zu 1. Dein Rang (ich nehme mal an Mannschaftsdienstgrad) ruht ja, sobald du aus der Feuerwehr ausgetreten bist. Bei Neueintritt sollte es aber möglich sein, deinen letzten Mannschaftsdienstgrad wieder anzulegen.
zu 2. Grundsätzlich sollten die Lehrgänge eigentlich auch in anderen Bundesländern gelten. Manchmal haben sie dort nur eine andere Bezeichnung.
zu 3. Eigentlich keine. Aber beispielsweise in Schleswig-Holstein ist es so, dass du im Jahr eine Mindestanzahl von Ausbildungsstunden absolviert haben musst um im Einsatzdienst tätig zu sein. Dort müßtest du dann erst die erforderliche Mindestanzahl an Ausbildungsstunden nachholen um im Einsatzdienst tätig zu werden. Empfiehlt sich sowieso nach einer Pause erstmal sein Wissen wieder aufzufrischen, bevor man zum Einsatz fährt.