Beiträge von Willi

    Also soweit mir bekannt gab es nur die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" bis jetzt. So sieht es jedenfalls momentan in Bayern aus. Kann man auch hier nachlesen.
    Landesärztekammer


    Ansonsten ist mir nur der Facharzt für Anästhesie bekannt ohne die weiter Bezeichnung Notfallmedizin.

    Hi,
    es gibt ein Ladekabel, was hinten links eingesteckt wird, sehr fummelig, wenn die Taschen dran sind.
    Wir benutzen Akkus und die dazugehörige Ladeschale, d.h. wir tauschen nach Bedarf die Akkus mit denen in der Ladeschale und das Gerät selber wird nicht geladen.


    Gruß

    Hallo zusammen,


    ich muss dich leider korrigieren Tobias, die Führerscheinstelle muss den RettSan anerkennen. Egal welche Führerschein stelle.
    Das ganze steht in der FahrerlaubsnisverordnungAbschnitt II §19 Absatz Fünf, welche für jede Führerscheinstelle bindend ist.


    Hier ein der Auszug: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    II. Führen von Kraftfahrzeugen


    2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis § 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe


    (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T müssen an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen.


    (2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen an einer Ausbildung in Erster Hilfe teilnehmen. Die Ausbildung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.


    (3) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einer Ausbildung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Unterweisungen oder Ausbildungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt.


    (4) Eine Ausbildung in Erster Hilfe ersetzt eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.


    (5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage


    1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,


    2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger, Arzthelferin, Arzthelfer, Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur, medizinische Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder Krankengymnast oder


    3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).


    Im letzten Abschnitt steht, dass eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung auch gilt und da fällt der RettSan darunter. Es liegt also nicht im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters. Wenn er dir dumm kommt, einfach auf die Führerscheinverordnung hinweisen und ansonsten den Vorgesetzten verlangen.


    Bei unseren Jugendlichen macht die Führerscheinstelle auch immer mit den Sanitätskurs Probleme. Nach einem netten Gespräch mit dem Amtsleiter hat sich die Sache mittlerweile geklärt.


    Hoffe dir damit geholfen zu haben.


    Viele Grüße

    wie hermann schon sagt, bestreben gibt es, aber mit dem neuen BayRDG hat sich dass denk ich erstmal erledigt, es sei den die HIORGs sind nicht in der Lage die geforderten Leistungen zu bringen.


    Zum Bayern-NEF: Soweit ich weiß, ist noch keinen Entscheidung getroffen worden. Sieht man auch daran, dass noch viele neue NEFs verschiedener Hersteller und Ausbauer in den Dienst gehen. Wir haben im Januar nochmal ein Test-NEF für einen neuen NEF-Standort bekommen auf VW Caddy. Hoffe er wird es nicht.
    Ich denke es wird frühestens was mit der neuen Ausschreibung für die RTWs/KTWs 2009/2010. Vorher wird es glaub ich keine Entscheidung geben.

    Es fährt soweit mir bekannt ist nur die BF München im Regelrettungsdienst und da auch nur im Notarztdienst (NEF und NAW), diese bekommt auch die Bayern-RTW für ihre NAWs. Siehe


    Feuerwehr München NAW
    Feuerwehr München NAW2


    Desweiteren hält die Münchner BF noch ZugRTWs vor, wie auch die BF Nürnberg, Ingolstadt, Augsburg. Diese sind nicht im Regel-Rettungsdienst eingesetzt und dienen nur der Zugabsicherung, können aber zur Spitzenabdeckung herangezogen werden. Diese werden in Eigenregie von der Feuerwehr beschafft und unterliegen nicht dem Bayern-RTW Zwang, da sie ja auch nicht von den Kasse bezahlt werden müssen, sonder die jeweilige Stadt/Gemeinde diese Anschaffung tätigt.
    Siehe hier:
    RTW BF Ingolstadt
    RTW BF Augsburg
    RTW BF Nürnberg
    RTW BF München
    RTW BF München


    Fazit: Es wird nur für die im Regel-Rettungsdienst eingesetzten BF´s, also nur für München im NAW-Dienst die Bayern-RTW´s beschafft.

    Hi Tobias,


    das ist schon richtig, dass die RTW´s vorher auch schon zentral beschafft worden sind, aber da konnte jeder Kreisverband auf den Ausbau und die Ausstattung einfluss nehmen. D.h. der eine hat ne Hella aufs Auto gebaut der andere eine Hänsch bzw. mit und ohne Rundumfeldbeleuchtung und auch im Innenausbau gab es gravierende Unterschiede (Fächereinteilung etc.). Meist hat sich der das ganze nur auf den Hersteller (WAS, Strobel etc.) bezogen, daher sind das für mich keine Bayern-RTW´s, da ja jeder individuell gestalltet wurde.
    Erst ab 2003 gab es die einheitlichen Fahrzeuge wo alles gleich war. Ich denke die vorherigen Fahrzeuge kann man schlecht miteinander vergleichen.


    Gruß
    Willi


    P.S. Ich bin aus Bayern!!!

    Hallo Chris,


    man muss erstmal sagen, dass die Bayern RTW´s und KTW´s immer für einen Beschaffungszeitraum von 2 Jahren hatten. Daher kann man die Jahreszahl nicht nur auf 1 Jahr festlegen, sondern hat immer 2 Jahre in denen die Fahrzeuge ausgeliefert wurden.


    die erste Generation Bayern-RTW wurde in den Jahren 2003/2004 beschafft. Ausbau stammt von WAS und waren 99 Stück. Erkennbar auch an der fehlenden Rundumfeldbeleuchtung im seitlichen Kofferaufbau.


