmond)


    Diese Fahrzeuge brauchen keine BZK-Striping, sollen aber mittels eines eigenen Logo oder eines eigenen Hausstils als BOS-Fahrzeuge kennbare sein.


    An der Einsatzstelle
    An einer Einsatzstelle darf nur noch beim ersteintreffenden Fahrzeug das Blaulicht eingeschaltet bleiben. Die anderen Fahrzeuge sollen nur ein gelbes Licht führen wenn das wegen ihrer Lage notwendig ist.


    Übergangsfrist
    Fünf Jahre für bestehende Fahrzeuge.


    Dies sind die neuen, hinter einem Schreibtisch ausgedachten, Vorschriften, mal sehen was die Praxis bringt!


    Grüsse aus Duivendrecht (NL) und ein gutes neues Jahr!
    Paul Gravemaker

    Ich war im Oktober 2007 in Lille und fotografierte Polizeifahrzeuge (Police Nationale) die beim Polizeipräsidium auf offener Strasse parkten. Zwei Beamten in Zivil kamen auf mich zu und verboten das Fotografieren, "auf Grund des Gesetzes". Als Jurist habe ich gefragt auf Grund welches Gesetzes, aber man hat die Antwort verweigert. Ich habe mal nachgesucht, kann aber bis jetzt kein gesetzliches Verbot (entweder 'loi', 'décret' oder 'arrête') finden.

    Neue Strukturen in den Niederlanden: die ‘Veiligheidsregio’ zur Krisenvorbeugung, -abwendung und -bekämpfung.


    Ab 1.1.2008 hat sich was geändert in den Niederlanden: die ‘Veiligheidsregio’ ist geseztlich durchgeführt. Feuerwehr und GHOR (Geneeskundige Hulpverlening bij Ongevallen en Rampen) waren schon regional organisiert. z.B. die regionale Feuerwehr Amsterdam en Omstreken umfasste die Berufsfeuerwehr der Stadt Amsterdam und die Feuerwehren der Nachbarkommunen Aalsmeer, Amstelveen, Diemen, Ouder-Amstel en Uithoorn. Regionale Feuerwehr und GHOR wurden aber bis jenem Moment getrennt verwaltet. Jetzt sind sie unter eine regional organisierte Verwaltung gestellt worden: die ‘Veiligheidsregio’. Es gibt in den Niederlanden 25 Regionen, die Grenzen sind identisch mit den Grenzen der Polizeiregionen. Auch die regionale Polizei nimmt an der Zusammenarbeit in der Veiligheidsregio teil, wird aber anders verwaltet. Und letztlich ist auch die Justiz Partner.


    Die Einführung der Veiligheidsregionen bedeutete dass alle BF-en und FF-en im Lande aufgelöst worden sind und die Feuerwehrfrauen und –männer jetzt bei den 25 neuen regionalen Feuerwehren in Dienst stehen.


    Und ab 1.1.2008 heißt die regionale Feuerwehr Amsterdam en Omstreken nun Regionale Feuerwehr Amsterdam-Amstelland

    Hallo zusammen,
    Der Psychiater macht Kriseninterventionen, daher das Blaulicht. Und Vinc hat recht: das Wappen der Stadt Amsterdam hat drei Kreuze (Andreas-kruisen), Seit 2 oder 3 Jahren gibt es ein gemeinsames Logo für alle Diensten, Bezirke, usw.: 'XXX Gemeente Amsterdam' mit zusätzlich ein eigenes Logo. Im Falle des Gesundheitsamtes steht nicht 'Gemeente Amsterdam', sondern 'GGD Amsterdam' mit zusätzlich den Star of Life. Polizei und Feuerwehr sind ausgeschlossen da sie regional organisiert sind und dem Innenministerium unterstellt sind.
    Paul

    Am 2. und 9. Juni d.J. gibt es einen TdoT der Koninklijke Landmacht (Niederländisches Heer) in der Prinses Margriet Kazerne in der Gemeinde Wezep, unweit van Zwolle (Overijssel). Auch die Koninklijke Marechaussee (KMar) wird da anwesend sein.

