Beiträge von sani22

    Zum Rettungszweckverband:
    Ein Rettungszweckverband, ist ein zusammenschluss von Gebietskörperschaften (Landkreise und Kreisfreie Städte) die dann einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich mit einer (Rettungs)Leitstelle bilden. Rettungszweckverbände sind der Träger des Rettungsdienstes. Zusammenschlüsse, von HiOrgs (inkl FW) werden eher als Arbeitsgemeinschaften bezeichnet.

    Also, ich sage ja nicht das es keine DIN oder EN "RTW" sind, ich glaube wir reden da an einander vorbei...


    Aus Rettungsdienstplan Hessen:
    2.1 Vorgaben zur allgemeinen Organisation
    des Rettungsdienstes
    Zur Sicherstellung einer einheitlichen und bedarfsgerechten
    rettungsdienstlichen Versorgung wurde
    in Hessen sowohl aus gesundheitsvorsorgerischer
    als auch aus ordnungspolitischer Sicht der notwendige
    Rahmen für die Organisation und Durchführung
    des Rettungsdienstes sowie die dabei von
    allen Beteiligten zu erfüllenden Anforderungen
    durch das HRDG geregelt.
    Für die Organisation des Rettungsdienstes wird
    angestrebt, den Einsatz der Rettungsmittel nach
    dem Mehrzweck-Fahrzeugsystem in Verbindung
    mit der Nächstes-Fahrzeug-Strategie als Dispositionsstrategie
    umzusetzen. Soweit zweckmäßig,
    kann das Mehrzweck-Fahrzeugsystem für konkrete
    Einzelzwecke in Teilbereichen durch das RTW-/
    KTW-Fahrzeugsystem ergänzt werden (zum Beispiel
    KTW für Ferntransporte und/oder für den
    Krankentransport in Verbindung mit der Zuweisungsstrategie).
    Ziel der Organisationsform der organisatorischen
    Einheit ist es u. a., die vorgehaltenen Rettungsmittel
    so zu strukturieren, dass regelmäßig RTW im
    Rahmen des Mehrzweck-Fahrzeugsystems verfügbar
    sind. Daraus ergibt sich durch Synergieeffekte
    eine wesentliche Qualitätsverbesserung der
    Regelversorgung im Rettungsdienst, sowie eine
    bessere Bewältigung von größeren Schadensereignissen
    und von Katastrophenfällen, da die insgesamt
    verfügbaren Rettungsmittel bei Bedarf
    auch über den eigenen Versorgungsbereich hin



    Und hier der angesprochene § 2 HRDG, ich lese hier nix von RTW, oder bin ich zu blöd zum lesen?
    §2 Begriffsbestimmungen ´
    (1) Die Notfallversorgung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die Beförderung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln unter notfallmedizinischen Bedingungen.
    (2) Der Krankentransport umfasst die auf Grund ärztlicher Beurteilung notwendige Beförderung von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die damit im Zusammenhang stehende fachliche Betreuung in einem dafür besonders ausgestatteten Rettungsmittel durch dafür besonders qualifiziertes Personal.
    (3) Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge einer Erkrankung, Verletzung, Vergiftung oder aus sonstigen Gründen in unmittelbarer Lebensgefahr befinden oder bei denen diese zu erwarten ist, wenn keine schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung oder Überwachung und gegebenenfalls eine Beförderung zu weiterführenden diagnostischen oder therapeutischen Einrichtungen erfolgt.
    (4) Die notärztliche Versorgung ist als Aufgabe der Notfallversorgung die Gewährleistung der medizinischen Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch entsprechend qualifiziertes ärztliches Fachpersonal.
    (5) Der Rettungsdienstbereich ist das Gebiet, in dem die Leistungen des Rettungsdienstes zusammen mit denen des Brand- und Katastrophenschutzes durch eine Zentrale Leitstelle gelenkt und aufeinander abgestimmt werden.
    (6) Rettungswachen sind Einrichtungen, an denen die für ein Teilgebiet eines Rettungsdienstbereiches (Versorgungsbereich) erforderlichen Rettungsmittel und das Fachpersonal einsatzbereit vorgehalten werden. (7) Rettungsmittel sind die nach dem Rettungsdienstplan des Landes zum Einsatz im Rettungsdienst bestimmten boden-, luft- oder wassergebundenen Spezialfahrzeuge.


    Edit: Quelle: http://www.feuerwehr-obertiefenbach.de/downloads/HRDG.pdf


    Edit: Ergänzung (damit man mir nicht vorwerfen kann ich würde mich nicht informieren:
    Achso: und das was du meinst, findet sich mit folgender Überschrift:


    Aufgehoben; vgl. GVBl. 1998 I S. 499; GVBl. II 351-53



    Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG)


    Vom 18. Dezember 1990
    GVBl. I S. 725


    in der Fassung vom 5. April 1993
    GVBl. I S. 268



    unter:http://www.hessenrecht.hessen.…/351-40-hrdg/hrdg_alt.htm


    Also alles in allem: Du hast recht, wenn man sich die mittlerweilen ungültige (alte) Fassung des HRDG ansieht. Ohne dich persönlich angreifen zu wollen, würde ich dir allerdings empfehlen dir mal ne aktuelle Fassung des HRDG zu holen.
    Schlusswort: Also, jeder der sich für diese diskussion interessiert, kann sich gerne in den dargestellten Rechtsvorgaben selbst informieren, und sich sein eigenes Bild machen.
    Und um dieser leidigen Diskussion (in der ich mir Unwissenheit vorwerfen lassen muss) ein ende zu setzen: Du hast recht, und ich hab mei ruh.

