Beiträge von safety-officer

    Das Projekt Katastrophenschutz-Handbuch - kurz KatS-Handbuch - basiert auf dem ehrenamtlichen Engagement vieler Freiwilliger, die bereits von 2004 bis 2010 in dem organisationsbezogenen Vorgängerprojekt Rotkreuzhandbuch mitgewirkt haben.


    Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, den am Katastrophenschutz beteiligten Helferinnen und Helfer unabhängig vom Rang und der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisation ein Forum für die Kommunikation und Information in allen Belangen des Zivil- und Katastrophenschutzes zu geben.


    Dabei sind wir auf die Unterstützung und Mitwirkung jedes Einzelnen angewiesen:
    nur wenn alle an einem Strang ziehen und ihr Wissen, ihre Kenntnisse und Gedanken kreativ austauschen wird es gelingen, die gegenseitige Akzeptanz der einzelnen Fachbereiche im Katastrophenschutz zu fördern und das gemeinsam gesteckte Ziel zu erreichen: die Linderung von Not bei Katastrophen und die Abwendung von größeren Gefahren für die Bevölkerung, Hab und Gut, sowie die rechtsstaatliche Ordnung.

    Im medizinischen Bereich darfst du als Anwender eigentlich gar nichts: ... Alles ist explizit geregelt was wann und wofür benutzt werden darf. Alles andere ist verboten bzw wenn es nicht vom Hersteller dafür freigegeben wurde, geschied es auf eigene Gefahr und Haftung.
    ...
    So, und bei der Feuerwehr darf jeder Anwender der eine gute Idee hat, irgendwas entwerfen und anwenden ?
    Es muss vielleicht noch von der jeweiligen Wehrführung abgenickt werden aber dann darf es (lokal) benutzt werden ?


    Alle Produkte, die in Verkehr gebracht werden - dazu gehören auch derartige "Arbeitshilfen", mit denen dann die Kammeraden arbeiten - müssen den in Europa geltenden EU-Bestimmungen entsprechen. Diese Bestimmungen werden in Deutschland durch das Geräte-und Produktesicherheitsgesetz und die zugehörigen Verordnungen in nationales Recht umgesetzt.
    Heisst, in allen gewerblichen oder gleichgearteten Bereichen, also auch in der Feuerwehr und in den Hiorgs, sind bei Eigenbauten diese Bestimmungen (nennt sich auch Stand der Technik) einzuhalten.
    (Wird interessant bei Eigenausbauten von Fahrzeugen ...)



    Solange nix passiert, ist das auch kein Problem, aber wenn, dann beginnt auch hier die Suche nach der Schuldfrage. Wer hat das "gebaut", wer hat erlaubt, es im Einsatz zu verwenden und wer haftet nun dafür, dass damit/dadurch z.B. eine Person verletzt wurde? Wurde die "Tüftelei" nach allen anerkannten Regeln der Technik gebaut? (z.B. Festigkeitswerte von Stahl etc.)


    Soweit korrekt. (siehe Absatz vorher) ... oder anders gesagt, du darfst alles, wenn du jemanden hast, der die Verantwortung und die Haftung übernimmt und im Schadenfall den Geldbeutel aufmacht.
    Mit diesem netten kleinen Heftchen hier sollte sich mal so mancher Verantwortliche in den Feuerwehren und in den HiOrgs etwas intensiver beschäftigen.



    Sehen wir den konkrete Fall "Unterbaustützen" doch mal aus anderer Sicht: Du bist ein FW-Mann, der an eine derart unterbauten Auto arbeitet. Das Teil gibt nach, das Auto fällt dir auf den Fuss - leider zu weit oben, d.h. die Schutzkappe in deinem Stiefel wirkt dort nicht mehr. Mittelfussbruch, längerer Ausfall, OP, Reha, ggf. lebenslange Behinderung/Einschränkung. Jetzt willst du natürlich von "irgendjemanden" Schadensersatz erhalten. Die Suche nach dem Schuldigen (der dir dann deine Kosten/Schaden ersetzt) könnte schwierig werden. Im Idealfdall bekommst du Geld von der Unfallkasse der FW/Gemeinde und wie sich die dann schadlos hält, ist nicht mehr dein Problem. Mit etwas Pech verweist die Unfallkassen an den Verursacher, also in diesem Fall an die Person, die die mangelhaften Unterbaustützen gefertigt und in den Verkehr gebracht hat. Und da kann es dann dauern, bis du zu deinem Recht (=Geld) kommst.


