Beiträge von MichaelR

    @ ruebar63:


    Das ist schon richtig und irgendwas werden sie ja nun nehmen müssen,
    da nicht mehr viel übrigbleibt.


    Ohps... Fehler meinerseits:


    x0-30 DLK
    x2-31 NEF
    x0-32 DLK
    x2-33 NEF


    'Tschuldigung.


    Also 50-32 doch möglich. Laß dich überraschen....

    @ 52-31:


    Gefunden!! - Danke!!


    H-TS 620. Wenn ich mich jetzt richtig erinnere, dann war das das
    TroTLF 24/20-2-P750, MAN, Aufbau Arve, FP von Rosenbauer,
    RAL 3024, 93-13 (Vahrenwald).


    Stöcken (93-10) und auch Vahrenwald hatten noch je ein TroTLF 16/18
    auf DB LAF1113, Metz, RAL 3000.


    93-10 und 93-13 habe ich jeweils zuletzt im Jahre 2000 gesehen.

    @ kellern:


    Nein, das ist es ja, ich habe leider nicht mehr alles.
    Kannst Du mir mal alles rüberbeamen?
    Auch über die alten TroTLF (DB und MAN).
    Ist alles futsch. Auch die ersten KTW (RAL 9010 und RAL 3000)
    auf VW T3 und ebenso die MTW's (VW T3 in Vahrenwald und ex Limmer).


    TMF/TMB: 50-32 wäre 'ne Alternative, allerdings evtl. nicht machbar,
    da x2-32 schon für die NEF's der Reserve verwendet wird. Wir werden sehen.


    @ fire-man:


    Dieses HLF 20/16-1 (Betr.-Nr.) ist eigentlich ein
    "Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug" (Stärke 1/8).
    Könnte mir gut "70-22" vorstellen, da die "22" ja noch frei ist.

    Wer kennt es??


    ELW 1/KLF der WF Continental AG, Werk Hannover-Vahrenwald,
    Florian Hannover 93-63/Buna 2-29, H-CT 175, VW LT 35, RAL 3000.
    Das war einmal ein TSF der Freiwilligen Feuerwehr Hannover.
    Welches war es (FuRN und Betr.-Nr.)?
    Der originale Aufbau als TSF stammt von Ziegler.


    Danke für die Info's.
    Gruß,
    -Michael-

    Hallo Norbert,
    danke für die Info's.


    hier ein Link zur OFW Vinnhorst und deren TLF 16 (KatS), H-8356


    http://www.ff-vinnhorst.de/ind…44:fahrzeugealt&Itemid=67


    Dann war es eine Fahrzeugverschiebung von Wülferode nach Vinnhorst
    oder umgekehrt.


    Das Ahlemer TLF 16 (KatS) war mir noch unbekannt.
    Das Problem ist, das alle offiziellen Quellen sich entweder
    bedeckt halten oder ebenfalls im dunkeln hocken, da sich niemand
    einmal die Mühe gemacht hat alles exakt zu listen.


    Wo war den nun der GKW stationiert?? Kann dazu nichts finden!


    Was meinst Du jetzt mit Identität der TLF 8? Die Betr.-Nr.?
    Verstehe ich das jetzt richtig das sie offiziell keine hatten?


    "Mein" Archiv in diesem Falle sind die oft zitierten Chroniken/Historien
    und "ehemalige Fahrzeuge" Rubriken der HP's unserer FF's.


    Gruß,
    -Michael-

    TLF 16 in KatS-Ausführung.
    Wieviele gab es in Hannover?
    Ich kenne bis jetzt nur drei Fahrzeuge.
    Ricklingen, Vinnhorst und Bemerode hatten jeweils eines.
    Habe nur folgende Kfz-KZ:


    H-8355 - nicht Lindens geliebte "Oma" (LF 16-TS-6),
    H-8356
    und
    H-8309 (soll die Betr.-Nr. TLF 16-8 geführt haben).