    Darf ich hier mal an den Rettungsdienstplan Hessen verweisen, der im gegensatz zur EN eine gesetzliche Grundlage ist.
    Natürlich sind es Rettungswagen, nur werden die in Hessen von offizieler Seite her (Hess. Sozialministerium) eben als MZF bezeichnet.


    Edit: Ergänzung:
    Desweiteren spricht die originall EN von einer "Mobile Intensive Care Unit" und nicht von einem Rettungswagen. Folglich müssten wir auch in Deutschland von einer MICU reden. Wir können uns gerne darüber streiten, was ich allerdings keinesfalls möchte. Fakt ist: Der Rettungswagen in Hessen heisst Mehrzweckfahrzeug. Wenn man die EN nämlich so genau nimmt dürfte man mit ner MICU sonst gar keine Entlassungen, etc fahren, da die Pat. ja keine schweren gesundheitlichen akuten Schäden mehr haben... :zwinker:

    Sag mal, wenn du aus Neumünster kommst, kannst du mir dann evtl. noch ein paar mehr Bilder von den Regie Fahrzeugen besorgen? Rein für den privaten gebrauch und um da evtl. die ein oder andere Beschriftung in den Decal-Bogen mit aufzunehmen.

    Nein, also meinen Unterlagen zufolge waren Unimogs nie für Bergungsräumgruppen, und auch nicht für FGr. R geplant, zumindest im THW, es gab mal zwei Prototypen das stimmt, bzw. die Fahrzeuge gibts noch, wurde aber sehr schnell verworfen...
    Tradition??? Also Radladder ja, Bagger auch, aber Unimog als Brmg nein.
    Hat ja alles damals mit den Ahlmann Radladern angefangen, als es noch Bergungsräumzüge gab, also sch ganz lange und noch länger her...


    Das sag ich doch, aber ne Fachgruppe R (a) mit nem ZL 1801 + nem Kramer Allrad + dem kleinen Kettenbagger ist sehr unrealistisch... also nen ZL 1801 und 1 kleiner lass ich mir noch eingehen, aber insgesamt 3 ...???

    Also den Unimog für die Berungsräumgruppe gabs nie, und war auch nie geplant...


    Also da du ja zwei Fachgruppen hinbekommst, kannst du auch zwei Technische Züge bauen, hierfür wird nicht unbedingt ein zweiter GKW 2 benötigt, gibt genügend OV die im 2.TZ nur nen ZTr. ne B1 und ne FGr. haben.


    Deinen zweiten MTW könntest du auch ner FGr. Ortung spendieren.


    Der Unimog mit Kran, und der Kranwagen, würden mit nem Plattformhänger auch ne gute Brückenbau Übergangslösung ergeben...
    Falls ich noch dazu komm, bastel ich dir mal nen OV zusammen...


    Edit: (nachtrag)
    Kannste evtl. mal ne Liste all deiner derzeitigen THW Modelle reinschreiben...? Weil Zwei Unterkünfte und soooooooooviele Fahrzeuge das schreit schon fast nach nem 2. OV.
    Dann würden die Spielzeugbagger in ner FGr. R (B) verschwinden, und nicht als meineserachtens doch sehhhhr unrealistischen ergänzung der Typ A...

    Ja natürlich gibts ne neue Mthode der Mitgliederwerbung: Die bisher Dienstlich gelieferten Kondome der PSA wurden aus der StAN gestrichen, der Nachwuchs wird somit selbst produziert...


    Man arbeit allerdings noch daran, dass die dann bereits alles können, und keine Basis mehr machen müssen...

    Also mir sind die LKW auf 1113 und 911 bekannt, sowie der Werkstattwagen auf VW T3 DoKa und Fiat Ducato DoKa, und der FmInstKW auf Fiat Ducato


    Aber was gibts sonst noch?

    Aber zumindest der NA ist (war zumindest zu meiner Fürther Zeit so) Werktags/Tagsüber) HA (zumindest hat er ja nix anderes gemacht...)

    @ Marvin
    Hatte Nachtdienst in GN...


    Äh, ja werd ich mal tun, also das mit den Fotos, muss allerdings warten, bis der haushaltspolitische Vorstand (meine bessere Hälfte) mal wieder mit der Digicam vorbeikommt, kann also noch ein paar Tage dauern...

    Hallo,


    bin grade am überlegen, ob ich mir nen Decalsatz zum Thema KatS herstellen lasse. Soll diverso Logos und Schriftzüge des THW, von Regie Einheiten und allgemeinen KatS Beschriftungen enthalten. In versch. Epochen. Teilweise Ortsbezogen, Landesbezogen und "neutral". Allerdings ausschlisslich BRD.
    Hätte hier jemand interesse, dann würd ich davon mehr machen lassen.