Beiträge von kellern

    schnick-schnack.


    Auf dem Betriebsgelände kann fotografieren generell verboten werden, schliesslich weiß ja niemand, was noch alles auf dem Fotos zu sehen ist.


    Hat mit Privatbesitz nichts zu tun sondern damit wem es gehört. Und gehört eine Firma etwa jedem ?


    Als Beispiel nenne ich das Handy-Verbot in einigen Betrieben weil sie Industriespionage mit Fotohandies befürchten.


    Da kannst du auch sagen ....bla bla...telefoniere nur .... bla bla ... was issen hier so interessant ? ....


    Der Hausherr das das Recht die Dinge einzuschränken oder ganz zu verbieten. Egal ob der Gast die Notwendigkeit versteht oder nicht.


    Ansage ist Ansage.


    Und daran solltest du ich halten wenn die Fotos vom Gelände aus gemacht wurden. (was anderes ist es vom öffentlichen Grund aus)


    Sei froh dass du überhaupt fotografieren durftest.


    Es ist ein Geben und Nehmen: Du willst Fotos bekommen - und Sie wollen nicht dass sie an die breite Öffentlichkeit gelangen.


    Handelst du zu Wider dann kann es für zukünftige Fotoanfragen auch bedeuten dass diese generell abgelehnt werden.


    Und das ist nicht sehr fair den anderen Fotografen gegenüber - nur weil sich Einzelne nicht an die Spielregeln halten können.


    Man muss nicht alle Fotos mit der ganzen Welt teilen, manchmal zahlt sich Loyalität auch aus :zwinker:



    Edit: Flughäfen sind auch etwas sensibilisiert in Punkto Sicherheit etc. Du hast vielleicht vom 11.Sept. 2001 gehört ? :zwinker:

    ich denke schon dass sie das verbieten dürfen, schliesslich sind die Fotos auf dem Firmengelände bzw. vom Firmengelände aus gemacht worden und der Hausherr darf das fotografieren dort sogar generell verbieten, oder die Nutzung einschränken, wie bei dir.



    Oder darf ich zu Dir nach Hause kommen, fotografieren und die Bilder dann einfach online stellen ?


    Welche rechtlichen Schritte würden dir dann einfallen ?

    Zitat

    Original von Sups
    Ich dachte der wäre bei einem VU kaputt gegangen
    Weil H Stadt hatte mal eine Fiat Ducato gehabt in gelb als Reserve KFZ


    das war der


    H-VK 774, ein weiß-Roter Sprinter 312D mit WAS-Koffer.


    Der ist 07/2000 bei einem VU "drauf" gegangen.



    Daraufhin wurde eiligst der weiße Fiat Ducato 2,5 TDi (H-RK 686) mit WAS-Zeppelin-Koffer ersatzbeschafft (von WAS gebraucht da EZ 01/97).


    Später kam als zweiter Retter der eurogelbe Fiat Ducato 2,5 Tdi mit WAS-Zeppelin-Koffer (H-RK 116) dazu.

    Zitat

    Original von wmpro
    Klar, BTM haben unsere hier auch nicht aber das Ampullarium ist immer zu wenn niemand im Fzg. arbeitet.



    "Giftschrank" steht in unseren Breiten für "BTM-Schrank" und das Ampullarium im Koffer/Rucksack ist auch nicht verschlossen.


    Ausserdem sind Medis bei uns im Wagen verteilt, Ampullen hier, Flaschen dort, Zäpfchen hier.


    Und eine Gefahr geht von vielen Dingen aus, der Sauerstoff ist z.B. auch nicht besonders gesichert; wertvoll sind andere Dinge auch (Spritzenpumpe, Schienungsmaterial, Burn-Packs etc.)

    würde ich auch,


    allerdings ist das "Christoph 76" nachträglich angebracht worden,


    daher meine Frage ob es den "Christoph Westfalen" vielleicht gar nicht mehr gibt - sondern er in Ch 76 umbenannt wurde

    woher willst du dir so sicher sein dass es kein Behördenfahrzeug ist ?



    Ich habe beispielsweise schon Kindersitze, "Baby an Bord"-Aufkleber und überquellende Aschenbecher (neben weiterem "Müll") in Dienstfahrzeugen gesehen sodass man sich da absolut gar nicht sicher sein kann !


    Ist halt auch alles eine Frage der Tarnung !



    Das Einzige was an diesem Fahrzeug nicht nach Dienstwagen aussieht sind die blauen Lampen - die sind für ein "Tarnfahrzeug" nämlich äusserst diletantisch angebracht.

    vielleicht darf er das anbauen - solange es nicht funktionstüchtig ist.



    Ich erinnere mich da an private Krankentransporter die nicht beauftragt sind und kein Blaulicht führen durften.