    Bayern-RTW-1.Generation


    die zweite Generation wurde in den Jahren 2005/2006 beschafft und wurde von WAS und Strobel ausgebaut, wobei der überwiegende Teil WAS war. Unterschied ist von der vorherigen Generation ist die Rundumfeldbeleuchtung die dunkleren goldenen Reflexstreifen und noch ein paar andere kleiner Dinge.


    Bayern-RTW-2.Generation Strobel


    Bayern-RTW-2.Generation WAS


    In diesem Beschaffungszeitraum wurden auch die 6 neuen ITW´s in Bayern zentral beschafft beim Aufbauer Fahrtec.


    ITW


    Die dritte Generation Bayern-RTW wurde dann im Jahr 2007/2008 beschafft. Ausbauer war alleinig WAS und auf zwei Fahrgestellen VW Crafter und MB Sprinter.


    Bayern-RTW-3.Generation Sprinter


    Bayern-RTW-3.Generation Crafter


    Die Bayern-KTW wurden erstmals mit der Beschaffung 2005/2006 eingeführt und von Strobel und WAS ausgebaut, wobei es optisch und auch im Auto keinerlei unterschiede gibt.


    Bayern-KTW-1.Generation WAS


    Bayern-KTW-1.Generation Strobel


    Mit der Beschaffung 2007/2008 wurde dann auch die 2. Generation Bayern-KTW eingeführt. Diesmal wurden die KTW von Binz und WAS ausgebaut. Es wurden zwei Fahrgestelle beschafft, Sprinter und Crafter, wobei WAS die Sprinter und Binz die Crafter ausgebaut hat.


    Bayern-KTW-2.Generation Sprinter/WAS


    Bayern-KTW-3.Generation Crafter/Binz


    So, dass wars glaub ich dann. Hoffe ausführlich genug, wenn doch noch Fragen sind, einfach rühren.


    Gruß
    Willi

    Ja, wurde! Es wurden insgesamt 19 Zugführerfahrzeuge analog den 19 Wasserrettungszügen in Bayern beschafft. 14 Züge werden von der DLRG gestellt und 5 Züge von der Wasserwacht. Dementsprechend hat die DLRG 14 Zugführerfahrzeuge auf Nissan Navara und die Wasserwacht 5 erhalten.
    Die Fahrzeuge wurden von Innenministerium für den Katastrophenschutz beschafft. Sie sind vom Aufbau und von der Grundausstattung her identisch, egal ob DLRG oder WW. Nur das Design ist den Hilfsorganisationen angepasst.


    Hier auch ein Link der Übergaben für DLRG und WW:
    Übergabe DLRG


    Übergabe WW


    Grüße

    Naja, so vereinzelt ist das gar nicht mehr! In Nordbayern gibt es mittlerweile das STENO-Netz für Behandlung von Schlaganfallpatienten.


    LINK Steno-Netz


    Ich denke, dass sich die Telemedizin auch im Krankenhaus weiter durchsetzen wird. Es wird immer mehr alles in Schwerpunkthäusern verlagert und wenn es dann um notfälle geht sind keine Spezialisten mehr vor Ort. Da ist die Telemedizin schon nicht schlecht. Wünschenwert ist natürlich überall jemanden zu haben, aber dass wird es in der Zukunft nicht mehr geben.

    Tja, das muss man glaub ich die Leute von der Arbeitsgruppe frage, welche die Planung und Beschaffung dieser Fahrzeuge für Bayern machen.
    Die Wege der Beschaffung sind manchmal unergründlich! :zeitung:

    Naja, des mit der Schaltung liegt daran, dass im Crafter noch die alte Schaltungen aus den Vorgängersprintern verbaut sind und nur die Sprinter die neue Vollautomatik haben.


    Ich finde die Crafter eigentlich ausreichend motorisiert, wenn man von hand schaltet, kann man noch ein bißchen mehr rauskitzeln.


    Soweit ich weiß sind wieder ein paar Allrad Fahrzeuge beschafft worden, diese könnten dann glaub ich die 185 PS Variante sein. Ansonsten haben alle Crafter 136 PS und alle Sprinter 150 PS, wurde so jedenfalls in München bei der Übergabe gesagt.


    Ich finde die RTW´s besser als die alten Bayern RTW. Vor allem das eine Tiefentladungsschutz eingebaut wurde, so dass die Standheizung nicht mehr die Batterie leer machen kann. Desweiteren kann man den aktuellen Ladestand der Batterien abrufen und die Klimaanlage steht außer Frage.


    Zur Trage, laut Einweisung vom Hersteller ist die Tragkraft der Stollwerk 250 Kilo und somit der beiden Tragen fast Identisch, außerdem ist der Tragentisch des RTW´s, wie Bernd schon bemerkt hat, nur bis max. 250 Kilo belastbar. Damit hat man nur den Vorteil (außer Preislich), dass die Stollwerk etwas leichter ist und somit ein paar Kilo mehr Patient auf die Trage passt.

    Das Fahrzeug gehört zum BRK Kreisverband Nürnberger Land der seinen Hauptsitz in Lauf hat. An welcher Wache (Lauf, Röthenbach, Hersbruck) das Fahrzeug stationiert ist und ob KTW oder RTW kann ich dir leider nicht sagen, versuch ich aber noch rauszufinden!!!

    Hi,


    nein es sind keine Navis eingebaut, dafür aber Park-Distance-Controll.


    Binz baut die Crafter KTW aus, WAS die Sprinter KTW und alle RTW´s egal ob Sprinter oder Crafter, sind aber im Innenausbau alle vollkommen identisch.


    Die Crafter haben leider noch die Sprint-Shift-Schaltung und die Sprinter die Vollautomatik. Ansonsten sind sie bis aufs Aussehen auch gleich.


    KTW haben Strikertrage, RTW Stollenwerk.


    Gruß