Die Nutzungsdauer von Fahrzeugen den verschiedenen BOS-Organisationen ist sehr unterschiedlich, in der Regel aber von der Finanzkraft der Organisation abhängig.
Meistens werden Fahrzeuge solange genutzt, bis Ihre weitere Nutzung unwirtschaftlich erscheint (bsp.: Instandsetzungskosten zur nächsten Hauptuntersuchung etc.). Oftmals werden dieses Fahrzeug in anderen Organisationen mit viele Liebe und Schweiß noch lange am Leben erhalten, da dort die Mittel für Neufahrzeuge (oder neuere Fahrzeuge) nicht vorhanden sind.
Bei den Rettungswagen ist die Sache noch ein wenig anders gelagert. Hier hängt es sehr stark davon ab, wer die Fahrzeuge finanziert. In Hessen geschieht dies über die Krankenkassen. Diese gehen i.d.R. von einer Abschreibungsdauer von 6 Jahren aus. Nach diesen 6 Jahren ist das Fahrzeug dann abgeschrieben, es soll aber als Reservefahrzeug für das neu beschaffte Fahrzeug dienen. Somit kommt man auf eine theoretische Lebensdauer von 12 Jahre. Faktisch sehen die Zahlen aber sehr unterschiedlich aus, da die Fahrzeug zum Teil sehr unterschiedlich abgenutzt werden. Auch führen die Fahrzeug oft ein Drittleben als San-Dienst oder KatS-Fahrzeuge, bzw. sie werden gänzlich umgewidmet (KLF, GW, ELW, etc.)