    Damit die Fahrzeuge trotzdem wichtig aussem sind Attrappen verbaut worden. Das war i.O.


    Ausserdem soll man nie sagen "ganz sicher kein Behördenfahrzeug ..."


    man weiss nie ob nicht irgendein Fachberater oder Kreisbrandmeister mit seinem Privatwagen ne Zulassung für solche Anlagen bekommen hat ....

    was das Abschliessen angeht:


    da mag es zwar Dienstanweisungen geben,


    aber es gibt nicht überall RTWs mit Zentralverriegelung (Aufpreis, Anfälligkeit etc), d.h.:


    du rennst am Notfallort angekommen nach hinten, nimmst deine Ausrüstung aus dem Auto, stellst sie abund rennst um den RTW um jede Tür einzeln abzuschliessen.


    Jetzt ab zum Patienten.


    Nach der Versorgung in der Wohnung macht einer unten die Trage klar.


    Mist, es ist gerade der Kollege runter gegangen der den RTW-Schlüssel nicht hat ....


    Also wieder hoch und Schlüssel holen. Das Team hat nämlich nur einen Schlüssel dabei, weil der zweite Schlüssel zur Sicherheit in der Wache hängt falls der erste im Einsatz wegkommt.


    Nun mit dem Schlüssel am RTW angekommen wird erstmal die Seitentür aufgeschlossen um den Defi und die Absaugung ins Fahrzeug zu hängen. Seitentür zuschliessen.


    Hecktür aufschliessen, Tragentisch rausfahren, Trage runterholen, Tragentisch wieder hochfahren, einfahren, Türen schliessen und abschliessen.


    Mit der Trage zur Haustür ....


    ....


    Patienten auf Trage lagern, zum RTW rollen, hinterm RTW parken, Türen aufschliessen, Tragentisch rausfahren, Patient wartet - und steht vielleicht sogar im Regen ...




    So oder ähnlich müsste es ablaufen wenn man immer abschliesst.



    Ich kann es verstehen wenn Türen offen bleiben (im Einzelfall).


    Vielleicht war es gerade solch ein Einzelfall bei dem die Kollegen bestohlen wurden.


    Hinterher ist man immer schlauer und sich aus der Entfernung über die dummen Kollegen aufzuregen ist auch einfach :)

    hat besetzungstaktische Gründe:




    LHF-A
    Staffel LHF mit Fahrzeugführer geh. Dienst
    der Wassertrupp besetzt als Springer die DLK, also gibt es ein LHF-A nur auf Wachen mit einer DLK.
    Maschinist, Stattelführer und Angriffstrupp bleiben im LHF



    LHF-B
    Staffel LHF
    der Wassertrupp wird von einem der RTWs gestellt



    LHF-C
    Trupp, gibts bei der BF nicht, nur bei der FF

    ja danke, so habe ich mir das auch gedacht,



    allerdings kann die Ordnungszahl dann nicht chronologisch vergeben sein da es schon vier 3-Achser gab ( 2245 // 2291 // 2075 // 2207 )


    und somit kann ein neuer TGA (wie der 2096) mindestens das 5. in der Geschichte der BF sein, allerdings kann es das 4. noch im Dienst befindliche sein, doch dann müsste man allle Zahlen angleichen wenn mal einer ausgemustert wird.



    aber manchmal sind die Wege des Herrn ja unergründlich :zwinker:

    sag mal, merkst du es noch ?


    du willst mir allen Ernstes erzählen dass die BF eingeklemmte Tiere befreit weil sie Parasiten anlocken könnten ?


    dass Tiere nach Rauchgasintox nur von der Feuerwehr abgeholt werden weil sie unkontrolliert rumlaufen könnten ?
    Warum werden die Tiere dann in die Tierklinik - und nicht un einen Zwinger ins Tierheim gebracht ?


    Du willst mir erzählen dass Enten nur deshalb aus dem Gefahrenbereich gebracht werden weil der Mensch hastig bremsen könnte ? Den Job könnte auch die Polizei erledigen.


    Warum werden Katzen vom Baum gerettet ? Weil sie Kindern auf den Kopf fallen könnten wenn sie da oben verhungert runterfallen ?


    Warum werden Pferde oder Kühe aus Jauchegruben oder Schwimmbädern oder Bächen gerettet wenn sie reingefallen sind ? Etwa weil Wasserratten ihre wahre Freude dran hätten ?


    Warum werden Katzen, die sich in auf-Kipp-stehende Fenster verkeilt haben, gerettet ? Etwa nur damit der Mensch Nachts seinen wohl verdienten Schlaf bekommt und er sein Fenster wieder schliessen kann damit der Mensch keine Erkältung bekommt ?


    Sorry, aber auf so einen Mist antworte ich lieber nicht mehr - ansonsten lege ich ein Verhalten an den Tag welches mich hier ganz schnell hinaus katapultiert !