    ähmmm ... sorry. Stimmt nicht ganz.
    Wenn dir als Feuerwehrmann oder als HiOrg-Mitarbeiter (oder als "Beschäftigtem Arbeitnehmer") bei einer "versicherten Tätigkeit" ein Unfall passiert, der seine wesentliche Ursache in der versicherten Tätigkeit hat, handelt es sich um einen Arbeitsunfall und somit um einen Versicherungsfall nach SGB VII. Du wirst also als Geschädigter alle notwendigen (Sach- und Geld-)Leistungen von dem zuständigen Unfallversicherungsträger bekommen. Dieser wird allerdings im Rahmen der Beschränkungen des SGB VII (§ 104 ff) zusehen, das er einen "Schuldigen" findet, den er aufgrund grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln ggf. in Regress nehmen kann.


    Dein "Schmerzensgeld" musst du allerdings weiterhin auf dem Zivilweg einklagen, das zahlt der Unfallversicherer nicht.
    (näheres dazu siehe z.B. hier und diese Unterlagen auf http://www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de)
    .

    Zur Reflexbeklebung. ... Schaden tut sie auch nicht, ist inzwischen bezahlbar und wartungsfrei.


    Wenn dem nur so wäre.
    Auch Reflexbeklebung muss, genau so wie die Reflexstreifen an den Klamotten, regelmäßig auf die Einhaltung der Rückstrahlwerte geprüft werden.
    Garantie für die Verwendung am Fahrzeug je nach Hersteller zwischen 5 und 8 Jahren.
    Auch Folien mit Tageslichtleuchtfarben und fluoresierenden Farben halten nicht ewig ... gute Hersteller garantieren für 3 Jahre - ist abhängig von der mechanischen Belastung und der UV-Einwirkung.


    Ja, ich weiss, so lange halten die Autos teils nicht ...

    Wenn man es wirklich wollte, dann würde auch das gehen. Gängige Anlagen arbeiten mit 50-80W - 500-800W sind durchaus in der Verstärkertechnik machbar - auch bei 12V Eingangsspannung.


    Soweit korrekt, nur diese Leistung muss auch durch die Lichtmaschine aufgebracht werden.
    Schau dir mal die Energiebilanz eines heutigen RTW nach DIN EN an - viel Luft nach oben ist da nicht mehr.



    Zitat

    Klar kann selbst ein Schiffs-Nebelhorn keinen guten Fahrer nicht ersetzen. Aber es hilft auch die beste Schulung wenig, wenn man einfach nicht wahrgenommen bzw. gehört wird.


    Aber die Schulung hilft, solche drohenden Situationen frühzeitig zu erkennen und qualifiziert zu handeln. Darauf kommt es schließlich an.


    (Die Anzeigetafel letztens hier im Ort zeigte beim NEF 95 an ... und das an einem (kreuzenden) Schulweg zu Mittagszeit, beim RTW "nur" 73 .... sorry, für so etwas fehlt mir jedes Verständnis, selbst bei dem Messfehler dieser Anlagen.)

    Wieso immer mehr in die Akustik investieren wenn man das Blaulicht bei stärkerer Sonne nicht sieht. Also grundsätzlich nur noch LED (so teuer ist das auch nicht mehr) verwenden.


    Die Sonne bringt im Schnitt um die Mittagszeit schlappe 50.000 - 100.000 Lx. Selbst die besten LED-Module schaffen nur einen Bruchteil des Wertes, auch wenn sie geringfügig besser sind als heutige Drehspiegelmodule ...



    Mehr Reflexbeklebung.


    Der weitaus größte Teil der Unfälle mit SoSi-Fahrzeugen passiert am Tag ... was bringt dir da mehr retroreflektierende Beklebung?
    Eine Lösung könnte eine Kombination aus fluoreszierender und retroreflektierender kontrastreicher Beklebung sein ...


    Der Knackpunkt an der ganzen Sache ist unser Straßenverkehr, der bedingt durch einen hohen Anteil an großen Fahrzeugen (SUV, Sprinter etc, LKW) die Einsatzfahrzeuge einfach verdeckt.
    Wenn du neben einem LKW fährst, kannst du noch so als Papagei beklebt sein, der Querverkehr wird dich erst dann sehen, wenn es eigentlich schon zu spät ist ...

    Auch wenn es wieder wie eine Unterhaltung mit einer Ytong-Wand ist...

