Beiträge von Schwarzenberger

    Geben tut es das Landeskennzeichen ja. Nur nutzen tut es keiner. Hier wäre bzw. ist eigentlich für Bayern "BYL" vorgesehen. Aber wie Steffen schon schrieb: Man hat sich damals für den Weg der Sitze der Präsidien entschieden und die BePo nutzt weiterhin Bamberger Nummer, weil da der Sitz des PP BePo ist.

    Wenn man den Kollegen bei Polizeiautos.info glauben schenken darf, was ich jetzt einfach mal tue, da es mit Bildmaterial unterfüttert ist, sind zukünftig mindestens die BMW im Fuhrpark der bayerischen Polizei nicht mehr Silber metallic sondern Mineralweiß metallic lackiert.

    Die werden seit September wieder so bestellt. Einerseits gestiegener Wiederverkaufswert weißer Fahrzeuge, andererseits liegts auch an der Produktlinienumstellung bei BMW. Die bisher verwendete Farbe Glaciersilber gibts nur noch für den 1er, den X1 und Z4. Beim 3er und Anderen ist sie aus der Produktpalette geflogen.

    Nun, ich kenne Regionen in NRW, da ist eine Neuzulassung für derartige Fahrzeuge ohne Warnmarkierung bzw. deutlicher Zuordnung zur Feuerwehr oder HiOrg nicht möglich. Rein farbliche Zuordnungen (rot FF, blau THW) reichen in den meisten Fällen heute ohnehin nicht mehr aus.


    In Bayern reicht dafür beispielsweise schon eine Magnetfolie mit Beschriftung.


    Unterm Strich wird es halt ne regionale Sache sein.

    Neufassung der StVZO - § 52


    Seit dem 03. Juli 2021 gilt eine Neufassung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Interessant werden wird diese vor allem für Feuerwehren, Rettungsdienste und den Katastrophenschutz - hier insbesondere für all diejenigen unter uns, die ein "getarntes" also verdecktes Einsatzfahrzeug mit Sondersignalanlage besitzen.


    Hierunter fallen vor allem Privatfahrzeuge von KBM, KBI, KBR mit Sondersignal, Notarzt-Selbstfahrer mit eigenem Pkw mit Sondersignal, LNA mut Privat-Pkw und Sondersignal, sowie alle KdoW, die bisher ohne entsprechende Markierungen der Hilfsorganisationen mit verdeckten Sondersignalanlagen unterwegs sind.


    In § 52, Abs. 3, Nummer 2 lautet es:


    Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein:

    (...)

    2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge sowie Anhänger der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind


    und weiter in § 52, Abs.3, Nummer 4:


    4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind.


    Interessant ist in beiden Fällen der Zusatz:

    "...falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind."


    Dies bedeutet im Umkehrschluss. dass jedes Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr, welches bisher mit einer verdeckten Sondersignalanlage ausgerüstet war, nun als ein Fahrzeug der jeweiligen Organisation und als Einsatzfahrzeug erkennbar sein muss.


    Nachlesen kann man die entsprechenden Textabschnitte unter:

    https://www.buzer.de/gesetz/10…gChpQYSqAW4omutpKRIHuzAH0

    Flieger sind ja eine besondere Gattung Mensch, Privatflieger noch viel mehr. Sie wollen unbedingt fliegen, darf aber alles kein Geld kosten. Wartung, Flottenverwaltung und Flugbetrieb werden daher auf teilweise abenteuerliche Weise organisiert.


    Die gewerbliche Fliegerei muss dabei aller höchste Standards erfüllen, egal wie groß das Flugzeug und wie lang die Flugroute ist. Bislang musste nach internationalen Recht jeder Flugplatz einen Flugleiter stellen. Ohne Flugleiter, kein Flugbetrieb. Weiterhin gab es Regularien die eine Mindestausrüstung für Brandbekämpfung und Erste-Hilfe regelte. Der Flugleiter war auch für Notruf und deren Einsatz zuständig.


    Nun hat die Privatfliegerei in Deutschland so lange rumgejammert und sich auf andere Länder berufen, die das nicht so konsequent ausgelegt haben. Der Flugleiter auf privaten Plätzen wird nun abgeschafft und die Regularien für Sicherheitsausrüstung zurückgezogen.


    Also kann nun jeder Privatflieger auf einem privaten Platz ohne Aufsicht landen. Wenn was passiert, sieht’s evtl. keiner, es ist niemand vor Ort der Hilfe rufen und wirkungsvoll helfen kann und auch niemand der Rettungskräfte einweisen kann.


    Bravo Deutschland. Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar.


    https://www.fliegermagazin.de/…MCrphyp-CWX0XWWTFCrqocw0Y

    Die Umstrukturierung der FW München schreitet voran. Im Zuge der Indienststellung der neuen SLF haben nun auch die beiden TLF 4.000 und TLF 20/40 SL neue Standorte bei der FF erhalten.


    Die Standorte verteilen sich wie folgt:


    TLF 20/40 SL: Perlach, Waldperlach
    TLF 4.000: Forstenried, Langwied-Lochhausen


    https://www.ffw-muenchen.de/ak…JzQtC0Scy5alhteC0YdNsCAcI


    Darüber hinaus scheint es wohl in der Wachestrategie so, dass die FW 7 in Milbertshofen wohl doch nicht gesplittet werden soll. Weitere, neue Infos gibts dazu aber erst in den kommenden Wochen. Bisher sieht es so aus, als ob die 7 erhalten bleiben soll.


    Darüber hinaus wurde die Beschaffung der HLF um ein Jahr zurückgestellt. Hintergrund ist die Neubeschaffung der kompletten PA-Ausstattung, die man dann logischerweise in die Neufahrzeuge einfließen lassen will, um Umbauten und damit Fahrzeugausfälle zu vermeiden.

    +++ Start der Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes +++


    Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat in einer heutigen Pressekonferenz die wichtigsten Eckpunkte für eine Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vorgestellt.

    • Umsetzung der Bereichsausnahme für die Vergabe des Rettungsdienstes / Krankentransportes (gemäß EuGH-Urteil von 03/2019)
    • Bayernweite Einführung des Telenotarztes (er soll im Jahr 2022 im RDB Straubing starten)
    • Einführung eines digitalen Notfallregisters zur Steuerung und Planung im Rettungsdienst

    Das Pressestatement beginnt bei Minute 4:30.


    https://fb.watch/5jzxOdPfP0/

    Das ist derzeit so richtig. Kann sich aber noch ändern, wenn das ganzheitliche Konzept umgestellt ist.


    Der vierte ASW müsste Ausfallreserve sein, kann ich mich die Tage aber nochmal schlau machen.



    Der Prozess hierfür begann bereits letztes Jahr.

    Der Prozess begann offiziell letztes Jahr. Richtig befassen tut man sich aber erst seit Februar diesen Jahres damit. Es gibt noch keinerlei Tendenz, wohin es geht. Zudem wird auch der umluftunabhängige Atemschutz in seiner Technik neu beschafft. Dessen Beschaffungsprozess wird mit dem der HLF synchronisiert, um spätere Umbauten nicht notwendig zu machen.


    Beschaffungszeitraum ist 2023-2026 für insgesamt 81 Fahrzeuge von BF und FF sowie als altersbedingte Ersatzbeschaffung für 20 LF 16/12 und 6 TLF 16/25 der FF.