Beiträge von Schwarzenberger

    Erst vor zwei Tagen hatte ich ein entsprechendes Gespräch mit einer befreundeten Streifenpolizistin aus Unterhaching über just dieses Thema. Fazit: Hier in Bayern genauso unbeliebt wie in NRW. Zumindest der 3er.

    Servus,


    in München werden verschiedene Fahrzeuge als Kommando- und Funkdienstwagen eingesetzt. Allen voran Mercedes Vito verschiedener Baujahre, G-Modell und einige Pkw (Fiat und Opel).


    Die Fahrzeuge haben keine festen Funkrufnamen oder Funktionen.

    Ich meine mal gehört zu haben, dass das an den Radständen liegt. Der normale 15.250 4x2 hat andere, als die 4x4-Variante. Übrigens gibt es neben der 15.5 Tonnen-Variante auch die Möglichkeit einer Konfiguration als 10.250 4x4.


    Eingetragen werden sie aber immer ab Werk in der bestellten Konfiguration - da wird nix "umgeklebt"... ;)

    Macht auf alle Fälle was her und zeigt, dass Ambulanzmobile auch NEF sauber ausbauen kann. Alles in allem ein sehr ausgewogenes Fahrzeug, wenn man auch das ein oder andere Feature draufpacken könnte (was aber immer geht). Der Preis würde mich interessieren.

    Am Weltrotkreuztag weist die Hilfsorganisation auf neue Einsatzszenarien hin – auf die man nur bedingt vorbereitet sei. [...] Zellner nutzte die Gelegenheit, eine neu gegründete Arbeitsgruppe vorzustellen, die mögliche neue Einsatzszenarien erarbeiten soll und dabei erfassen soll, wie Ausrüstung, Ausbildung und Einsatztaktik des BRK an die neuen Bedrohungen angepasst werden müssen.


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    ja wenn du die entsprechenden Dokumente hast dann wird das Fahrzeug bei den BOS eingesetzt und dann handelt es sich m.M.n. um ein BOS-Fahrzeug und dann darf es m.M.n. in die Galerie


    deswegen sehe ich hier "keinen Fehler"

    Naja sei es drum. Wenn das Fahrzeug als Einsatzfahrzeug einer BOS erkenntlich ist (und ich meine jetzt nicht zwingend Zivile der POL - die haben 'nen Grund, warum man sie ned erkennen soll), dann kann man sie sicher zulassen. Zumal dann, wenn sie im Zusammenhang mit anderen, offiziellen Fahrzeugen an einer Einsatzstelle steht.


    Aber wie @Steffen Kauschke das schon richtig gesagt hat, hat jeder KBI aufwärts (und teilweise sogar KBM) die Möglichkeit, sein Privatfahrzeug auf seinen Namen mit dem entsprechenden Nutzungsnachweis auf ein Einsatzfahrzeug umrüsten und eintragen zu lassen. Hinzu kommen LNA, Außenärzte und OrgL.


    Ich bin zumindest bei den KBI, KBR, und OrgL der Meinung, dass man hier aber auf die Privaten verzichten kann, da diese Personen in aller Regel auch offizielle vom Kreis gestellte und nicht verdeckte Einsatzfahrzeuge zur Verfügung haben.


    Bei OgL, Außenärzten und LNA kann man sicher drüber streiten, außer man fährt so rum wie folgender LNA... ;)



    Bei folgenden Beispielen würde ich persönlich links nicht zulassen, rechts allerdings ja.



    Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung. Und ja, ich weiß das die Bilder nicht den Vorgaben entsprechen... ;)

    Ob und wie ein Nachtdienst, oder eine Verlängerung der Vorhaltestunden kommt hängt daher auch von den zielgerichteten Bedarfsanalysen ab, welche seitens des Innenministeriums erfolgen. Dass derartige Analysen nicht von heute auf morgen durchgeführt werden können, versteht sich auch von selbst, daher heisst es abwarten und Tee trinken.

    Was man von "zielgerichteten Bedarfsanalysen" halten kann, sieht man alle fünf Jahre... :thumbup::whistling:

    Es gibt durchaus User mit einem beruflichen Wechsel im BOS-Bereich, wo es manchmal aus deren! Sicht umsichtiger erscheint, keine Bilder zu veröffentlichen.

    Und welcher Bereich wäre das, wenn es sich hier um nicht sensible Daten wie Fahrzeugbilder (die dazu zum Teil historisch sind) handelt?

