Zitat
Original von Krankenwagenfahrer
Ich möchte jetzt nicht in der Haut dessen stecken, der die Anfahrt mit Sondersignal zu einer Übung (!!!) angeordnet bzw. genehmigt hat!
Ich möchte hier nun nicht über denn (Un-)Sinn von Alarmübungen diskutieren.
Es gibt Alarmübungen, die auch von den Bezirksregierungen angeordnet werden, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu überprüfen. Auch von diesen Übungen weiß niemand etwas im Vorfeld davon. Desweiteren gibt es Betriebe / Firmen, die der Störfallverordnung unterliegen. Auch dort müssen jährlich Übungen gemacht werden.
Sonderrechtsfahrten bei Führerscheinneulingen sind bei uns im Löschzug nicht gestattet. Jeder wird auf die Fahrzeuge eingewiesen - sowohl auf die Beladung, wie auch auf das Fahrzeug (Fahrverhalten etc) selber. Der Neuling wird an mehreren Diensten das jeweilige Fahrzeug fahren, bis aus der Führungsebene das ok zu Alarmfahrten kommt. Bis dahin kann auch mal ein Jahr vergehen.
Tatsache ist, dass ein solcher Unfall auch bei einem Realeinsatz hätte passieren können. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als unsere Fahrer weiter zu schulen.
Wenn es schon keine Fahrsicherheitstrainings dank leerer Haushaltskassen gibt, sollte man vielleicht über einen Fahrlehrer als "Fachberater Straßenverkehr, Aus- und Weiterbildung" nachdenken. Dieser könnte eventuell theoretische und praktische Unterrichte gestallten...
Wie findet denn bei Euch in den Feuerwehren (egal ob BF, FF, WF) und Hilfsorganisationen die Fahrzeugausbildung statt ?