Beiträge von Krankenwagenfahrer

    Ich werde mir einen großen Eimer neben den PC stellen müssen, weil ich schon beim Anblick von Schiffen seekrank werde! Allerdings gehören die Wasserfahrzeuge der BOS genauso zu unserer Branche wie die Land- und Luftfahrzeuge und darum freue ich mich auf sie...

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    Original von PST
    Selbst die hessische Polizei hat KEIN Problem damit, das Funkwagen die Deutschlandfahne in verschiedenen Größen an der Antenne tragen....

    Mich hat es als zugereisten Hessen sogar richtig stolz auf "unsere" Landesregierung gemacht, dass aus Wiesbaden ausdrückliche Zustimmung und Aufforderung zur Beflaggung kam! Erst recht vor dem Hintergrund, dass das "Tor zur Welt" Hamburg und das ach so liberale, "vorbildliche" Berlin ihren BOS die Beflaggung kategorisch verboten haben! Die Begründungen kamen wieder aus den tiefsten Tiefen der Nationalismus-Kiste und werden täglich auf den Straßen der weltoffenen Bundesländer und Städte ad absurdum geführt! Jeder macht sich halt so lächerlich, wie er gerade kann...


    P.S.: Hier in Frankfurt habe ich einen Funkwagen mit einer deutschen und einer australischen Flagge gesehen. Ich denke mal, das soll eine Gratulation an die Aussis für das Weiterkommen bei der WM sein. Ich finde so etwas sehr fair und sympathisch. Dieser Frankfurter Funkwagen reisst jedenfalls Australier und deren Sympathisanten regelmäßig zu ekstatischen Beifallsbekundungen hin und trägt noch einen Tick mehr zur allgemein positiven WM-Stimmung bei...

    Lieber Monty! Ich weiss zwar nicht, ob und welche eigenen praktischen Erfahrungen Du bei Deinem Posting einbringen konntest. Sollten Deine Angaben tatsächlich eigenen Erfahrungen entsprechen, sind sie keineswegs repräsentativ. Ganz im Gegenteil, in einigen wesentlichen Punkten weichen sie ganz erheblich vom Standard ab! Ich würde mal vorschlagen, Schuster bleib bei Deinen Leisten... Kleiner zusätzlicher Tipp: Bei Fahrzeugen des Rettungsdienstes sind medizinische Geräte eigentlich nicht verladen, diese Bezeichnung wird eher im grobmotorisch tätigen Bereich der BOS benutzt... :zwinker:

    Für alle, die es nicht wissen: In Deutschland findet man die Behinderung von Einsatzfahrzeugen als Tatbestand Nr. 135 im Bußgeldkatalog. Der Spaß kostet ganze 20 Euro, mal ganz abgesehen von der schwierigen Beweislage und dem generellen Desinteresse der Polizei...

    Ich gönne den Jungs doch ihren Porsche! Was mir nur gewaltig stinkt, ist dass der örtliche FW-Häuptling alle Welt für dumm verkauft! Der soll nicht so einen Blödsinn verbreiten wie die besondere Eignung des Porsche oder seine vielen Praxistests mit dem Fahrzeug. Bei wievielen Einsätzen der FFW Bi.-Bi. in welchem Zeitraum will er denn seine umfassenden Erkenntnisse über die Fahrzeugeignung gewonnen haben? Was sind denn die konkreten Vorteile gegenüber einer M-Klasse, einem BMW X oder vergleichbaren Japanern? Das geile Fahrgefühl des Cayenne? Wenn ja, dann soll er es offen zugeben und keine pseudo-fachlichen Erklärungen aus dem Feuerwehrhelm zaubern!


    Und was EU-Ausschreibungen angeht, sind diese bürokratischen Machwerke der größte Beschiss überhaupt! Ich war selbst an einigen beteiligt, und wenn man mit etwas Sachverstand (den man sich durch halbwegs intensives Katalogstudium aneignen kann...) die Anforderungen entsprechend "frisiert", landet man zum Schluss fast zwangsläufig und EU-konform beim gewünschten Modell. Allein mit den Vorgaben "Allradantrieb+ESP+Automatik" reduzierst Du die Zahl der möglichen Anbieter erheblich!

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    Original von bergfest
    ...aber angesichts dessen, dass Porsche dort produziert und Arbeitsplätze sichert und halt kräftig Steuern zahlt, ist es doch verständlich, dass sich der Kreis revanchieren will...

