schnick-schnack.
Auf dem Betriebsgelände kann fotografieren generell verboten werden, schliesslich weiß ja niemand, was noch alles auf dem Fotos zu sehen ist.
Hat mit Privatbesitz nichts zu tun sondern damit wem es gehört. Und gehört eine Firma etwa jedem ?
Als Beispiel nenne ich das Handy-Verbot in einigen Betrieben weil sie Industriespionage mit Fotohandies befürchten.
Da kannst du auch sagen ....bla bla...telefoniere nur .... bla bla ... was issen hier so interessant ? ....
Der Hausherr das das Recht die Dinge einzuschränken oder ganz zu verbieten. Egal ob der Gast die Notwendigkeit versteht oder nicht.
Ansage ist Ansage.
Und daran solltest du ich halten wenn die Fotos vom Gelände aus gemacht wurden. (was anderes ist es vom öffentlichen Grund aus)
Sei froh dass du überhaupt fotografieren durftest.
Es ist ein Geben und Nehmen: Du willst Fotos bekommen - und Sie wollen nicht dass sie an die breite Öffentlichkeit gelangen.
Handelst du zu Wider dann kann es für zukünftige Fotoanfragen auch bedeuten dass diese generell abgelehnt werden.
Und das ist nicht sehr fair den anderen Fotografen gegenüber - nur weil sich Einzelne nicht an die Spielregeln halten können.
Man muss nicht alle Fotos mit der ganzen Welt teilen, manchmal zahlt sich Loyalität auch aus
Edit: Flughäfen sind auch etwas sensibilisiert in Punkto Sicherheit etc. Du hast vielleicht vom 11.Sept. 2001 gehört ?