    ... kenne ich auch aus anderen Bereichen ... :thumbup:



    Die altbekannten Forderungen - und das bei einem föderalen System, das sich noch nicht einmal auf ein einheitliches Signalbild für Einsatzfahrzeuge einigen kann .... [hmm]
    Aber im Prinzip bin ich zu 100% bei dir.


    Da der größte Teil der Unfälle in Kreuzungsbereichen, davon rund 80% bei für SoSi-Fzg rot, passiert, müssten hier entsprechende Erstmaßnahmen angesetzt werden.
    Und da ist aus meiner Sicht die effektivste Lösung die gezielte Schulung der SoSi-Fahrer im Simulator sowie die verbindliche Ausrüstung der SoSi-Fahrzeuge mit UDS.
    Knackpunkt wird aber, wie so oft und aktuell in der Realität, das liebe Geld sein ...


    Meine Frage an dich ... wurde eigentlich schon mal ausgetestet, ob eine seitlich gerichtete Abstrahlung des Signals (ca. 45 - 60° von der Fahrzeuglängsachse) durch zusätzliche(!) Signalgeber innerorts Vorteile bringt? Ich meine, mich da ganz dunkel an einen entsprechenden Versuch erinnern zu können ... (Bitte PM oder PN, um den Thread hier nicht zu sprengen).

    ... wenn 1x Horndurchlauf nix gebracht hat

    tja ... dann sollte man überlegen, ob 1x Horndurchlauf sinnvoll ist ... oder ist ein "Dauerlauf" nicht möglich, weil dann die Ohren klingeln ... :smile:


    oder 10 Autos weiter vorne kein Mensch mehr das Hörnchen hört.

    liegt aber in 99,9 % der Fälle nicht an der SoSi-Anlage, sondern - sofern keine "geile Mucke" durch ihre Lautstärke die akustische Wahrnehmung behindert - schlicht an der akustischen Koordination der Verkehrsteilnehmer, deren Kopf das Signal einfach ausblendet, weil ihm keine Bedeutung beigemessen wird.

    den Interessenskonflikt beschreibst du doch selbst:
    der Schutz der Innensitzenden -> möglichst leise Sosig
    der Schutz der innen- und außen Sitzenden -> möglichst laute Sosig


    Das ist kein Interessenskonflikt, da der Schutz der Insassen nichts mit der äußeren Wahrnehmbarkeit zu tun hat ... es sei denn, du hast einen Aufbauer, der von Akustik nicht den blassesten Schimmer hat. (Die gibt es, leider.)



    Die kenne ich - und sie zeigt genau das, was viele Fahrzeugbesatzungen empfinden: Dachaufbau wird besser wahrgenommen (Folie 49ff - insbes. Folie 49 und 50 Mikrofon 2 - genau die "Ohrenhöhe" und der Dachaufbau ist rund 3dB/A lauter, noch deutlicher in Folie 52...). Und das ist genau das, was man in der Stadt in dichtem Verkehr häufig hat....


    Hi Erich,
    wir sind bei den Sosi-Anlagen, was die Lautstärke, genauer die Lautheit angeht, an der Grenze, die technisch gerade noch vertretbar ist und technisch-konstrukiv noch "machbar" ist.
    Eine noch höhere Lautheit (repräsentiert durch den Schalldruckpegel) würde bei den Menschen in der Umgebung zwangsläufig zu Gehörschäden führen.
    Eine weitere Erhöhung des Schalldurckpegels ist nicht sinnvoll, da diese Erhöhung nicht als solche wahrgenommen wird; liegt an der akustischen Konstuktion des menschlichen Ohres (Die von dir genannten 3 dB(A) "mehr" sind zwar messtechnisch nachweisbar, kommen aber am Ohr nicht so an ...)


    Außerdem bedeutet eine Verdoppelung der "Lautstärke" eine Verzehnfachung der notwendigen Leistung - wo soll die herkommen?


    Das Problem liegt nicht in der Technik der Anlagen (z.B.: Martin und Hella bzw. WA sind alle gleich "laut").


    Das Problem liegt beim Mensch, sowohl beim SoSi-Fahrer als auch bei den anderen Verkehrsteilnehmers (da gibt es diverse Studien, u.a. der BASt)


    Es geht um Aufmerksamkeit, bewusste(re) Wahrnehmung, Übersicht, vorausschauendes Fahren, Reaktionsfähigkeit - alles Faktoren, auf die die SoSi-Technik und Ergänzungen wie Rumbler oder Flister keinen Einfluss haben - auf beiden(!) Seiten.


