Beiträge von dispoman

    Bei uns beginnt gerade das QM.
    Mein erster Eindruck ist: Primär ist die Urkunde wichtig.
    Natürlich wird manches vereinheitlicht und festgeschrieben, damits überall gleich läuft, aber ob das immer der Weisheit letzter Schluß ist, wage ich zu bezweifeln.
    In manchen Bereichen wird der Ermessensspielraum für den einzelnen Mitarbeiter durch die Vorgaben geringer. Dadurch wird u.U. ein Aufwand betrieben, der vielleicht so nicht unbedingt nötig ist und Zeit kostet, die für andere Dinge besser genutzt werden könnte.
    Ich bin nicht überzeugt davon, dass am Ende eine wirkliche Qualitätsverbesserung dabei raus kommt.

    Zitat

    Selbst wenn der Arzt "nur" die Planstelle des RA auf dem RTW ausfüllt oder gar als "Dritter" mitfährt, so ruhen seine ärztliche Approbation und die damit verbundenen Pflichten während dieses Dienstes nicht!


    @ Krankenwagenfahrer:
    Sehe ich genauso.
    Der Kollege hat sich damals darauf eingelassen, weil er unbedingt fahren wollte.
    Irgendwann hat er dann gemerkt, dass er in Gewissenskonflikte kommt und von sich aus früher aufs RTW fahren verzichtet als ursprünglich geplant.

    Dieses Problem hatten wir bei uns vor einigen Jahren auch schon mal.
    Dabei wurde festgestellt, dass so ein Fall nirgend geregelt und demzufolge auch nicht verboten ist.
    Logischerweise kann es dadurch aber zu Gewissenskonflikten und Kompetenzproblemen im Einsatz kommen.


    Unser damaliger RDL hatte das mit dem Kollegen dann so geregelt:
    Er wurde in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass er als Rettungsassistent arbeitet und er dadurch auch die Kompetenz eines RA hat, mehr nicht.
    Auf Grund des fehlenden Fachkundenachweises kann und darf er nicht notärztlich tätig werden, muss wie jeder andere RA auch im Zweifelsfall den NA nachbestellen und die Anweisungen der Notärzte (oder des einweisenden Arztes) akzeptieren und Folge leisten.
    Diese Anweisung hat er befolgt und es gab meines Wissens in dem halben Jahr, in dem er dann noch gearbeitet hat, keine Probleme.


    Arbeiten auf niedrigerem (Fach-) Niveau ist zulässig, solange man sich innerhalb der dabei zugestandenen Kompetenzen bewegt.
    Ob dies sinnvoll und befriedigend ist, ist eine ganz andere Problematik.

    Die Stuttgarter Zeitung von heute meldet:
    Ab September werden in BaWü alle neuen Fahrzeuge der Polizei mit herkömmlichen Kennzeichen zugelassen.
    Dies soll außer für die Streifenwagen auch für alle Zivilfahrzeuge und Fahrzeuge anderer Behörden gelten.
    Um Mehrkosten zu vermeiden soll eine Umkennzeichung der bereits zugelassenen Fahrzeuge nicht erfolgen.
    Ich bin mal gespannt, wie das umgesetzt wird.
    Kommen Kreis-Kennzeichen für die einzelnen Polizeidirektionen oder bleibts bei der zentralen Zulassung pro Regierungsbezirk wie bisher (also nur S/KA/FR/TÜ)?

    Wenns so kommt, wird dies auch eine Zertifizierung m. E. nicht unbedingt verhindern können, denn dabei muss auch die jeweils geltende Gesetzeslage mit berücksichtigt werden.
    Und wenn die ersten Kostenträger mit Abschlägen drohen, weil der KTW gegenüber den gesetzlichen Vorgaben zu gut, sprich mit 2 Helfern besetzt ist, wird es genug Betreiber geben, die sich diesem Druck beugen.
    Wollen wir hoffen, dass die HiOrgs und privaten Betreiber die Politiker noch rechtzeitig vom Schwachsinn einer solchen Regelung überzeugen können.