    Ahja... Bei der Logik verstehe ich jetzt endlich, warum die öffentlichen Kassen leer sind! Was auf der einen Seite an Unternehmenssteuern eingenommen wird, wird auf der anderen Seite über Beschaffungen an die Unternehmen zurückgezahlt. Dadurch bleiben die Unternehmen am Ort und zahlen weiterhin Steuern, die dann wieder über Beschaffungen usw. usw. usw... Genial! Nennt man das System jetzt Geldkreislauf, Marktwirtschaft oder schlichtweg Bestechung?

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    Original von dispoman
    Zu diesem Unterschied gibt es viele Kommentare von kompetenten Juristen in den entsprechenden Foren und Fachbüchern, da bedarf es eigentlich keiner Diskussion mehr

    Diese Kommentare möchte ich gerne selbst lesen, zusammen mit den Namen der kompetenten (Fach?)Juristen. Ich habe trotz intensiver Online-Suche nichts derartiges gefunden. Meiner Meinung nach steht jedenfalls Deine Definition auf sehr dünnem Eis, zumal die Inanspruchnahme von Sonderrechten auf die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben beschränkt ist. Ob es Richter gibt, die im Zweifelsfall das Ablöschen einer kokelnden Mülltonne, die Rettung einer gestrandeten Katze oder die Beseitigung eines Tierkadavers als hoheitliche Aufgaben durchgehen lassen, wage ich zu bezweifeln. Konkrete medizinische Notfälle (z. B. First Responder-Einsätze oder SEG-Alarm) lassen hingegen alle Möglichkeiten offen, auf der Anfahrt Rechtfertigungsgründe nach § 34 StGB geltend zu machen. Hinzu kommt, dass ich als Mitglied einer HiOrg automatisch Bestandteil des Katastrophenschutzes bin, und der findet in § 35 StVO genauso seine Erwähnung wie die Feuerwehr. Aber wie gesagt, wenn Deine kompetenten Juristen darüber anderer Meinung sind, würde ich diese gerne schwarz auf weiss lesen und nicht vage vom Hörensagen serviert bekommen. Zumal bekannt sein dürfte, dass man über jedes Thema von 5 befragten Juristen mindestens 10 verschiedene Meinungen bekommt. Insofern gebe ich also herzlich wenig auf vorprozessuale Meinungen und verlasse mich lieber auf die abschließenden richterlichen Urteile. Und die liegen wohl bisher nur im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten durch Feuerwehrangehörige vor! Also in diesem Sinne...

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    Original von MontyParker
    Ich empfand es letztlich erst empörend als ein Bürger der schönen Stadt Frankfurt meinte das die Polizei mit den Flaggen an den Autos Nationalsozialismus betreibt...

    Der Hannebambel (hessisches Schimpfwort) muss aber aus Frankfurt an der Oder gewesen sein! Wie dem auch sei, manche Leute kapieren einfach den Unterschied zwischen Patriotismus und Nationalismus nicht. Von solchen Hirnbaracken sind dann auch derart blöde Statements zu hören... (P.S. Das sage ich als Engländer und Europäer...)

    Ich habe gerade heute Früh eine tolle Beflaggung an einem Streifenwagen gesehen. Wohl als Gratulation an die Underdogs aus Downunder zum Erreichen des Achtelfinales fuhr tatsächlich ein Streifenwagen mit einer deutschen und einer australischen Flagge! So etwas weckt doch mehr Sympathien für unsere Polizei als jedes staatliche Programm!

    Hier in Frankfurt sieht man jetzt zur WM sehr viele BOS-Fahrzeuge mit deutschen und manchmal sogar ausländischen Flaggen. Aus dem Hessischen Innenministerium war sogar ausdrückliche Zustimmung und Ermunterung zur Beflaggung zu vernehmen. Aus Hamburg und Berlin hört man, dass die Beflaggung von Polizeifahrzeugen verboten wurde. Wie sieht es bei Euch aus? Dürft Ihr an Dienstfahrzeugen Flagge zeigen und macht Ihr davon Gebrauch? Wie denkt Ihr persönlich darüber?