    Weitaus wichtiger als technische "Innovationen" sind qualifizierte Schulungen (Fahrsimulation!) der SoSi-Fahrer, um kritische Situationen früher zu erkennen und adäquat handeln zu können.

    Da gibt es eben einen Konflikt zwischen verschiedenen Interessen.


    Welcher Interessenskonflikt sollte das sein?


    Von der objektiven Wahrnehmbarkeit her macht es keinen (oder nur einen marginalen) Unterschied, wo das Horn eingebaut ist. (siehe u.a. den Link, der den Vergleich IMHO am Verständlichsten darstellt.)


    Von der Arbeitsschutzseite her bestehen Schutzanforderungen schon seit Jahren(!), sind nur nie so richtig konsequent umgesetzt worden.
    Erst in den letzten 2, 3 Jahren achten (IMHO viel zu wenige) Beschaffer bei Ausschreibungen vermehrt auf eine erträgliche Innenlautstärke.
    Bringt doch nichts, wenn die Mitarbeiter aus dem Fahrzeug nach jeder Einsatzfahrt mit klingelnden Ohren aussteigen oder sich der bekannten Stöpsel bedienen.


    Die subjektive Wahrnehmbarkeit des Horns durch andere Verkehrsteilnehmer steht wieder auf einem anderen Blatt ... die Schallpegel der unterschiedlichen Anlagen unterscheiden sich nur minimal (115 - 116 dB(A) in 3,5 m Entfernung).


    Man könnte jetzt natürlich darüber diskutieren, ob innerorts eine zusätzliche seitliche Schallausbreitung zur besseren Erkennung Sinn macht ... ich befürchte allerdings, das die heutige Fahrzeugtechnik mit ihrer Schallisolierung, die reale Wahrnehmfähigkeit und Reaktionsfähigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer und nicht zuletzt deren Ignoranz gegenüber der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung, unverzüglich Platz zu schaffen, jede technische Verbesserung im Sande verlaufen lässt.

    ... und Springlicht (*) ... (*) in Hessen übrigens mittlerweile zulässig ...

    Gibt es dazu auch einen Erlass? Bitte Aktenzeichen und/oder Link, wenn möglich.



    Eine möglichst tiefe Anbringung von Lautsprechern ist gerade für den Kreuzungsbereich nicht sinnvoll, schon garnicht, wenn die Lautsprecher zudem im direkten Bereich von Spritzwasser, Schneematsch usw. liegen.
    Das gute alte WA3, dazu Martin-Horn 2297GM und Beides auf´s Dach. Das hört man wenigstens und es muss nix Anderes als tatü spielen.

    Bitte mal mit den akustisch-physikalischen Gegebenheiten auseinandersetzen.
    Ein guter Einstieg dazu ist diese Präsentation.
    Individuelles subjektives Empfinden der Fahrzeug-Besatzungen hilft niemandem.



    Das Ganze dann zum Innenraum akustisch entkoppelt oder besser schallgedämmt und gut is.

    Technisch sehr aufwändig, meist saumäßig teuer und dummerweise nicht in jedem Fahrzeug durchführbar; genau wie die Tröte im Kühlergrill - auch nicht bei jedem Fahrzeug machbar.



    Auch "Spielereien" mit Frequenzen (wie beim Rumbler-Signal) können durchaus Sinn machen.

    Spielereien brauchen wir nicht, wir brauchen eine gute Wahrnehmbarkeit, Verkehrsteilnehmer die die Signale auch achten und vor allem SoSi-Fahrer die nicht am Phänonem der Selbstüberschätzung leiden und auch mal bereit sind, in unklaren Situationen zurückzustecken.

    Für mich sieht das nach maximaler Platzverschwendung aus, die Ladehöhe des Fahrzeugs wird überhaupt nicht genutzt.

    Die Frage ist halt, was besser ist ... hohe Rollcontainer mit einer entsprechenden Kippneigung oder flachere Rollcontainer, die nicht umkippen können. Wichtig ist doch, dass die geplante Ausstattung komplett im Fahrzeug verlastet werden kann, oder?


    Beides ist gleichermaßen wichtig und jedes System hat seine Vor- und Nachteile.
    Flachere Rollcontainer sind flexibler einsetzbar, dafür verschenke ich Stauraum für nachzuladende Ware.
    Hohe Rollconatiner sind schwieriger zu handhaben, dafür habe ich mehr freien Stauraum.
    Kippsicher ist eine Ladung, wenn das Verhältnis Länge / Höhe in Fahrtrichtung größer 0,8 und Breite / Höhe quer zur Fahrtrichtung größer 0,7 ist.