    Interessant zu wissen wäre, wie oft in den letzten Jahren ein Windeneinsatz erforderlich war.
    Wir haben bei uns in weitem Umkreis keinen RTH mit Winde und trotzdem wurden alle Patienten fachgerecht gerettet.
    Ich könnte mir vorstellen, dass bei der Abwägung "Standard-RTH" mit problemloser Tauschmöglichkeit bei Wartung und Defekt gegenüber "Sonderlösung" größerer RTH mit entsprechendem Aufwand bei Ausfall einfach die Wirtschaftlichkeit den Ausschlag gibt.
    Außerdem kommts natürlich darauf an, was mit dem Betreiber vereinbart ist. Wenn nicht explizit ein RTH mit Winde vertraglich vorgeschrieben ist, ist es nur naheliegend, dass der Betreiber auf die wirtschaftlichste Lösung zurück greift.
    Im übrigen war ja klar, dass auch die 212 in absehbarer Zeit durch ein anderes Flugmuster abgelöst wird.
    Für einen städtischen Einsatzbereich wie den Großraum HH halte ich die EC 135 für absolut geeignet, auch wenn der Sound natürlich bei weitem nicht so markant ist wie bisher.

    Die Bilder von Florian Flughafen München sind unter Erding einsortiert, was m. E. auch korrekt ist.
    Dieser Logik folgend müssen die Bilder von Florian Flughafen Stuttgart in den Ordner Esslingen.
    Ich bin der Meinung, der (geografische) Wachenstandort ist entscheidend und der liegt nun mal im LK Esslingen.

    Zitat

    Was ist denn mit dem Personal dann bei den Leitstellen der Feuerwehr bzw. Landkreisen usw.?


    Üblicherweise wird das vorhandene Personal in den neuen Leitstellen weiterbeschäftigt.
    Da, wo es bisher schon integrierte Leitstellen gab ist dies überhaupt kein Problem. Es muss "lediglich" Einweisung über die neu hinzu gekommenen Bereiche erfolgen.
    Üblicherweise ist es ja nicht so, dass alle Organisationen in einem Raum sitzen. Die mir bekannten Planungen sehen vor, dass die Polizei nach wie vor organisatorisch separat bleibt, lediglich die Technik, Stabs- und Besprechungsräume werden gemeinsam benutzt. Es wird als in der Regel nicht passieren, dass ein FW-/RD-/Kreismitarbeiter den Notruf 110 abfrägt. Das macht auch weiterhin die Polizei, die den Anrufer bei Bedarf an die FW/RD-Leitstelle weitervermittelt. Das gleiche umgekehrt gilt natürlich auch für die 112.
    Die bunte Leitstelle bringt wirtschaftliche Vorteile durch die gemeinsame Benutzung und eine verbesserte Zusammenarbeit bei großen Einsätzen. Im Tagesgeschäft wird sich für alle Beteiligten nicht viel ändern.

    Das DRK-CI war und ist grottenschlecht!
    Abgesehen, dass es von Haus aus aussieht, wie wollen und nicht können, sind die DRK-Fahrzeuge schön unauffällig damit unterwegs.
    Sicherheitsaspekte, die bei einem Fahrzeugdesign mit einfliessen sollten, sind völlig ausser acht gelassen worden und was die Kleidung angeht, hat sich selbst unser Landesverband von vornherein nicht an die Direktiven des Bundesverbands gehalten. Oder steht irgendwo, dass Mitarbeiter der Landesschule in grünen Polos rumlaufen dürfen / sollen?


    Bei uns im LK haben wir eine ganz pragmatische Lösung gefunden:
    Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind im selbst entworfenen Design auffällig beklebt, die sonstigen Blaulichtfahrzeuge der ehrenamtlichen Einheiten sind überwiegend nach den CI-Vorschriften beklebt.
    Ausnahmen (z.B.SEG-Fahrzeuge) bestätigen die Regel.
    Die Fahrzeuge der Pflege und der mobilen sozialen Dienste sind ähnlich dem RD beklebt, die roten (Schräg-)Streifen wurden aber durch gelbe ersetzt. Sieht stimmig aus und bietet m.E. ein wesentlich schöneres Bild als die Vorgabe des Bundesverbandes.

    Zitat

    Hier in Frankfurt gibt es keinen Kommunalpolitiker, der mit Sonderrechten unterwegs ist.


    Das stimmt so nicht!
    Einen gibt es mindestens, der vielleicht nicht mit Sonderrechten, aber zumindest mit einem Auto, in das eine Sondersignalanlage eingebaut ist, unterwegs ist!

    Der Einfachkeit halber habe ich mein Original-post gerade editiert.
    Es handelt sich beim Ex-Vorführ-RTW nicht um den 4/83-1, sondern um den 4/83-2, von dem es in der Galerie kein Bild gibt.
    Der Rest stimmt.


    @ Johannes:
    Bilder vom Innenraum des 1/83-1 kann ich bei Gelegenheit machen.
    Wenn ichs hab melde ich mich per PN


    Dispoman

    Hab ich, was den 1/83-1 betrifft, grade so im Korrekturformular gepostet.
    Beim 4/83-1 bin ich mir doch nicht so ganz sicher, weil ich in unserer Liste grade was anderes gesehen habe, da bitte mal abwarten.