    Seit 1..7.2006 wird die städtische Feuerwehr Amsterdam, und damit auch die Regionale Feuerwehr Amsterdam en Omstreken (u.a. die Ortsfeuerwehren Amstelveen, Ouder-Amstel und Diemen) geleitet von einer Frau. Sie war zuvor Direktorin der städtischen Wasserwerke, wurde beim 5-Jährigen Direktorenwechsel der städtischen Diensten vom Magistrat (=Oberbürgermeister und Beigeordneten/Stadträte) als Kommandantin der Feuerwehr ernennt. Erst danach wurde sie als Feuerwehroffizier ausgebildet.
    Gibt es in der Bundesrepublik auch weibliche Feuerwehrkommandanten?

    Die KatS wird in den Niederlanden von den Feuerwehren und (seit 1998) von speziellen medizinischen Einheiten getragen. Diese medizinische Einheiten sind in 24 regionalen GHOR-Direktionen gegliedert. GHOR bedeutet Geneeskundige Hulp bij Ongevallen en Rampen, sprich: medizinische Hilfe bei (Groß)Unfällen und Katastrophen.


    Die regionale GHOR-Direktion Amsterdam en Omstreken verfügt über ein unterstützendes Büro und eine Einsatzleitstelle, welche integriert worden ist mit der regionalen Rettungsdienst-Leitstelle (CPA = Centrale Post Ambulancevervoer) und beim städtischen Gesundheitsdienst Amsterdam (GGD: Geneeskundige en Gezondheidsdienst) beheimatet ist. Auch anderswo spielen die Gesundheitsdienste eine führende Rolle. Auf dem Lande gibt es interkommunale GGDs, in den größeren Städten städtische GGDs, welche oft auch das benachbarte Umland betreuen.


    Der leitende Funktionär einer GHOR-Direktion wird ’Regionale Geneeskundige Functionaris’ (RGF) genannt. Er ist ranggleich mit dem Leiter der regionalen Feuerwehr und dem Leiter der regionalen Polizei.


    Jede GHOR-Direktion verfügt über mindestens einen medizinischen Zug: Geneeskundige Combinatie, zusammengesetzt aus ein AMBU-team (Sanitäter), eine unterstützende SIGMA-Gruppe (Snel Inzetbare Groep ter Medische Assistentie = SEG) (ehrenamtliche Mitarbeiter des Roten Kreuzes), und ein Traumateam (Notarzt und Sanitäter).
    Ausstattung:
    AMBU-team: MB Sprinter + Anhänger: Notfallkoffer, Sauerstoff, Tragen, usw.;
    SIGMA: MB Sprinter + Anhänger: Zelt, Aggregat, Heizung, Beleuchtung, usw.;
    AB-Rett: zusätzliche Ausstattung in Rollcontainer.


    Die Fahrzeuge haben die bekannte KTW/RTW-Farbe (RAL 1016) und Beklebung, wobei sogenannte primäre Fahrzeuge mit Rot und Blau beklebt sind und sekundäre (unterstützende) Fahrzeuge nur mit Blau. Diese letzte Fahrzeuge haben kein rotes, sondern ein blaues Band am Dach. Mehr Info: http://www.ghor.nl (ziemlich amtliche Beschreibung der Prozessen während Großunfällen und Katastrophen) und für Fahrzeuge: http://www.ambulancestriping.nl


    Fotos der Amsterdamer GHOR werde ich (wenn es klappt) bei Bos-Fahrzeuge zeigen.

    Beim Verlag 'Uitgeverij Aprilis' in Zaltbommel (NL) ist erschienen
    "Politievoertuigen in Nederland, deel 1, 1960 - 1994". Autor ist Harry van der Laan, Polizist.
    Das Buch ist Teil 1 in einer Serie von insgesamt 4 Bücher. Beschrieben (in Blld und Text) werden die niederländischen Polizeifahrzeugen in der Zeit bis die grosse Reorganisation der Polizei in den Niederlanden. Viele unbekannte Fahrzeugen, z.B. rote und gelbe Streifenwagen!
    ISBN 10: 90 5994 100 4 oder ISBN 13: 978 90 5994 100 7