Hat eine zuständige Behörde in einem Bundesland für ein Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erteilt, ist diese auch bundesweit gültig.
Sie ist insofern bundesweit gültig, dass bei einem Beginn der Fahrt im Gebiet der zuständigen Behörde nicht bei der Gebietsgrenze das Blaulicht ausgeschaltet oder abgebaut werden muss. Das heißt aber doch nicht, dass dann an einem beliebigen Ort ein Auftrag angenommen werden darf, der mit der Genehmigungsbehörde überhaupt nichts mehr zu tun hat....?