    Zitat

    Allerdings habe ich noch nie etwas von einem Robel-RTW gehört...


    Robel-RTW sind selten, aber es gibt sie!
    Bei uns fahren 2 davon, auch wenn in der Beschreibung unter Aus-/Aufbauhersteller WAS angegeben ist.
    Es handelt sich um den RK LB 01/83-1 und den RK LB 04/83-2
    Beim 4/83-2 handelt es sich um den ehemaligen Vorführ-RTW der Fa. Robel, der 1/83-1 wurde damals regulär als neuer RTW gekauft.
    Ursprünglich in weiß, wurde der Koffer des 1/83-1 beim Umsetzen auf das zweite Fahrgestell passend in gelb umlackiert.
    Dieses Umsetzen und die dazu gehörende Uberholung und Anpassung der Koffer erfolgte übrigens nicht bei Robel sondern einem anderen Ausbauer.


    http://galerie.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=4232

    Zitat

    Naja, das ist so, einfach falsch, über die Verwendung von Sonderrechten entscheidet einzig und allein der Fahrer nach dem ihm vorliegenden Informationen, der er ist es auch, der dafür den Kopf hinhalten muss und nicht irgendeine Leitstelle.


    Wenn schon, dann ganz korrekt bitte:
    Die Leitstelle kann im Rahmen ihrer Weisungsbefugnis dem Fahrzeug die Benützung der Sonderrechte freigeben, mit welchen Worten auch immer. Auch die verbale Anweisung "fahren sie mit Sonderrechten nach.." bedeutet nix anderes, auch wenn es sich nach einer Anweisung anhört. Die Verantwortung für diese Freigabe liegt bei der Leitstelle, denn nur sie hat die nötigen Informationen für diese Entscheidung.
    Selbstverständlich kann dann der Fahrer entscheiden, in wie weit er diese Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt. Steht er nur 2 Blocks vom Notfall weg und ist die Straße frei, kann er auch ganz normal hinfahren. Ist die Straße zu, sollte er die Sonderrechte in Anspruch nehmen und dies den anderen Verkehrsteilnehmern auch optisch und akustisch anzeigen.
    Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges muss aber bei seiner Entscheidung, ob er die Sonderrechte benutzt, berücksichtigen, dass die Leitstelle wohl gute Gründe für die Freigabe hat. Fährt er ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten an und es kommt zu einer Zeitverzögerung, die sich eventuell schädigend für den Patienten auswirken kann, muss der Fahrer den Kopf dafür hinhalten.
    Im täglichen Dienstbetrieb ist es aber gang und gebe, dass der Aufforderung der Leitstelle, Sonderrechte in Anspruch zunehmen einfach Folge geleistet wird, denn aus Jux und Dollerei schickt kein verantwortungsbewusster Disponent die Fahrzeug mit Signal durch die Gegend.

    Zitat

    "Einfach" so eine SoSi-Anlage zur Optik auf dem Dach?
    Das kann ich mir nicht vorstellen. Und wenn, dann braucht man auch hierfür eine Genehmigung bzw. einen Eintrag im Kfz-Schein. Und folglich Gründe.


    Spekulieren wir noch ein bisschen weiter, was die SoSi-Anlage angeht.
    Mal angenommen, das Unternehmen hat den KTW gebraucht als So-KFZ Krankenwagen gekauft, dann ist die Sondersignalanlage ziemlich sicher auch im KFZ-Schein eingetragen.
    Je nach Genehmigungsbehörde reicht als Begründung durchaus die Erlaubnis zur Durchführung von Krankentransporten. Ob jeder Sachbearbeiter den Unterschied zwischen "qualifiziertem Transport" und unqualifizierter einfacher Krankenbeförderung kennt, wage ich zu bezweifeln.


    Vor ein paar Jahren hat bei uns im Landkreis auch mal ein Taxi-Unternehmer versucht, mit einem alten KTW Einfachtransporte durchzuführen.
    Die Genehmigung hat er problemlos bekommen und von irgendwelchen Auflagen zum Abbau der Sondersignalanlage war anfangs keine Rede gewesen. Das wurde erst nach Intervention durch die HiOrgs angeordnet.



    Aber warten wirs ab, was bei Thorbens Anfrage zurück kommt.