    Benötige die FuRN und die Betriebsnummern
    zumindest der mir bekannten Fahrzeuge.
    Am besten alles was mal vorhanden war.
    Und auch den FuRN vom GKW, H-8362.


    Danke,
    -Michael-

    Ja ich weiß, die Postings hier sind "alt" aber mich juckt's gerade.


    ASB = Armer-Samariter-Bund
    DRK/ASB = Durch Rettung krepiert - aber sanft beerdigt


    Soll sich jetzt keiner auf die Füße getreten fühlen,
    ist nämlich nicht beleidigend gemeint aber während des lesens
    aller Beiträge hier schwirrte mir das im Hirne hin und her.

    CS-Gas (Reizgas), CN-Gas (Tränengas) und Pfeffer-Spray - allesamt nur in
    der 0,1% Lösung zur Abgabe an Privatpersonen - sind nicht verboten.
    Das gilt auch für die Elektroschocker. Allerdings dürfen sie nach der
    Änderung des Waffenrechtes nur noch mit dem sogenannten kleinen
    Waffenschein mitgeführt und auch nur im Falle der Selbstverteidigung
    bei berechtigter Notwehr eingesetzt werden.
    Das gilt so auch für die CS-Gas Munition für Schreckschußwaffen.


    Die Konzentration der Lösungen von CS-Gas, CN-Gas und Pfefferspray
    bei den Polizeien der Länder und des Bundes betragen dagegen 0,9%.


    CN-Gas gelöst in Wasser bei Einsätzen mittels WaWe sind auch nicht
    verboten, daher gehe ich davon aus, das es auch als Aerosol-Ladungen
    in Granaten eingesetzt werden darf und dafür braucht man eben einen
    "Granatwerfer".


    Gummigeschosse sollen zumindest laut Ärzten und auch der GdP
    verboten, bzw. nicht zugelassen werden. Das Gefährdungspotential
    ist definitiv zu groß und das nicht nur gegen die eingesetzten "Ziele",
    sondern auch im Bereich der Kolateralschäden, da selbst Querschläger
    immer noch eine sehr hohe kinetische Energie aufweisen und sogar
    unbeteiligte Personen ernsthaft verletzen können.

    Der ganze Weg dahin und wieder zurück,
    und all die Zeit ungenutzt bis Juni in einer
    der Fahrzeughallen?? Glaub' ich nicht.
    Die werden sie gerade bekleben und vor der
    Öffentlichkeit, die sie ja mit den Steuern
    bezahlt hat, verbergen.
    Insbesondere vor uns, obwohl auch uns durch unsere
    abgeführten Steuern ein Stück davon gehört.

    Wenn eines der seit langer Zeit erfolgreich genutzten
    Kommunikationsmittel im KatS-Fall nicht erforderlich ist,
    warum gibt es sie dann, die Statusgeber und FMS-Hörer?
    Steht irgendwo in der TR-BOS die Ausnahme der Notwendigkeit
    oder Nutzung durch KatS-Fahrzeuge?? Oder sieht es das DRK so??
    Glaube ich nicht, denn hier in Hannover sind alle KatS-Fahrzeuge,
    auch die des DRK's, mit diesen Geräten ausgerüstet!!
    Und, welch Überraschung, sie werden sogar verwendet!!
    Und was sagt es der LST, wenn ein MTW 1 einer alarmierten
    KatS-Einheit die 4 drückt? Nun, das dieses Fahrzeug an der Einsatzstelle,
    bzw. der Sammelstelle eingetroffen ist. Was ist verkehrt daran oder
    "unsinnig/unnötig"??
    FMS-Statusgeber/FMS-Hörer machen Sinn auch im KatS-Fall,
    es sei denn, das die Infrastruktur total ausgefallen ist.
    Davon sind dann aber auch alle anderen betroffen, und die werden
    dann wohl bestimmt nicht ihrer FMS-Hörer aus'm Fenster werfen!!