    Meines Erachtens bin ich als RLS-Disponent auch ohne entsprechende Vereinbarungen verpflichtet, stets das nächste Rettungsmittel zu alarmieren, was nicht unbedingt auch das nächste eigene sein muss... Andernfalls mache ich mich der unterlassenen Hilfeleistung oder gar Schlimmerem strafbar, wenn mir im Zweifelsfall die Kenntnis näherer, aber fremder Rettungsmittel nachgewiesen werden kann. Und diese Kenntnisse gehören für mich zwingend zu einer vernünftigen Arbeit als RLS-Disponent. Daran ändern auch die leider immer noch in manchen deutschen Leitstellen bestehenden Verbote nichts!

    Dazu passt das Motto meines damaligen Fahrausbilders:


    "Nur keine Hektik beim Fahren, so schnell stirbt es sich nicht! Und wenn doch, dann wären wir auch mit 200 km/h zu spät gekommen..."


    Unter Tausenden von Notfalleinsätzen hatte ich bisher noch keinen einzigen, bei dem dieses Motto nicht hundertprozentig gestimmt hat!

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    Original von JohannesH
    Das Fahrzeug ist vom Land mitfinanziert worden und soll auch im gesamten Land zum Einsatz kommen.

    Hat die Landesregierung von Ba-Wü in ihrer unendlichen Weisheit auch gesetzlich geregelt, dass größere Schadensereignisse in Ba-Wü nur dort stattfinden dürfen, wo die Anfahrt dieses Fahrzeugs nicht durch zu niedrige Brücken, Tunnels oder ähnliche Hindernisse verhindert wird?

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    Original von y903211
    Während beim erschallen, wie poetisch, der Sirene Deutsche erstmal kucken ob sie in der ersten Reihe sitzen flüchtet alles mit US-Kennzeichen erstmal von der Straße ohne Rücksicht auf das eigene Material, hauptsache dem Einsatzfahrzeug freie Bahn schaffen.

    Vergleich mal die teilweise drakonischen Strafen für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen in anderen Ländern mit der lächerlichen Pillepalle, genannt Bußgeld, die Dich hier dafür erwartet...

    Ich habe mehrfach gehört, dass diese Fahrzeuge wegen ihrer praktisch nicht vorhandenen Federung der Hinterachse für die Personenbeförderung sehr ungeeignet sein sollen. Umbauten am Fahrwerk wären wegen der Hubtechnik auch nicht möglich. Gibt es dazu Erfahrungswerte?

    Es war doch nur eine Frage der Zeit, wann sich die ersten Autofahrer gegen das schikanöse Handyverbot am Steuer wehren würden. Schließlich ist das Telefonieren aus einer Telefonzelle während der Fahrt nicht verboten...

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    Original von Fireflo
    Also wenn es in der STVO Ausnahmegenehmigungen für Übungsfahrten gibt, such bitte noch mal danach. Würde mich persönlich mal stark interessieren.


    Wie bereits angedeutet, gibt es diese Möglichkeit gemäß StVO nur für geschlossene Verbände mit mehr als 30 Fahrzeugen. Bei Übungen etc. sind diese Fahrten genehmigungspflichtig. Näheres findest Du in § 35 Abs. 2 und 4 StVO sowie in § 38 Abs. 2 StVO. Ob und von wem Ausnahmegenehmigungen für Sonderrechtsfahrten mit Einzelfahrzeugen zu Übungszwecken erteilt werden können, ist eine rein verwaltungsrechtliche Frage und hat nichts mit der StVO zu tun.


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    Um noch einmal auf die verhängnisvolle Übungsfahrt zurückzukommen: Hätte mein Pieper damals um diese Tageszeit mit so einer Meldung ausgelöst und ich würde am Zielort erfahren "Ätschibätsch war nur ne Übung", hätte ich den Verantwortlichen erstmal vor versammelter Mannschaft richtig zur Schnecke gemacht und ihm anschließend ein Disziplinarverfahren an den Hals gehängt.


    Genau so denke ich auch. Aber Hand aufs Herz, wie viele Kollegen nehmen solche Fahrten nicht nur widerspruchslos hin, sondern genießen sie geradezu? Zu viele Fahrer sehen doch in einer Sondersignalfahrt viel mehr einen kurzen Abenteuerurlaub als eine latente Gefahr für Gesundheit und Leben! Auch die nachdrückliche Bekämpfung dieses Missverständnisses würde definitiv in den Lehrplan meiner Fahrerausbildung gehören!