Beiträge von brause


    Hilfsfrist: 10 Min.
    Landesweite Regelung "Erweiterte Versorgungsmassnahmen"
    Finanzierung der Frühlyse duch die Kostenträger
    Regelung zu den RAiP auf der LRW


    Aber du hast natürlich recht, es gibt auch Punkte die verbesserungswürdig sind, aber Alles in Allem ist das HRDG schon sehr weit vorne.

    In Bezug auf den RD, eindeutig: JA!


    Es gibt ja wohl kein anderes Bundesland, das so eine gute gestezliche Grundlage hat wie Hessen. Und diese gute Grundlage wird auch im positiven Sinne durch das Sozialministerium vorangetrieben.

    Hi Tobias,


    da hast du natürlich recht, ich bezog im Vergleich zur San.-Ausbildung auf die Theorie.
    War halt ein wenig ungenau formuliert.

    Zitat

    Original von bargst


    In NRW wurde vor einiger Zeit die Mindestausbildung der Sanitätsgruppen auf den RettHelfer angehoben. Da knabbern immer noch einige dran.


    Wobei der RH-NRW ja nichts anderes ist als San-A,-B,-C, sprich 80 Std. Theorie und 80 Std. RW-Praktikum.

    Es las sich vor allem so, dass ohne praktische Tätigkeit der jeweilige Titel entzogen wird, und das ist definitiv nicht so.


    Ohne gültige FoBi nach dem jeweiligen Landesrecht darf ich nicht mehr im RD oder KTP eingesetzt werden, bleibe aber selbstverständlich RS oder RettAss. Das ist ja mal ein deutlicher Unterschied.


    Und ja, es gibt Bundesländer ganz ohne FoBi-Pflicht, genauso wie ein Bundesland über die 30 Stunden hinausgeht.


    Und das FoBi in allen Bereichen sinnvoll ist, steht ausser Frage.

    Zitat

    Original von 14/44/4



    Warum müssen Rettungsassistenten (und Rettungssanitäter m.W. auch) Pflichtstunden im Jahr abreissen? Damit sie ihre Qualifikation behalten und im Thema bleiben.


    Beziehst du das auf die Bundeswehr? Oder meinst du es allgemein?

    Hallo,


    ich persönlich habe noch nie Erfahrung mit Herrn Wiebold und seinen Mitarbeitern gemacht, aber aus dem Kollegenkreis wird eigentlich immer wieder berichtet, dass sie sich an Einsatzstellen vernünftig und kooperativ verhalten.


    Es ist ihr Job, Recht und Pflicht Bildmaterial von Ereignissen des öffentlichen Interesses anzufertigen.


    Und selbstverständlich haben sie dabei die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. Was dabei allerdings bedacht werden sollte: Die Persönlichkeitsrechte werden nicht durch die Aufnahme beschnitten, sondern erst durch Veröffentlichung oder Ausstrahlung. Und dazwischen steht der Schnitt und im Regelfall ja auch noch die Redaktion des Senders, der das Material gekauft hat.


    Auf der Homepage von Wiebold finden sich eigentlich keine Aufnahmen, die den Persönlichkeitsrechten entgegenstehen. Dafür sind seine Berichte aber oftmals dazu geeignet, Rasern die Konsequenzen ihres Tuns aufzuzeigen.


    Und mal ganz ehrlich: wer schaut denn bei den Nachrichtensendungen weg, wenn Berichte von solchen Einsätzen laufen. Solche Bilder werden doch nur gemacht, weil die Nachfrage besteht. Und Neugierde, vor allem wenn es um Unfälle, Katastrophen etc. geht, ist doch vollkommen menschlich und normal.


    Um noch mal auf den konkreten Fall zu kommen: Ich kann nicht erkennen, dass hier Einsatzkräfte behindert werden, da der Kameramann doch einiges vom Geschehen entfernt ist. Und da die Patientin abgeschirmt war, sehe ich hier auch kein Problem mit den Persönlichkeitsrechten.


    Abschliessend sie noch angemerkt: eine aktive Pressearbeit vor Ort ist meist hilfreich, wenn diese etabliert ist, ergibt sich oftmals eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Presse. Stichwort: Geben und Nehmen.

    Und wie erfolgt die Umsetzung der 8 Stellen ins FMS, wo ich ja eigentlich nur 4 Stellen für Fzg.-Kennung habe?


    Hexadezimal, Einbeziehung des Ortskenners oder doch ganz anders?