    .. und somit handelt es sich nicht um einen Krankenwagen im Sinne des Rettungsdienstgesetzes, sondern um ein "Liegetaxi", das nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes eben wie ein Taxi besetzt und betrieben wird.
    Also: Qualifikation des Personals: Personenbeförderungsschein und EH-Kurs.
    Keine Anbindung an den öffentlichen Rettungsdienst und die Rettungsleitstelle
    Und die Sondersignalanlage dienst (hoffentlich) nur der Optik.

    Sondersignal und BOS-Funk sind zwei paar Stiefel, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben.
    Natürlich muss das Fahrzeug für seine "Leitstelle" erreichbar sein und umgekehrt.
    Natürlich sollte es möglich sein, einen Patienten, vor allem wenn es ihm unterwegs schlechter geht, in einer Klinik anzumelden oder im Bedarfsfall den Rettungsdienst/NA nachzufordern.
    Wie das organisatorisch geschieht, bleibt dem Unternehmer überlassen.
    Je nach zuständiger Behörde kann es sein, dass er gar keine Chance hat, eine Genehmigung für den BOS-Funk zu bekommen.
    Er kann seine Fahrzeuge mit normalem Betriebsfunk ausstatten (u. U. allerdings mit relativ geringer Reichweite) oder er benützt einfach Handys zur Kommunikation. Da gibt es meines Wissens keine konkreten Vorschriften.
    Theoretisch kann die Behörde, die die Betriebserlaubnis erteilt, in dieser Betriebserlaubnis festlegen, dass Transporte mit Sondersignal der zuständigen Rettungsleitstelle mitgeteilt werden müssen, ob dem so ist, weiss ich nicht. Grundsätzlich gilt aber:
    Eine Fahrt im öffentliche Straßenverkehr, ob mit oder ohne Sonderrechte, muss bei keiner Leitstelle angemeldet werden, ausser bei der betriebseigenen - die hat eine Dokumentationspflicht.
    Und wenn diese Leitstelle das Fahrzeug mit Sonderrechten irgendwohin schickt, muss sie das verantworten und sonst niemand.
    Wenn das Fahrzeug mit Patient an Bord Sonderrechte in Anspruch nimmt, muss das allein die Besatzung verantworten, wie jede andere KTW-Besatzung auch.


    Über die Ausbildung der Besatzung können ohne weitere Informationen nur Vermutungen angestellt werden.
    Es könnte einfach ein "Liegendtaxi" sein, dann bräuchte die Besatzung gar keine spezielle Ausbildung.
    Da aber offensichtlich ja eine Sondersignalanlage genehmigt ist, könnte es sich aber auch um einen "echten" KTW handeln, dann wäre üblicherweise mindestens ein RS als Besatzungsmitglied vorgeschrieben.
    Dies Details werden von der Genehmigungsbehörde in der Betriebserlaubnis festgelegt und die Qualifikation des Personals muss vom Betreiber nachgewiesen werden.


    Der Beschreibung nach wird das Fahrzeug für Verlegungsfahrten vom Inselkrankenhaus auf das Festland eingesetzt. Wenn dies der einzige Verwendungszweck dieses KTWs ist, hat das Fahrzeug mit dem öffentlichen Rettungsdienst (und somit der Rettungsleitstelle) nichts zu tun.

    Zitat

    Und was sagt das Corporate Identity - oder wie man das schreibt - in Bezug darauf?


    Kommt darauf an, mit wem man sich identifizieren möchte und was für ein Corporate Design (CD) die HiOrg vorschreibt.
    Das Corporate Design des DRK z.B. kannste grade vergessen, was die Auffällgkeit angeht. Weiss als Grundfarbe wäre ja noch ok, aber der Rotanteil ist viel zu gering und die Fahrzeuge dadurch zu unauffällig.
    GottseiDank halten sich viele DRK-Kreisverbände nicht an diese CD-Vorschriften sondern bekleben ihre RD-Fahrzeuge nach eigenem Gutdünken - wobei die Geschmacksvielfalt enorm ist und nicht nur gutes dabei raus kommt.
    Bei uns im Kreisverband hat man sich darauf festgelegt, dass die Fahrzeuge des ehrenamtlichen Bereiches nach den CD-Vorschriften (oder so nah wie möglich dran) beklebt werden und somit in der Grundfarbe weiss sind. Die RD-Fahrzeuge erhalten ihr eigenes Design in der Grundfarbe gelb, das sie deutlich auffälliger und unverwechselbarer macht.
    Dadurch, dass die Partnerorganisation im Rettungsdienst ebenfalls auf gelb gewechselt und auch ein ähnliches Design gewählt hat, entstand (wohl eher zufällig) eine "Corporate Identity" des Rettungsdienstes im Landkreis. Und damit sind bei uns die meisten zufrieden.