Beiträge von Krankenwagenfahrer

    Im richtigen Leben (Klartext: Arbeitswelt) hättest Du Dir schlimmstenfalls eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die fristlose Kündigung eingefangen. Nicht genug, dass sehr viele Radfahrer sich als vermeintlich "moralisch Überlegene" ständig über die StVO hinwegsetzen, jetzt erwarten sie auch noch eine Sonderbehandlung während der Ausbildung? Kommt mal wieder runter!

    Man sollte alle Entscheidungsträger von BER zu einer Fortbildungsveranstaltung am Flughafen Frankfurt verpflichten. Das Flughafengelände liegt sowohl im Stadtgebiet Frankfurt als auch in den benachbarten Landkreisen Groß-Gerau und Offenbach. Dennoch gab und gibt es hier keinerlei Differenzen über die rettungsdienstliche Versorgung. Ganz im Gegenteil, bei Engpässen unterstützen die Rettungsmittel des Flughafens regelmäßig den öffentlichen RD. Vielleicht gibt es in Sachen BER doch noch zu viel DDR-Denken...

    Zeig mir mal die Stelle, an der ich bestritten habe, daß Berlin schlecht regiert wird.

    Darum geht es nicht, zumal es schlichtweg unbestreitbar ist. Es geht nur darum, von welchem bzw. wessen Geld die von Dir erwähnten Kosten getragen werden. Das sollte man bei der ganzen BER-Diskussion nie vergessen. Und wer sich wie die Herren Wowereit und Platzek das Flughafenchef-Hütchen aufsetzt, muss eben auch die Prügel für sein Versagen einstecken.

    Die Legende erzählt sogar, dass es einen gravierenden Unterschied zwischen fachlicher und gesetzlicher Kompetenz gaben kann.


    Mit anderen Worten: Nicht jeder, der Rettung fahren darf, kann es immer gescheit und nicht jeder, der Rettung fahren könnte, darf es auch... Das gilt in beiden Varianten sowohl für private als auch für "organisierte" Retter!

    So ähnlich wie jetzt und hier dürften vor ca. 30 Jahren die Probleme und Diskussionen in vielen anderen Bundesländern ausgesehen haben, als dort auf die "neuen", damals noch als bundeseinheitlich kommunizierten FRN (RTW=83 usw.) umgestellt wurde...

    Zitat

    Original von kellern
    Dieses Projekt wird wegen der selbstgerechten und überheblichen Art Einzelner...


    Man sehe mir bitte mein überhebliches Schmunzeln darüber nach, dass sich ausgerechnet dieser User über die vermeintliche Selbstgerechtigkeit anderer User mokiert. Merke: Wer im Glashaus sitzt usw.


    Darüber hinaus kann ich mich nicht daran erinnern, in der Kooperationsvereinbarung irgend etwas von Zensur oder Verleugnung einer eigenen Meinung gelesen zu haben. Zudem gehe ich davon aus, dass gerade ein erfahrener Jurist wie Bernd Spengler sehr gut damit umgehen kann, dass es andere Rechtsauffassungen und -auslegungen als seine gibt!


    Schlussendlich verwahre ich mich gegen den Vorwurf, den Kollegen Bernd Spengler als inkompetent anzusehen. Er hat seine Meinung zu dem Sachverhalt und ich habe meine, von seiner Meinung erheblich abweichende. Bei vielen anderen juristischen Fragen stimmen unsere Ansichten deckungsgleich überein! Sicherlich kann man sich an meiner Äusserung stoßen, Bernd Spenglers Rechtsauslegung sei stellenweise etwas abenteuerlich. Das ist keineswegs abwertend oder beleidigend gemeint, sondern stellt meine persönliche Meinung dar, was im Posting ausdrücklich betont wurde! Aber manche Leute nehmen nur das zur Kenntnis, was in ihr kleines Weltbild passt... Regelmäßige Besucher von Gerichtsverhandlungen (und ich rede nicht von TV-Shows!) werden darüber hinaus bestätigen, dass dort mit ganz anderen Bandagen geboxt wird. Wo ist also bitteschön der Grund für die künstliche Entrüstung? Sollte allerdings für k. schon zur Meinungsbildung ein Studium der Rechtswissenschaften nötig sein, ist das absolut nicht mein Problem!

    War doch klar, gegen wen das Kellerkind wieder schießen wollte... Als ob ausgerechnet er vor jedem Studierten ehrfürchtig erstarren und schweigen würde. Glücklicherweise hat ihn ein anderer User aufgeklärt, aber ob's etwas nutzt?

    Wow, da haben ja die Leute bei der kleinen Bild-Schwester aus Hamburg richtig gut recherchiert! Vor allem der Vorwurf an den ASB, ungeschulte Fahrer einzusetzen, ist schon einen Lacher wert! Zur Information, Ihr Pseudo-Journalisten: In diesem Land genügt von Rechts wegen der entsprechende Führerschein, um ein Fahrzeug mit Sonderrechten durch den Verkehr zu schaukeln! Eine weitere Schulung oder Qualifikation dafür ist in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Staaten nicht gesetzlich vorgeschrieben!

    Trau keiner Statistik, die Du nicht selbst manipuliert hast! Die einzige Gemeinsamkeit zwischen Birmingham und Bonn ist der Anfangsbuchstabe. Da wäre jedes andere Ergebnis als das vorliegende (und wohl in diesem Fall auch gewünschte!) ein Wunder gewesen. Vielleicht sollte man mal RD-Bereiche mit annähernd identischen Rahmenbedingungen vergleichen...