    Aber mal was ganz anderes, vielleicht liest ja jemand aus dem Oberallgäu mit. Das wäre der erste mir bekannte KdoW eines KBR, der einen eigenen Funkrufnamen hat. Normalerweise müsste das Fahrzeug den personenbezogenen Funkrufnamen des Kreisbrandrates ("Florian Oberallgäu 01") tragen.

    So steht es ja auch in der Beschreibung. :D


    Fällt dieses Fahrzeug nicht ebenfalls darunter?

    Eigentlich ja, aber ich meine, dass dieses Fahrzeug noch in den Bestandschutz vor der Änderung fällt.


    Wobei ich mich entsinnen kann, dass es eine Regelung gab, dass - wenn es als Einsatzfahrzeug erkennbar ist (also z.B. mit Leuchte auf dem Auto) - zugelassen wird. War da nicht was?

    Wenn mir der RTW kaputt geht, brauche ich aber nicht innerhalb von 24 Stunden Ersatz, sondern innerhalb von einer Stunde.

    Bei aller Liebe, das schaffen viele Kreise nicht. Wie oft müssen in Bayern Fahrzeuge vom Klein geholt werden - besonders NEF - weil es eben keine Ersatzfahrzeuge gibt oder man z.B. einen KTW übergangsweise als NEF nutzen muss?! 24 Stunden ist vollkommen akzeptabel.


    Ein seit zehn Jahren etabliertes und kontinuierlich weiterentwickeltes Fahrzeug auf einen Schlag gegen etwas neues auszutauschen - und zwar sowohl den Aufbau als auch das Fahrgestell? Also ich weiß nicht …

    Auch in Bayern hat es bei den KTW von der 1. auf die 2. Generation sowohl einen Modell- als auch einen Ausbauerwechsel gegeben. Dieses Argument lasse ich auch nicht gelten.

    Und wenn diese dann noch 1/4 bis 1/3 günstiger sind als ein vergleichbar ausgestatteter Sprinter, gerät jeder Beschaffer ins Grübel.

    Hoffen wir, dass Ford aus den Problemen bei Ersatzteilbeschaffung gelernt hat. Ich kann mich erinnern, dass ein KTW aus unserem RZV über Wochen ausfiel, weil für das defekte Getriebe kein Ersatz zu beschaffen war, da bundesweit so viele Transit bei HiOrg und POL mit dem selben Problem betroffen waren, dass die Lager leer waren.

    Dann muss man sich halt komplett auf etwas anderes einigen. Aber Ford Transit komplett zu nutzen für KTW und RTW. Nein danke.
    Die fahren sich einfach nur besch...issen.


    Dann lieber Iveco Daily oder sowas.

    Erfahrungsgemäß haben sich die Entscheider in Bayern seltenst an das gehalten, was das "Fußvolk" sich gewünscht hat.


    Wir haben Sprinter RTW, hatten Sprinter KTW und sogar den Synchro-T5 als KTW. Alles gute Autos; von allen hat man sich wieder verabschiedet. Selbst der Crafter war als RTW und KTW nicht so schlecht.


    Aber naja, letztendlich entscheidet wohl doch wieder der Geldbeutel.

    Also ich vermute, das man der Wehrführung bzw. deren Unterstützern die Handlungsgrundlage nehmen wollte. So, wie Du es auch schon sagtest. Schließlich gab es seitens Mannschaft und Führung mehrheitlich tolerierte Anfeindungen und Nötigungen gegen die aktiven Frauen dort.

    • Anfeindungen gegen die weibliche, stellvertretende Wehrleitung
    • Nötigung einer Anwärterin bei der Hauptversammlung
    • Zugriffsverweigerung auf Daten des Schriftführers durch die neue Schriftführerin
    • usw.

    "Ist eine freiwillige Feuerwehr vorhanden, kann diese durch eine Pflichtfeuerwehr verstärkt werden."

    Wie Du richtigerweise erkannt hast, ist das eine "Kann"-Bestimmung. In konkret vorliegendem Fall sieht das Ganze aber anders aus. Ich zitiere mal aus der SHZ:


    Zitat

    Doch in dem offiziellen Schreiben der Stadt heißt es unter anderem: „Mit dem Widerruf der Anerkennung der Freiwilligen Feuerwehr Friedrichstadt mit Ablauf des 22.04.2016 gilt diese als aufgelöst und nicht mehr existent. Sie sind somit nicht mehr Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Friedrichstadt. Ich bitte Sie daher unverzüglich, jedoch spätestens zum 29. 04. 2016 Melder, Schlüssel, Mütze und Jacke U1 bei Frau Postel im Rathaus der Stadt Friedrichstadt zu den Geschäftszeiten abzugeben.“

    In diesem Fall gibt es die FF Friedrichstadt schlicht und einfach nicht mehr.