Beiträge von Peter Kube

    Die Korrekturen der Funkrufnamen soll möglichst komplett durchgeführt werden, da ein Fahrzeug mit dem alten und daneben ein Fahrzeug mit dem neuen FRN alle durcheinander bringt. Die Korrekturen sind nicht verloren gegangen und werden momentan von mir gesammelt.


    Außerdem versuche ich gerade eine Liste zu erhalten, wo die alten und die neuen FRN gegenüber gestellt werden.


    Interessanterweise hört man jetzt auch von verschiedenen Seiten, dass die ILS dieses System ein paar Wochen erproben und dann weitere Gespräche mit den beteiligten Organisationen führen will.

    Jetzt haben die Nürnberger aber Glück, dass in Augsburg die ILS und die Änderung der FRN bereits gelaufen ist.


    Sonst würde es nämlich zwei RK 71/15 oder RK 71/53 geben, da die 71 vor der Umstellung an die RLST Augsburg vergeben war.


    Meiner Meinung nach konnten zwar die Leitstellendisponenten früher nicht erkennen, ob hier ein NAW, NEF, KTW oder RTW im Funkbereich unterwegs ist, aber man wußte zumindest aus welchem Bereich er kommt.


    Ein Disponent aus München weiß wahrscheinlich nicht, dass der RK Naila 71/01 noch aus Bayern kommt, da für diese Disponenten Bayern am Weißwurstäquator aufhört. Die sagen wahrscheinlich hier ist ein Kranfahrzeug in ihren Funkbereich und transportiert einen adipösen Patienten.


    Daher ist meiner Meinung nach die Umstellung der FRN in Bayern der größte Schwachsinn und lediglich dazu gedacht einen unwichtigen Arbeitsplatz im Ministerium wichtig zu machen und plötzlich und unerwartet mindestens 4 Gehaltsstufen aufzuwerten.


    Desweiteren halte ich die Aussage, dass mit Einführung des Digitalfunks eine deutschlandweit einheitliche Funkrufnamenregelung kommt für Schwachsinn. Es ist richtig, dass die einzelnen Funkgeräte eine einmalige Rufnummer (wie z. B. ein Mobiltelefon) erhalten. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass jetzt ein RTW die Rufnummer 83 erhält. Die FRN-Regelung wird immer noch vom Bundesland erstellt und diese können dann ja bestimmen, dass das Funkgerät mit der zugeordneten Rufnummer 0815 den FRN München 01/72/85 hat und die Rufnummer 0816 erhält den FRN Schleiz 14/83/25.


    Somit wird es in meinen Augen auch nach der Einführung des Digitalfunks keine einheitliche Richtlinie geben.


    Gruß
    Peter Kube

    Hallo Bernd,
    wie wird das denn mit den Kreisverbandeigenen Fahrzeugen in Fürth bzw. im ILS-Bereich Nürnberg?


    Die BOS-Funkrichtlinie lässt sich ja bei uns recht großzügig auslegen, LEIDER.
    Die Funkrichtlinie in Bayern besagt, dass bei einer Umstellung des Teledat-Systems (RD in Bayern), diese Umstellung mindestens Leitstellenbereichsweit geschehen muss.
    Dies stand allerdings bereits in der Richtlinie von 1985 oder so.


    Leider wurde es versäumt, ein einheitliches System vorzugeben.


    Für den Rettungsdienst in Bayern sind mir mittlerweile 3 verschiedene FRN-Richtlinien bekannt.
    So setzt sich z. B. im Leitstellenbereich Bamberg der Funkrufname aus dem organisationskenner, dem Namen des Kreisverbandes, der Fahrzeugkennung und einer laufenden Nr zusammen, z. B.:
    Rotkreuz Forchheim 71/3 = der RTW auf der RW Ebermannstadt,
    Rotkreuz Forchheim 71/1 = der RTW auf der RW Forchheim.