    ...wobei die im Rettungsmagazin von RA Spengler vertretene Rechtsauffassung meiner Meinung nach stellenweise etwas abenteuerlich ist und sicherlich nicht von allen Betroffenen geteilt wird. Vor allem der Vergleich mit dem Taxi fahrenden Betriebswirt ist ziemlich an den Haaren herbeigezogen, oder hat dieser Mensch etwa neben seiner Beförderungspflicht eine Garantenstellung und weitreichende Hilfspflicht, die mit der eines approbierten Arztes vergleichbar wäre? Wohl kaum!


    Endgültige Klarheit wird wohl erst ein höchstrichterliches Urteil bringen...

    Mein lieber Herr Gesangverein, da hast Du Dir wirklich eine Heidenarbeit gemacht. Auf einige englische Begriffe wäre ich spontan überhaupt nicht gekommen. Ich habe das Wörterbuch mangels Zeit erstmal nur überflogen, wirklich Spitzenklasse. Allerdings ist mir als faulem Sack ein kleiner Fehler ins Auge gesprungen. Ausser Dienst heisst natürlich Off Duty. On Duty ist genau das Gegenteil und versaut uns die ganze schöne Freizeit.... :-))

    Kosten hin oder her, ich bin nach wie vor der Meinung, dass gerade für den großstädtischen RD ein Kasten (z.B. der neue Sprinter) nicht nur völlig ausreicht, sondern in vielen Situationen sogar besser geeignet ist. Zumal der ursprünglich hochgelobte Einspareffekt beim Koffer durch den wiederverwendbaren Aufbau inzwischen in der Praxis mehr als relativiert wurde...

    Ahja... Das liest sich schon mal ganz anders und viel sachlicher als diese doch wohl auch nicht ganz unpersönliche Einleitung

    Zitat

    Original von kellern
    war klar dass du wieder was dagegen hast.


    Deiner Antwort auf mein Posting!


    Zu dem Beispiel: "Wenn hinterher was schief geht, und der Anrufer behauptet er hätte doch gesagt dass der Kranke ganz blau ist und nicht mehr spricht (der Anrufer will ja schliesslich auch fein raus aus der Nummer) dann kann der Dispo immer noch schön darlegen dass er sich anhand eine Algorithmus langgehangelt hat und auch wirklich alles Relevante abgefragt hat." Zu diesem Zweck wird jeder Atemzug und jede Silbe des Notrufes auf Band mitgeschnitten. Alles Relevante abzufragen heisst aber für mich z.B. auch, Irrelevantes auf dem Weg zum Relevanten weglassen zu können, und das erlaubt mir ein starr festgelegter Algorithmus unter Umständen nicht.
    Gegen eine Art Checkliste für die Abfrage hätte ich keineswegs etwas einzuwenden, das hatten wir (auf Initiative des unvergessenen Dr. Alexander Raftopoulo, kennt den hier noch jemand?) auf unserer RLS schon lange bevor jemand den Begriff Algorithmus in einen Zusammenhang mit dem RD brachte. Aber ich wehre mich mit Händen und Füßen gegen ein System, das dem Disponenten jeden einzelnen Schritt, jede einzelne Frage fest vorschreibt und z.B. wie bereits angedeutet ein Überspringen gewisser Schritte und Fragen verwehrt. Ich gehe nämlich davon aus, dass wir nicht über "Checklisten" reden, sondern von starren Systemen, die im Extremfall (und das ist kein Science fiction, diese Systeme gibt es!) die Alarmierung der Rettungsmittel zwingend vom kompletten "Durchklicken" aller vorgegebenen Abfragepositionen abhängig machen. Wie schon gesagt, ich bin durchaus für Algorithmen, wo sie sinnvoll sind und der Qualifikation des Personals gerecht werden. Gutes Beispiel: ACLS, denn dieser Algorithmus lebt und stirbt (genau wie der Patient...) mit dem Können der jeweiligen Einsatzkräfte! Er macht allerdings nicht nur durch seine Anwendung aus einem notfallmedizinischen Volltrottel einen Wunderheiler! Zumal ich als RA vor Ort gegenüber dem RLS-Personal immer einen entscheidenden Vorteil habe, der den direkten Vergleich zwischen Leitstelle und Einsatzstelle zu einem Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen macht: Ich bin an der Einsatzstelle direkt am Patient, ich sehe ihn, höre ihn, kann ihn untersuchen. Der Disponent muss sich bei der Beurteilung auf seine eigene Erfahrung und meinetwegen seinen "sechsten Sinn" verlassen können. Wie t_voss es völlig richtig auf den Punkt brachte, "das beste Abfrageschema oder die beste Dienstanweisung nützt nichts, wenn das freie Denken (sprich die Erfahrung des Personals) damit unterdrückt wird". Und die Gefahr einer solchen Entwicklung oder zumindest des Versuches einer Disqualifikation sehe ich beim bloßen "Abarbeiten" einer Abfrageliste durch das RLS-Personal. Ich bin sicher, dass irgend ein "Experte" der AOK eines Tages auf die Idee käme, dass eine RLS nicht mehr mit teuren Rettungsassistenten besetzt sein muss. Schließlich wäre auch fast jeder 1-Euro-Jobber in der Lage, diese Tätigkeit wahrzunehmen und das Ergebnis schlussendlich per Knopfdruck (Alarmierung des vom System vorgegebenen Rettungsmittels) umzusetzen. Und was kommt dann? Genau, dann sind wir wieder die Ersten, die laut den Verlust von Arbeitsplätzen, einhergehend mit der Disqualifikation unseres Berufes, bejammern. Auch das sollten wir immer bedenken, wenn wir mehr Algorithmen fordern. Wir sollten nicht selbst an dem Ast sägen, auf dem wir sitzen...


    Übrigens: Für mich sind wir im RD allesamt irgendwie schräge Vögel, sonst hätten wir ja etwas Vernünftiges gelernt... :-))