    Die Kunst ist, die "goldene Mitte" unter Berücksichtiung der Lastverteilungspläne und der Zurrmöglichkeiten zu finden.


    Es hilft ja nix, das optimale System zu haben, wenn ich es nur unter hohem Aufwand und unter Verrenkungen sichern kann.

    Insgesamt ist der Umbau durchdacht und macht vieles um einiges Einfacher. Man kann sich freuen!

    Sieht gut aus, bis auf zwei Kleinigkeiten:
    Wie sieht die Materialsicherung auf den Rollwagen aus (scheint mir teils nicht so optimal gelöst zu sein)?
    Wie sieht es mit der Ladungssicherung dieser Rollwagen aus?


    Vielleicht hat jemand Detail-Bilder und eine entsprechende Berechnung nach VDI 2700 vorliegen.

    Ach so, noch ein kurzer Hinweis:
    Es liegen nach meinen Informationen noch keine offiziellen Stellungnahmen oder Gutachten des Fahrzeugherstellers bzw. Aufbauers vor.


    Aus dem Grund ist es sicherlich angezeigt, "den Ball flach zu halten" und die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen abzuwarten.

    Die Problematik "Seitenklappe" war schon im Juni/Juli letzten Jahres im DRK-Landesverband ein Thema, und zwar im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall im Raum Münster:
    Link zum Dokument


    Ja schon aber wenn die Verschlüsse nicht richtig zu sind gehen die Klappen doch eigentlich gleich wieder auf oder sehe ich das falsch?

    Aus meiner praktischen Erfahrung mit diesem Verschlusstyp, der sehr häufig bei Verkaufsfahrzeugen eingesetzt wird: Ist die Sicherheitsfalle nicht richtig eingerastet, ist die Klappe zwar augenscheinlich zu, aber der Verschluss kann sich bei Belastung durch eine Bodenwelle, Schlagloch etc. wieder lösen. Passiert bei Verkaufsfahrzeugen häufig dann, wenn irgendwelche Sachen (z.B. Windschutz / Regenschutz) zwischen Rahmen und Klappe eingeklemmt wurden.

    Hier soll der zunehmenden Belastung der Mitarbeiter des Rettungsdienstes durch die Be- und Entladevorgänge am Fahrzeug ein neues Konzept versuchsweise entgegen gestellt werden. Dies ist ausdrücklich auch als Denkanstoß und Probiermodell deklariert, welches in der Praxis sowohl seine Vor- als auch Nachteile zeigt.


    Sorry - aber SO etwas Neues ist die Nutzung von Hebebühnen nun wirklich nicht.
    Beispiel Irland, die Kollegen vom "North Western Health Board" nutzen bereits seit Jahren Anbau-Hebebühnen an ihren Fahrzeugen. Bild von thejournal.ie, die eigenen Bilder sind leider nix geworden. Hab' die Einrichtung im Sommer auf der WRC in Cork selbst mal testen dürfen ... auf befestigtem Untergrund eine deutliche Erleichterung.
    Ist selbst in ländlichen Bereichen nichts ungewöhnliches.

    6070kg Achslast hinten? Und wieviel davon ist schon genutzt?
    "Reserven" hat man nur, wenn man weis, wie weit man die vorgegebene/zugelassene Grenze bereits ausnutzt...


    Laut Unterlagen ist vorne 'ne Achse mit 2,9 t, hinten mit 5,6 t drin
    Hinten ist zudem das Zusatzgewicht mit der Hebebühne ...


    Aber vielleicht ist ja jemand so nett,
    und fährt bei Gelegenheit mit dem Fahrzeug mal mit kompletter Mannschaft und kompletter Ausstattung auf die Waage, und meldet nicht nur das Gesamtgewicht, sondern auch die einzelnen tatsächlichen Achslasten retour ...

    Hallo zusammen,


    für die Erstellung eines (DRK-) Arbeitsschutz-Newsletter zum Thema "Ladungssicherung" suche ich kurzfristig "Positiv"-Bilder zur Ladungssicherung auf Rotkreuzfahrzeugen, bevorzugt Arzttruppkraftwagen bzw. Betreuungs-LKW (Formschluss, sauber gezurrt, keine Ladungslücken, sauber gepackte Ladeeinheiten ...).


    Die Bilder sollten copyrightfrei sein bzw. eine Veröffentlichungsgenehmigung des Fotografen vorliegen.


    Wäre klasse, wenn jemand helfen kann.