    Mit dem 2. System an FRN wird z. B. in Hochfranken (Hof) gearbeitet:
    Rotkreuz Hof 71/1 = 1. RTW der RW Hof,
    Rotkreuz Naila 71/1 = 1. RTW der RW Naila,
    Sollte jetzt der RTW aus Naila zum Kundendienst oder einer Reparatur in eine Werkstatt kommen, wird der RTW Rotkreuz Hof 71/3 auf die RW Naila gestellt und behält seinen FRN (kann allerdings auch der Rotkreuz Marktredwitz 71/2 oder ein anderes aus dem ILS-Bereich sein, je nachdem welches Fahrzeug frei verfügbar ist).


    Das 3. System läuft dann wieder in Augsburg:
    Das NEF Rotkreuz Augsburg 00/76-01 wird als Ersatz an den Notarztstandort Zentralklinikum gestellt wird, erhält dieses Fahrzeug den FRN des regulären Fahrzeuges, also Rotkreuz Augsburg 03/76-01.


    Die Kreisverbandsfahrzeuge werden hier ebenfalls irgendwie mit in dieses Schema gepresst, allerdings ist dies noch unübersichtlicher wie für den RD.


    In Augsburg z. B. werden alle KV-Fahrzeuge mit einer leufenden Nr. höher 50 eingestuft = z. B. Rotkreuz Augsburg 01/71-51.
    In Hochfranken gibt es z. B., einen Rotkreuz Hof 41/71-01 und in Bamberg wird das Fahrzeug wieder mit dem Namen des Kreisverbandes also als Rotkreuz Forchheim 41/71-01 bezeichnet.


    Im ILS-Bereich Nürnberg ist es zudem geplant, alle Fahrzeuge einer Kategorie (z. B. RTW) mit einer Nr. für den Bezirk, die Fahrzeugkategorie und einer laufenden Nummer auszustatten, das heißt aus dem RTW Zirndorf (früher Rotkreuz Bayern 52/41) wird jetzt der Rotkreuz Fürth 68/71-47.
    Außerdem kommen ja jetzt auch noch die "Verlegungsarztfahrzeuge" hinzu, wobei hier noch keinerlei Regelung getroffen wurde, welche Ziffer diese Fahrzeuge bayernweit erhalten sollen. In Nürnberg ist man am überlegen, dieses Fahrzeug als Rotkreuz Nürnberg 98-01 zu bezeichnen, weil die frühere Einsatzart für artzbegleitete Verlegungen die 98 war. Eigentlich müsste dieses Fahrzeug aber eine 79 (sonstiges Sanitätsfahrzeug) als FRN erhalten.


    Soviel erstmal von meiner Seite zum Thema FRN in Bayern.
    Ich hoffe, dass unsere User uns nicht hängen lassen und uns die FRN in ihrem Bereich zukommen lassen, damit eine möglichst vollständige Übersicht erstellt werden kann.


    Bei Fahrzeugen mit aufgedruckten FRN wird diese Umstellung eben nur in die Beschreibung aufgenommen, da diese Beschriftungen ja teilweise bis zur Ausmusterung des Fahrzeuges erhalten bleiben.



    Gruß


    Peter Kube


    PS: Zumindest konnte man sich ja jetzt auf eine bayernweit einheitliche FMS-Richtlinie für den Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz einigen, welche zum 01.03.2009 in Kraft tritt.
    Siehe hierzu: https://www.verkuendung-bayern…009/03/allmbl-2009-03.pdf ab Seite 7 ff.

    Selbst in ehemaligen Ostblockländern hat die Telemedizin einzug gehalten.


    Laut einer Pressemitteilung hat der rumänische Rettungsdienst 800 Corpuls 3 bis Mitte 2008 angeschafft. Mit diesen Geräten sei der rumänische Rettungsdienst auf der Höhe der Zeit und setze zudem neue Maßstäbe im Bereich der Telemedizin.

    Am 29.07.2008 wurden die Funkrufnamen im Bereich der ILS Hochfranken (ehemals RLST Hof) in folgendes Schema geändert: Org-Kenner, Ortsname der RW, 2. Teilkennzahl, Durchnummerierung.


    Als Beispiel: der ehemalige Rotkreuz Bayern 44/01 ist jetzt der Rotkreuz Hof 71/01, der Rotkreuz Bayern 44/12 ist jetzt der Rotkreuz Naila 71/01 und der Rotkreuz Bayern 44/41 ist jetzt der Rotkreuz Naila 76/01.

