Zum Rettungszweckverband:
Ein Rettungszweckverband, ist ein zusammenschluss von Gebietskörperschaften (Landkreise und Kreisfreie Städte) die dann einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich mit einer (Rettungs)Leitstelle bilden. Rettungszweckverbände sind der Träger des Rettungsdienstes. Zusammenschlüsse, von HiOrgs (inkl FW) werden eher als Arbeitsgemeinschaften bezeichnet.
Beiträge von sani22
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Also, ich sage ja nicht das es keine DIN oder EN "RTW" sind, ich glaube wir reden da an einander vorbei...
Aus Rettungsdienstplan Hessen:
2.1 Vorgaben zur allgemeinen Organisation
des Rettungsdienstes
Zur Sicherstellung einer einheitlichen und bedarfsgerechten
rettungsdienstlichen Versorgung wurde
in Hessen sowohl aus gesundheitsvorsorgerischer
als auch aus ordnungspolitischer Sicht der notwendige
Rahmen für die Organisation und Durchführung
des Rettungsdienstes sowie die dabei von
allen Beteiligten zu erfüllenden Anforderungen
durch das HRDG geregelt.
Für die Organisation des Rettungsdienstes wird
angestrebt, den Einsatz der Rettungsmittel nach
dem Mehrzweck-Fahrzeugsystem in Verbindung
mit der Nächstes-Fahrzeug-Strategie als Dispositionsstrategie
umzusetzen. Soweit zweckmäßig,
kann das Mehrzweck-Fahrzeugsystem für konkrete
Einzelzwecke in Teilbereichen durch das RTW-/
KTW-Fahrzeugsystem ergänzt werden (zum Beispiel
KTW für Ferntransporte und/oder für den
Krankentransport in Verbindung mit der Zuweisungsstrategie).
Ziel der Organisationsform der organisatorischen
Einheit ist es u. a., die vorgehaltenen Rettungsmittel
so zu strukturieren, dass regelmäßig RTW im
Rahmen des Mehrzweck-Fahrzeugsystems verfügbar
sind. Daraus ergibt sich durch Synergieeffekte
eine wesentliche Qualitätsverbesserung der
Regelversorgung im Rettungsdienst, sowie eine
bessere Bewältigung von größeren Schadensereignissen
und von Katastrophenfällen, da die insgesamt
verfügbaren Rettungsmittel bei Bedarf
auch über den eigenen Versorgungsbereich hinUnd hier der angesprochene § 2 HRDG, ich lese hier nix von RTW, oder bin ich zu blöd zum lesen?
§2 Begriffsbestimmungen ´
(1) Die Notfallversorgung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die Beförderung in dafür besonders ausgestatteten Rettungsmitteln unter notfallmedizinischen Bedingungen.
(2) Der Krankentransport umfasst die auf Grund ärztlicher Beurteilung notwendige Beförderung von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die damit im Zusammenhang stehende fachliche Betreuung in einem dafür besonders ausgestatteten Rettungsmittel durch dafür besonders qualifiziertes Personal.
(3) Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge einer Erkrankung, Verletzung, Vergiftung oder aus sonstigen Gründen in unmittelbarer Lebensgefahr befinden oder bei denen diese zu erwarten ist, wenn keine schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung oder Überwachung und gegebenenfalls eine Beförderung zu weiterführenden diagnostischen oder therapeutischen Einrichtungen erfolgt.
(4) Die notärztliche Versorgung ist als Aufgabe der Notfallversorgung die Gewährleistung der medizinischen Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch entsprechend qualifiziertes ärztliches Fachpersonal.
(5) Der Rettungsdienstbereich ist das Gebiet, in dem die Leistungen des Rettungsdienstes zusammen mit denen des Brand- und Katastrophenschutzes durch eine Zentrale Leitstelle gelenkt und aufeinander abgestimmt werden.
(6) Rettungswachen sind Einrichtungen, an denen die für ein Teilgebiet eines Rettungsdienstbereiches (Versorgungsbereich) erforderlichen Rettungsmittel und das Fachpersonal einsatzbereit vorgehalten werden. (7) Rettungsmittel sind die nach dem Rettungsdienstplan des Landes zum Einsatz im Rettungsdienst bestimmten boden-, luft- oder wassergebundenen Spezialfahrzeuge.Edit: Quelle: http://www.feuerwehr-obertiefenbach.de/downloads/HRDG.pdf
Edit: Ergänzung (damit man mir nicht vorwerfen kann ich würde mich nicht informieren:
Achso: und das was du meinst, findet sich mit folgender Überschrift:Aufgehoben; vgl. GVBl. 1998 I S. 499; GVBl. II 351-53
Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG)
Vom 18. Dezember 1990
GVBl. I S. 725in der Fassung vom 5. April 1993
GVBl. I S. 268unter:http://www.hessenrecht.hessen.…/351-40-hrdg/hrdg_alt.htm
Also alles in allem: Du hast recht, wenn man sich die mittlerweilen ungültige (alte) Fassung des HRDG ansieht. Ohne dich persönlich angreifen zu wollen, würde ich dir allerdings empfehlen dir mal ne aktuelle Fassung des HRDG zu holen.
Schlusswort: Also, jeder der sich für diese diskussion interessiert, kann sich gerne in den dargestellten Rechtsvorgaben selbst informieren, und sich sein eigenes Bild machen.
