So richtig sehe ich den Sinn dadrin nicht?
... es könnte wohl sein, dass sowohl die Region Hannover als auch die Landeshauptstadt Hannover zunächst dem land Niedersachsen 'keinen Bedarf" zurück gemeldet haben. Man sagt aber, das Land habe dennoch darauf gedrängt habe, dass auch der Bereich der PD Hannover einen Führungszug Kats. nehmen müsse. Verweigerung sei keine Option, auch wenn man eigene große Führungsmittel zur Verfügung hat.
zunächst erscheint es dem Betrachter etwas ungewöhnlich, dass die Bereitschaft einen der 8 Führungszüge zu betreuen in Niedersachsen gar nicht so gross ist, wo es doch deutlich praktikable Ausstattung (wie das THW ja langjährig bewiesen hat) für 'umsonst' zu geben schien. Also muss die Sache wohl doch einen 'Haken' gehabt haben ;-). Und den gab es auch insofern, dass das Land 'hohe Ansprüche' an das vorzuhaltende Personal stellte. Vereinfacht gesagt, die 'betreuenden Gebietskörperschaften" sollten bereits ausgebildete Führungskräfte zur Verfügung haben, die aber an keiner anderen Stelle (in Ortsfeuerwehr oder Kreisfeuerwehr) bereits mit Führungsaufgaben betraut sind. - Wie man solche Kräfte überhaupt ausgebildet haben sollte (wenn man die Anforderungen bei der Lehrgangsbeschickung betrachtet), blieb lange Zeit offen. ;-). Das geforderte Führungspersonal ist übrigens auch der Hintergrund, warum sich meistens mehrere Gebietskörperschaften einen Führungszeug teilen. Zwischenzeitlich, als man sah, dass der Ansturm auf die Führungszüge entgegen der Erwartungen gar nicht so gross war, soll auch schon mal der Ansatz bestanden haben, dass sich vor allem Städte mit Berufsfeuerwehr engagieren müssten, weil da proportional mehr ausgebildete Führungskräfte vermutet wurden ;-).
Ergänzend für diejenigen, denen die Verteilung der Führungszüge nicht so bekannt ist, hier ein Ausschnitt aus der Verlautbarung des NLBK
Am 20. und 21. November haben Einsatzkräfte der übernehmenden Städte und Landkreise nach einer technischen Übergabe die "Führungszüge Land" (FüZ-L) übernommen.
Die FüZ-L dienen als ergänzende Führungsausstattung bei Großschadenslagen auf operativ-taktischer Ebene, arbeiten also ähnlich wie eine TEL. Ein Führungszug besteht aus einem Mannschaftstransportwagen (MTW), einem Führungs- und Kommunikationskraftwagen (FüKomKW) mit einem Anhänger Führungs- und Lageraum (Anh. FüLa) und einem Gerätewagen Logistik (GW-L). Es kann ein FüZ-L alleine (Monobetrieb) betrieben werden. Es können aber auch vier Züge zusammengeschaltet werden (Vollbetrieb).
Die Führungszüge werden ab sofort in folgenden Städten und Landkreisen stationiert:
Zug 1: Stadt Wolfsburg und Stadt Braunschweig
Zug 2: Stadt Salzgitter, Stadt Hildesheim und Stadt Göttingen
Zug 3: Landeshauptstadt Hannover
Zug 4: Stadt Wilhelmshaven, Stadt Osnabrück und Stadt Oldenburg
Zug 5: NLBK Loy, Landkreise Oldenburg und Ammerland
Zug 6: Landkreis Emsland
Zug 7:Landkreise Hameln-Pyrmont und Schaumburg
Zug 8: Landkreis Diepholz