    Also der linke MB Vito der BF München müßte der Florian München 3/10-01, hinzugefügt von Florian Graf, sein.


    Das rechte Bild von der BF München ist ebenfalls von Florian Graf, dabei handelt es sich um den Florian München 1/10-01.

    In Bayern gibt es zwei Arten von Sirenen.
    1. Jede Feuerwehr - ausgenommen Feuerwehren, deren Alarmierung auf andere Weise sichergestellt ist - muss durch Sirenen alarmiert werden können.
    Bei uns ist der Probealarm jeweils Samstags zwischen 12 und 13 Uhr (je nach Inspektionsbereich) für die FME und zusätzlich werden an jedem ersten Samstag im Monat die Sirenen ausgelöst. Die Feuerwehrsirenen sollen in Bayern monatlich/zweimonatlich am Samstag getestet werden.
    2. Sogenannte "Katastrophenschutzsirenen" werden freiwillig aufgestellt und sind im 25 km-Umkreis um Kernkraftwerke und im Umkreis um die der Störfallverordnung unterliegenden Betriebe mit besonderem Gefahrenpotential vorhanden. Für diese K-Schutz-Sirenen gab es staatliche Zuschüsse, denn in Bayern sind die Kreisverwaltungsbehörden bzw die Gemeinden zuständig.
    Für die Katastrophenschutzsirenen ist eine landesweit einheitliche, ein- bis zweimalige Erprobung pro Jahr, angestrebt.

    Hi Leute,
    Die Leitstelle Fürstenfeldbruck ist eine der ersten, welche zur Integrierten Leitstelle umgerüstet wird. Im Zuge dieser Umstellung werden die FRN geändert.
    Diese Änderung geschieht nach den bayrischen Vorgaben für die BOS.


    Aus Rot Kreuz Bayern 12/43 wurde so Rot Kreuz Diessen 71/01.
    Der Rufname setzt sich jetzt aus dem Organisationskenner, der Ortschaft der RW, sowie der 2. Kennzahl und der laufenden Nummer zusammen. Analog zu folgenden Thread: http://www.bos-fahrzeuge.info/wbb2/thread.php?threadid=1661.


    Diese Änderungen werden wahrscheinlich im Zuge der Umstrukturierung von Rettungsleitstellen in integrierte Leitstellen bayernweit kommen.
    Auf jeden Fall muß diese Änderung den gesamten Leitstellenbereich betreffen.

    Entschuldigung. Ich wollte auch nicht deinen ganzen Beitrag wiederholen.


    Die Überlegungen für den Euronotruf 112 gibt es erst seit 1991 und somit ist die deutsche Lösung "Notruf 73" bedeutend älter als dieser.


    In den 1970er Jahren wurde die 112 als Feuerwehrnotruf bezeichnet. Deshalb hatte damals die Frage, ob die Feuerwehr am RD beteiligt ist oder nicht, sehr wohl Bedeutung gehabt. Die bayerische Staatsregierung hat bereits damals eine weitere Notrufnummer für den RD eingeführt, getreu dem Motto: RD über Feuerwehrnotruf gibts nicht. Dies war in den ersten Jahren die 222, später wurde diese in die 2222 (angeblich technisch bedingt) geändert. Die Umstellung auf das "Windei 19222" war dann eigentlich nur noch die logische Konsequenz, um nicht eine weitere Notrufnummer zu erhalten (auch noch vor der Euro-112).
    Auch in München, wo die BF seit 1966 den NA-Dienst sicherstellt, gab es damals keine ILST. Dort wurden bis 1997 alle RD-Fahrzeuge der BF, HiOrgs und die Notfallrettungsmittel der Privaten durch die Rettungsleitstelle München (Betreiber war das BRK) disponiert.