Und um dieser leidigen Diskussion (in der ich mir Unwissenheit vorwerfen lassen muss) ein ende zu setzen: Du hast recht, und ich hab mei ruh. -
Äh, hallo bernd...
kann es evtl. sein das du beim brk in fürth bist? Zufällig auf der Hauptwache West (Lgz.)?
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Darf ich hier mal an den Rettungsdienstplan Hessen verweisen, der im gegensatz zur EN eine gesetzliche Grundlage ist.
Natürlich sind es Rettungswagen, nur werden die in Hessen von offizieler Seite her (Hess. Sozialministerium) eben als MZF bezeichnet.Edit: Ergänzung:
Desweiteren spricht die originall EN von einer "Mobile Intensive Care Unit" und nicht von einem Rettungswagen. Folglich müssten wir auch in Deutschland von einer MICU reden. Wir können uns gerne darüber streiten, was ich allerdings keinesfalls möchte. Fakt ist: Der Rettungswagen in Hessen heisst Mehrzweckfahrzeug. Wenn man die EN nämlich so genau nimmt dürfte man mit ner MICU sonst gar keine Entlassungen, etc fahren, da die Pat. ja keine schweren gesundheitlichen akuten Schäden mehr haben... -
zu psa, richtig...
das war bei uns ne art aprilscherz, als nix wirklich offizielles
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Ja, danke. Aber sorry die kenn ich schon. Aber was gabs da sonst noch so?
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Nein, also meinen Unterlagen zufolge waren Unimogs nie für Bergungsräumgruppen, und auch nicht für FGr. R geplant, zumindest im THW, es gab mal zwei Prototypen das stimmt, bzw. die Fahrzeuge gibts noch, wurde aber sehr schnell verworfen...
Tradition??? Also Radladder ja, Bagger auch, aber Unimog als Brmg nein.
Hat ja alles damals mit den Ahlmann Radladern angefangen, als es noch Bergungsräumzüge gab, also sch ganz lange und noch länger her...Das sag ich doch, aber ne Fachgruppe R (a) mit nem ZL 1801 + nem Kramer Allrad + dem kleinen Kettenbagger ist sehr unrealistisch... also nen ZL 1801 und 1 kleiner lass ich mir noch eingehen, aber insgesamt 3 ...???
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Also den Unimog für die Berungsräumgruppe gabs nie, und war auch nie geplant...
Also da du ja zwei Fachgruppen hinbekommst, kannst du auch zwei Technische Züge bauen, hierfür wird nicht unbedingt ein zweiter GKW 2 benötigt, gibt genügend OV die im 2.TZ nur nen ZTr. ne B1 und ne FGr. haben.
Deinen zweiten MTW könntest du auch ner FGr. Ortung spendieren.
Der Unimog mit Kran, und der Kranwagen, würden mit nem Plattformhänger auch ne gute Brückenbau Übergangslösung ergeben...
Falls ich noch dazu komm, bastel ich dir mal nen OV zusammen...Edit: (nachtrag)
Kannste evtl. mal ne Liste all deiner derzeitigen THW Modelle reinschreiben...? Weil Zwei Unterkünfte und soooooooooviele Fahrzeuge das schreit schon fast nach nem 2. OV.
Dann würden die Spielzeugbagger in ner FGr. R (B) verschwinden, und nicht als meineserachtens doch sehhhhr unrealistischen ergänzung der Typ A... -
Also, der Aufbau scheint von RKB zu sein, dann könnte der Ausbau von KFB stammen, dozu bräuchte man allerdings bilder vom Inneren.
Da hier der Auf- und Ausbau von zwei verschidenen Firmen stammt, kann man zum Ausbau so recht wenig sagen. Könnte aber auch von Fahrtec sein...
http://galerie.bos-fahrzeuge.i…41156550907239&l=deutsch/
also bei dem ists n RKB Koffer mit KFB ausbau
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Hallo Godeke,
in dich hab ich grosse Hoffnung gesetzt! Hast du vllt, noch mehr infos, und vllt. auch Fotos?
mfg
Sven
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Ja natürlich gibts ne neue Mthode der Mitgliederwerbung: Die bisher Dienstlich gelieferten Kondome der PSA wurden aus der StAN gestrichen, der Nachwuchs wird somit selbst produziert...
Man arbeit allerdings noch daran, dass die dann bereits alles können, und keine Basis mehr machen müssen...
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Also mir sind die LKW auf 1113 und 911 bekannt, sowie der Werkstattwagen auf VW T3 DoKa und Fiat Ducato DoKa, und der FmInstKW auf Fiat Ducato
Aber was gibts sonst noch?
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Also mir sind das nukleidspezifische Messfahrzeuge (VW LT 4x4), und das Dienstfahrzeug VW T3 Transporter bekannt.
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Aber zumindest der NA ist (war zumindest zu meiner Fürther Zeit so) Werktags/Tagsüber) HA (zumindest hat er ja nix anderes gemacht...)
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Hallo,
bin grade am überlegen, ob ich mir nen Decalsatz zum Thema KatS herstellen lasse. Soll diverso Logos und Schriftzüge des THW, von Regie Einheiten und allgemeinen KatS Beschriftungen enthalten. In versch. Epochen. Teilweise Ortsbezogen, Landesbezogen und "neutral". Allerdings ausschlisslich BRD.
Hätte hier jemand interesse, dann würd ich davon mehr machen lassen. -