Auch hier hilft wieder ein Blick in das Feuerwehrgesetz:
Was das Personal angeht (§ 19):
...Sie müssen neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation über nachweisbare Kenntnisse der Örtlichkeiten, der Produktions- und Betriebsabläufe und deren sachgerechte Steuerung, der brandschutztechnischen Einrichtungen, der Gefahrenschwerpunkte des Betriebes oder der Einrichtungen, der Wechselwirkungen des Gefahrenpotentials des Betriebes oder der Einrichtung mit den Gefahrenpotentialen benachbarter Betriebe oder Einrichtungen sowie Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr verfügen...
Das Thema der Stilllegung des Betriebes ist natürlich ein sehr heißes Eisen. Gerade in Anbetracht der wirtschaftlichen Konsequenzen für ein großes Industrieunternehmen. Eine Stilllegung, aufgrund einer Personalanforderung der Feuerwehr, für einen Einsatz außerhalb halte ich für ausgeschlossen. Da würde sich die Feuerwehr, als für die Werkfeuerwehr zuständige Behörde, in kein gutes Licht rücken. Zumal dann wahrscheinlich auch finanzielle Ersatzforderungen laut werden würden.
Der einzige denkbare Fall ist meines Erachtens der massive Wegfall von Personal durch Krankheit oder Ähnlichem. Im Sinne der guten Zusammenarbeit zwischen WF und Behörde wird aber wahrscheinlich schnell eine für alle tragbare Lösung gefunden werden.