    Im Jahr 1997 wurde in München die erste Integrierte Leitstelle in Bayern eröffnet. Diese ILST war fast 10 Jahre lang, die einzige in Bayern. Die zweite ILST in Bayern wurde am 14.03.2007 in Regensburg in Betrieb genommen. In den nächsten Jahren soll bayernweit die 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst in den, noch zu errichtenden, ILST abgefragt werden. Dann ist auch die Frage, ob eine Feuerwehr am RD teilnimmt überflüssig.


    Freundliche Grüße aus dem Franken(bruch)wald

    Dies ist meines Wissens nicht ganz richtig:


    Im Jahre 1973 wurde das sogenannte Notrufsystem 73 in Deutschland eingeführt. Federführend war hier die B.S.-Stiftung , welche sogar vor einer Klage gegen das Land Baden-Württenberg und die Bundesregierung nicht zurückschreckte.


    Bei diesem Notrufsystem wurde der Polizeiruf 110 und der Feuerwehrruf 112 unterschieden.
    In Bundesländern in denen die Feuerwehr auch für den Rettungsdienst zuständig ist ist seither eigentlich alles ganz easy: Polizei 110 - Alles andere 112.
    In verschiedenen Bundesländern nimmt aber, auf Grund historischer Gegebenheiten (Besatzungszonen nach dem 2. Weltkrieg), die Feuerwehr nicht oder nur in Ausnahmefällen am Rettungsdienst teil. In diesen Bundesländern mußte aufgrund der Unterteilung in Polizei- und Feuerwehrruf eine andere Notrufnummer für den RD eingeführt werden (in Bayern zuerst die 222, welche dann in 2222 geändert wurde und mittlerweile auch in die 19222 übergegangen ist).
    In Bayern wird dieses System, durch die Einführung, Integrierter Leitstellen bis voraussichtlich 2010/2011 umgestellt und die 19222 soll für den Krankentransport, aber da mittlerweile in Bayern sehr bekannt, auch vorübergehend für die Notfallrettung noch geschalten bleiben.

    Zitat

    Original von Patrik Kalinowski
    Nun, dass sich bei Dir ein RTH nicht einfach so abbestellen lässt, scheint eher an der RTH-Verliebten LST liegen, oder?! ;)
    Aber mal im Ernst... es ist auch gut so, dass nochmal kritisch von der RTH-Besatzung nachgefragt wird, aber in der Regel sollte generell ein NA-Besetztes Rettungsmittel nur abbestellt werden, wenn man sich seiner Sache sicher ist, im Zweifel immer durchrattern lassen!


    Hi Kalli,
    ich gebe dir hier vollkommen recht.
    Mein Beitrag vorhin wurde leider etwas verstümmelt (ob durch einen Fehler des Forums oder durch mich, weiß ich nicht).
    Bei einem solchen Einsatz ist es selbstverständlich richtig den RTH anfliegen zu lassen (Gründe hierfür haben meine Vorschreiber genügend genannt und hatte auch im im Beitrag drinnstehen), aber es gibt auch Einsätze, wo viel zu viel reininterpretiert wird.
    z. B.: Pat mit Fingeramputation, Arzt kommt aus der Luft.


    Rückmeldung an LST: Pat. m. 37 Jahre mit ca. 1 cm langen Schnittwunde am linken Zeigefinger, kreislaufstabil, bei vollem bewußtsein. RTH nicht erforderlich.


    Frage des RTH, ob Arzt vor Ort wurde verneint. Eintreffen in ca. 10 Minuten an der Einsatzstelle, bitte Landeplatz suchen.


    Ich glaube, bei so einem Einsatz kann auch ein RA oder RS den RTH abbestellen.
    Aufgrund solcher Einsätze kam mein Beitrag von vorhin zustande, von wegen: vielleicht doch :gott:, sie können ja fliegen??


    Sobald aber Zweifel über die Verletzungsschwere bestehen, läßt man den RTH oder NA auf jedenfall weiter zur Einsatzstelle kommen.

    Also ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber hier läßt sich ein RTH nicht einfach abbestellen. Die fragen dann immer nach ob denn ein Mediziner (oder einer der sich dafür hält) vor Ort ist. Ist das nicht der Fall fliegen sie trotzdem an (vielleicht doch :gott:,die können ja schließlich fliegen??).